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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mit diesem Gegenstände zur Zeit weiter nichts vorzunehmen sein werde, als denselben sofort an die zweite Kammer gelangen zu lassen , da bei derselben mit der Budjetsberathung schon so weit vorgeschritten worden ist, und die Rechtsfrage neben der Finanz frage dort in Erwägung gezogen werden könnte. Wollten wir jetzt die Sache weiter bearbeiten, so würde allerdings über die letztere Frage nichts zu sagen, sondern nur der Rechtspunkt in nähern Betracht zu ziehen sein. Sodann erst würde die Sache an die zweite Kammer gelangen und dort geprüft werden kön nen , und es dürfte dann leicht der Fall sein, daß man erst am nächsten Landtage zu einem Resultate kommen würde, in wel chem Falle es dann allerdings angemessener sein möchte, die Sache sofort der hohen Staatsregierung zur nähern Erwägung zu übergeben. Wohl har uns vorgeschwebt, ob wir nicht um die Zuordnung eines königl. Commissars bitten möchten; aus demselben Grunde aber, warum wir die Sache jetzt an die zweite Kammer zu verweisen riethen, glaubten wir, sei dies wenigstens vor der Hand nicht nöthig. Daß wir aber den Rechtspunkt bedacht haben, dürste die im Berichte unter 1.- ent haltene Bemerkung beweisen, unter welchen Bedingungen näm lich die verschiedenen Freistellen am Convictorio gestiftet worden seien. Dasselbe dürste auch aus der im Berichte unter 4. er sichtlichen Bemerkung hervorgehen, ob eine subsidiarische Ver bindlichkeit des Staats zu Uebertragung jener Kasse vorhanden sei? Wegen des Finanzpassus ist bei den Punkten unter 2 und 3 das Nöthige berührt worden. Anheim gebe ich noch, ob der Antrag Sr. königl. Hoheit, den Gegenstand der Depu tation zur fernern Begutachtung wieder zuzuweisen, ein solcher Antrag sei, daß er erst zur Unterstützung zu bringen sein möchte? Prinz Johann: Ich muß das zwar der geehrten Kam mer überlassen, indeß glaube ich, daß doch wohl eine Unterstüz- zungsfrage nöthig sei. Wenn jedoch der Antrag wirklich noch zur Unterstützung gebracht werden sollte, so würde ich wünschen, daß solches gleich geschehe, ehe andre Redner sich vernehmen lassen. Präsident v. G ersdo rf: Ich frage die Kammer, ob sie den vorhin von Sr. königl. Hoheit gestellten Antrag ünterstüz- zen wolle? — Erfolgt sehr zahlreich. — v. Po fern: Die Deputation hat, in Betracht, daß eine Erörterung des Rechtspunktes, wenigstens dem Anscheine nach, wohl kaum zu Gunsten der.Convictoristen ausfallen würde, in Betracht ferner, daß eine derartige Erörterung sehr umfänglich sein und somit die günstige Gelegenheit Vorbeigehen würde, jetzt etwas für die Petenten zu thun, während die Budjetsberathungen in der zweiten Kammer noch obschweben, indem es später schwer fallen dürste, noch einen Zuschuß zu erlangen, wenn die Mittel absorbirt sind, vorgeschlagen, vorliegende Petition sofort an die zweite Kammer gelangen zu lassen, weil sich, wenn sie jetzt noch dahin kommt, erwarten laßt, daß auf dieses Gesuch noch werde Rücksicht genommen werden können; was von der Deputation geschehen und vorgeschlagen wurde, geschah also allein im In teresse der Petenten. v. Polenz: Ich glaube meiner Seits, daß es eigentlich gar nicht nothwendig wäre, diese Petition der Deputation zur nähern Erwägung des Rechtspunktes zurück zu geben. Denn wenn man von einer Wohlthat spricht, und als solche hat man den Gegenstand anerkannt, ist es nicht erst nothwendig, darnach zu fragen, ob der Rechtspunkt auch erwiesen sei. Hat Jemand ein unbestrittenes Recht auf eine Sache, so kann es keine Wohl that mehr sein, wenn man ihm sein Recht gewährt. Daher glaube ich, daß die Deputation politisch sehr richtig gehandelt habe, wenn sie diese Sache an die zweite Kammer zum Budjet verweist. Nur fürchte ich, es dürfte dies zu spät sein, indem im Augenblick zur Bearbeitung desjenigen Lheils des Budjets, der das Cultusministerium in sich begreift, dort schon verschüt ten sein kann. Für mich wäre es höchst wünschenswerth, und gewiß für Jeden, der diesen armen Menschen solcheUnterstützung, die uns vielleicht unbedeutend erscheint, gönnt, wenn ihre Bitte Erhörung fände; es ist für die ärmste Klasse der Studenten von nicht zu bezweifelnder Wichtigkeit das, was sie jährlich zu schießen müssen, zu ersparen, wobei sie auch den mancherlei vor hin gerügten Chikanen nicht ausgesetzt sein würden. Wir ha ben schon neun, zehnmal hundert tausende von Lhalern bewilligt für Sachen, die wirklich ost weniger zweckmäßig, durchaus nöthig und vom Mitleid geboten waren, warum wollen wir hier nichts thun? Ich hätte geglaubt, daß, da der Staat in solchen aus gezeichnet guten Finanzverhältniffen steht, wohl jährlich 2600 Thaler, wie wir vom Herrn Professor Schilling hörten, wird es der ganzen 2400 Thlr. nicht bedürfen, für den vorliegenden Zweck verwendet werden könnten, ohne erst zu fragen: ist die Forderung rechtlich begründet? Zwar wage ich nicht zu behaup ten, daß diejenigen, deren Tisch durch Privatstistung unterhalten wird, ein Anrecht auf die Zulage haben, dagegen der Staat ur sprünglich gewiß die Absicht gehabt hat, die Wohlthat vollstän dig zu leisten, also daraus auch die Verpflichtung zur Zulage Hervorgänge. Mag nun aber eine Verpflichtung zum Zuschüsse von Seiten der Stifter vorliegen oder nicht, so finde ich es we nigstens angemessen, daß der Staat das Volle bezahle. Aus diesen Gründen müßte ich mich daher gegen den Antrag Sr. königl. Hoheit erklären; denn, wie schon erwähnt, verlange ich nicht erst zu wissen, ob das Gesuch der Petenten rechtlich be gründet ist! Bürgermeister Wehner: Ich muß mich auch gegen den Antrag Sr. königl. Hoheit erklären, und zwar aus dem Grunde, weil mir scheint, als ob mit Annahme desselben die Petition indirect zurückgewiesen werde; wenigstens würden diejenigen Studirenden, die nur kurze Zeit noch vielleicht in Leipzig ver weilen, keinen Gewinn dabei haben, wenn die Sache erst nä her untersucht werden soll, wenn erörtert werden soll, ob ein Rechtsgrund vorhanden sei? Eine derartige Untersuchung würde wahrscheinlich dahin führen, daß eine diesfallsige Vor lage vielleicht beim nächsten Landtage erst an die Stände getan-
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