Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den ist, daß die Petenten sich zuvörderst an ihre vorgesetzte Be hörde hätten wenden sollen, so hat die Deputation annehmen müssen, daß das geschehen sei; denn die Petenten führen an, daß sie die Beschwerde bei dem Cultusministerium angebracht hätten. Also in dieser Beziehung würde sie kein Vorwurf treffen. Wenn die Deputation in der Art sich ausgesprochen hat, daß die Sache an die zweite Kammer und namentlich an deren zweite Deputation abgegeben werden möchte, so ist dieser Antrag aus der Ansicht erfolgt, daß, wenn auch die Rechts frage unzweifelhaft mit in Berücksichtigung kommen müsse, dieselbe doch zunächst in so enger Verbindung mit der Finanz frage stehe, daß sie nur im Zusammenhangs mit derselben zu berathen sei, und daß es also besser ist, die Sache sogleich an die Finanzdeputatton abzugeben. Was könnte auch der Erfolg sein, wenn die diesseitige Deputation mit der Rechtsfrage sich näher beschäftigt hätte? Jedenfalls würde sie aufMittheilungen, die von Seiten des Ministeriums in der Deputationssitzung gemacht werden könnten, fußen müssen. Diese Erklärung wäre entweder blos die gewesen, daß sich das Ministerium, oder resp. die Universitätskaffe verpflichtet halte, den vollkom menen Freigenuß der Speisen zu gewähren, oder daß die Uni versitätskasse sich nicht dazu verpflichtet halte. In dem ersten Falle wäre die Sache auf demselben Punkte gewesen wie jetzt; wir würden sie an die Finanzdeputation haben weisen müssen. Im zweiten Falle wären Erörterungen entstanden, welche viel leicht Jahrelang noch hätten dauern können, und wodurch die vorliegende Petition ganz eludirt worden wäre. Der dritte Punkt aber, von dem der Ansicht der Deputation nach haupt sächlich auch die Rede sein muß, war in dem Anträge Sr. königl. Hoheit gar.nicht erwähnt worden; die Billigkeitsfrage ist es nämlich hauptsächlich, welche die Deputation namentlich in ihrem Berichte erwähnt hat, und die ihr sehrberücksichtigungs- werth erscheint. Mag die Rechtsfrage beantwortet werden, wie sie will, es bleibt immer noch die Billigkeitsfrage übrig, und wenn man auf den Billigkeitsgrund eingehen wollte, so würde wieder nothwendig sein, daß die Sache an die Finanz deputation abgegeben werde. Also diese Ansicht und der Wunsch, daß die Sache nicht unnöthig hingezogen, und durch Bear beitung in zwei verschiedenen Deputationen nicht Aufhältlichkeit verursacht werde, lag dem Deputationsgutachten zu Grunde. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand mehr das Wort nimmt, würde ich zur Fragstellung übergehen können. Die Veranlassung dazu liegt in dem letzten Theile des Deputations berichts, wo die Deputation sagt: „sie müsse es lediglich der verehrten Kammer überlassen, ob dieselbe nicht vielmehr die Abgabe der vorliegenden Petition an die zweite Kammer, deren zweite Deputation jetzt eben mit Prüfung der Budjets- vorlage beschäftigt ist, beschließen wolle." Ich frage die Kam mer: ob sie sich Dem anschließen wolle? — Wird einstim mig bejaht. — Graf Hvhenthal (Königsbrück): Die Abstimmung sollte wohl durch Namensaufruf erfolgen? I. 2S. Präsident v. Gersdorf: Es ist kein Antrag an die hohe Staatsregierung hierbei in Frage gekommen. Es ist blos die Ansicht von der dritten Deputation ausgegangen und von einem Anträge nicht die Rede. Die zweite Kammer aber würde mit Namensaufruf abzustimmen haben, und eher könnte dasselbe erfolgen) bei dem nun vorzutragenden Gegenstände, wozu ich mir erlaube, den Hrn. Fürst Neußzu bitten, die Rednerbühne zu betreten. Es ist der Bericht L e der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Müller wegen verzögerter Wahl. Referent Fürst Neuß verliest den Bericht der dritten De putation über den Antrag des Abg. Müller wegen verzögerter Wahlen. In der siebenten Sitzung der zweiten Kammer am 30. November 1839 (Landt.-Act. M. Abth. 1. Bd. S. 41) stellte der Abgeordnete Müller einen mündlichen Antrag, dahin ge richtet: es möge die hohe Staatsregierung ersucht werden, darauf Bedacht zu nehmen, daß dieselbe in Zukunft alle Wahlen gleichzeitig erfolgen lasse, damit beim Beginn des Landtages alle Wahlbezirke durch ihre Abgeordneten vertreten wären. Der Antrag fand Unterstützung und wurde der dritten De putation zur Prüfung überwiesen, welcher, da noch mit er wähnt worden, daß wenn gleich alle Stellen der Abgeordneten besetzt waren, hiervon die Stelle aus dem 23. Wahlbezirke eine Ausnahme mache, auch zugleich der Auftrag ertheilt wurde, zu prüfen und zu erörtern, aus welchen Gründen die gedachte Wahl im 23. bäuerlichen Bezirke so sehr verzögert worden. In der 26. Sitzung der zweiten Kammer am 27. Januar 1840 (Hl. Abth. 1. Bd. S. 241 flg.) kam der Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer (Beil, zur Hl. Abth. I. Samml. S. 161 flg.) über diesen Gegenstand zum Vortrag und zur Berathung und gelangte durch Protokollcxtract an die erste Kammer, welche ihn ebenfalls ihrer dritten Deputation zur Begutachtung überwies. Die Deputation hat sich dieses Auftrages unterzogen, und erlaubt sich in Nachfolgendem das Resultat ihrer Prüfung berichtend vorzutragen. . Es ergab sich aus denAeußerungen des königl. Herrn Com- missarii bei der Berathung in jenseitiger Kammer, daß der hohen Staatsrcgierung wegen Verspätigung der Wahlen kein Vor wurfgemacht werden könne, indem die Wahlen frühzeitig von derselben angeordnet, und die Verzögerung, namentlich im 23. bäuerlichen Bezirke, lediglich den untern Behörden zur Last falle. Die zweite Kammer verwahrte sich auch dagegen, alS habe sie der hohen Staatsregierung einen Vorwurf machen wollen, vereinigte sich jedoch einstimmig zu dem Anträge: Im Einverständnis; mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung dahin anzutragen: Dieselbe wolle die nach drücklichsten Maßregeln ergreifen, daß sammtliche Wahlen der Abgeordneten von den betreffenden Wahlbehörden recht zeitig eingeleitet, und vor der Eröffnung des Landtages der gestalt beendigt werden, daß die Abgeordneten am Tage der Eröffnung sämmtlich zu erscheinen im Stande sind. , Die Erklärung des Herrn Negierungs-Commkffars lautete wörtlich, wie folgt: „Da das hierländische Wahlverfahren mit einiger Aufhält lichkeit verknüpft ist und einen mehrmonatlichen Zeitraum jeden- S*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder