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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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e) ein Honorar für das allwöchentliche Anschlägen des Kirchenzettels im Convictorio, L) die 'Anschaffung und Instandhaltung der benöthigten Wasser- und Trinkgefäße bei den einzelnen Tischen, §) die benöthigten Zuthaten an Del, Zucker, Pfeffer u.s.w. zu den Speisen. Sonach scheint sich denn allerdings im VerlaufderZeiten ein Verhältniß gebildet zu haben, welches dem ursprünglichen Zweck der Stifter der Convictanftalt, und dem Wohlthätigkeitssinn der verschiedenen Freistellen, nicht mehr vollkommen entspricht. In der Absicht derselben lag es doch wohl jedenfalls, daß der ärmere Theil der studirenden Jugend einer der ersten und drin gendsten Sorgen, der für Beschaffung des täglichen Nahrungs bedarfs vollständig über hoben, nicht aber genöthigt wer den solle, durch regelmäßige Beitrage aus eignen Mitteln die Kassen der Universität zu unterstützen, an welche, in obiger wohlthätiger Absicht, die betreffenden Stiftungskapitalien, aller Wahrscheinlichkeit nach, eingezahlt worden sind. Scheint sonach die Billigkeit dem Gesuche der Petenten zur Seite zu stehen, so glaubt demohngeachtet die Deputa tion, daß eine hinreichend motivirte Verwendung für dieselben nicht eher eintreten könne, als bis zuvörderst die Fragen einer genauem Prüfung unterworfen worden sind: 1) unter welchen Bedingungen die verschiedenen Frei ¬ stellen am Convictorio gestiftet worden seien? 2) welches der eigentliche Activ- und Passivzustand der unter Administration der Universität stehenden Con- victkasse sei? 3) ob nicht die sonstigen Fonds der Universität zu einer, nach Befinden, benöthigten Unterstützung jener Con- victkasse verbunden und befähigt seien? 4) ob eine subsidiarische Berbindlichkeir des Staats zu Uebertragung jener Kasse vorhanden sei? was, we nigstens hinsichtlich der königlichen Freistellen am Convictorio, anscheinend der Fall sein dürfte. Einer solchen Prüfung aber, welche einspecielles Eingehen in die Budjetsvorlagen erfordere und eventuell zu einer Bewilligungsfrage führen würde, glaubte sich die De putation nach den, ihrer Wirksamkeit gestellten Grenzen, nicht unterziehen zu können, sondern lediglich der verehrten Kammer überlassen zu müssen, ob Dieselbe nicht vielmehr die Abgabe der vorliegenden Petition an die zweite Kammer, deren zweite Deputation jetzt eben mit Prüfung der Budjets-Vor- lagen beschäftigt ist, beschließen wolle. Staatsminister v. Carlowitz: Im Jahre 1544 stiftete der Churfürst Moritz das Convictorium in Leipzig zu 6Tischen, jeden zu 12 Stellen und wieß-zu dessen Unterhaltung Einkünfte des dortigen Paulinerklosters nebst 600 Scheffeln Korn an. So beschränkt damals die Anstalt war, so bedeutend wurde sie in der Folge. Im 17., 18. und 19. Jahrhunderte vermehrte sich die Zahl der Tische, theils durch Ersparnisse bei dem Fiscus der Anstalt, welche Mittel zu Erweiterung derselben gewährten, theils durch 17 Stiftungen wohlthätiger Privaten. Jetzt hat das Convict 21 Tische mit 246 Stellen, und zwar 9 königliche Tische mit 109 und 12 Privattische, mit 137 Stellen. Die Privatstiftungen sanden in der Maße statt, daß die Stifter dem Fiscus der Anstalt durch Schenkung oder Testament ein Capital zu Vermehrung der Convictstellen überwiesen und sel biges mit Genehmigung der der Universität vorgesetzten Behörde angenommen wurde. Der Betrag der überwiesenen Capitale war verschieden, in frühem Zeiten, wo die Preise wohlfeiler waren, geringer, in den spätem höher, zwischen 3500 Lhlr. und 7000 Lhlr. für den Tisch zu 12 Stellen. Wenn nun die Zinsen eines solchen Capitals zu 3Procent jährlich nur 150 bis 210 Lhlr. betragen, so kostet dagegen jetzt die Unterhal tung eines solchen Lisches 500 Thlr. als 480 Thlr. für die Speisung und 20 Lhlr. an Geräth und Wasche, die Unter haltung des Locals und die Heizung ungerechnet. Schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts kam man mit dem Ertrage des Fonds der Anstalt nicht aus, daher wurden berekts^vor dem siebenjährigen Kriege von jeder königlichen Stelle und rirmid Theile der Privatstellen wöchentlich 6 Gr. unter derBenennung Fleischgeld erhoben. Während dieses Kriegs wurden bekannt lich die Steuerzinsen nicht bezahlt und da der Fiscus des Con- vkcts 82,000 Thlr. Capital in der Steuer stehen hatte, so mußte man in den letzten Jahren desselben die Speisung gänz lich einstellen. Im Jahre 1764 wurde letztere zwar wieder her gestellt, aber die Steuerzinsen waren von 5 auf 3 Procent ge fallen. In Folge dessen belegte man jede königl. Stelle und 8 Privatstellen mit 7 Gr. und die übrigen Privatstellen, 18 aus genommen, mit 3 Gr. wöchentlichen Beitrag unter der Benen nung eines Pränumerationsgeldes. Später eingetretene Er sparnisse gestatteten, im Jahre 1836 die Beiträge von 7 Gr. bis auf Weiteres auf 5 Gr. herabzusetzen, einen Erlaß von jährlich 400 Thlr. Dies sind die Sätze, nach denen jetzt für den Fiscus des Convicts von den Inhabern der Convictstellen Beiträge erhoben werden, welche jährlich 1800Thlr. betragend Zwar ist schon seit mehren Jahren von akademischen Behörden bei dem Mi'nisterio beantragt worden, jene Beiträge zu ver mindern, oder ganz abzustellen, hauptsächlich darum, weil sie der Absicht der Stifter entgegen seien; allein das Ministerium hat zur Zeit auS rechtlichen und finanziellen Gründen Anstand nehmen müssen, hierauf einzugehen. Dasselbe kann die Voraussetzung nicht theklen, daß der Staat mit den Stiftungen ein Mehres übernommen habe, als die Verpflichtung, deren Ertrag zu dem von den Stiftern beabsichtigten Zwecke angemessen verwenden zu lassen, bezweifelt daher die Verbindlichkeit, nach- trälich aus Staatsmitteln zuzuschießen, was nörhig ist, um diesem Zwecke auch in der von den Stiftern beabsichtigten Aus dehnung zu genügen, wenn wegen gänzlich veränderter Zeit verhältnisse der Ertrag des Stiftungsfonds hierzu nicht mehr ausreicht. Man hatte die Conscquenz zu berücksichtigen, wel che aus einer solchen Voraussetzung im Allgemeinen abgeleitet werden könne, hielt zu Erhaltung des Gleichgewichts im Haus halte der Anstalt einen Beittag der Benesiciaten für geeigneter, als eine Verminderung der Stellen und behielt daher die Ein richtung bei, welche seit so langer Zeit bestanden hatte. Der dermalige finanzielle Stand der Anstalt rechtfertigt diese Maß regel des Ministern. Im Durchschnitte der Jahre 1834 bis mit 1838 hat, nach vollen Summen gerechnet, die Einnahme
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