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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Wahlmännerwahl brauchte, schickte ich einen erpressen Boten und verlangte es; da erfuhr ich denn, daß der Justitiar in ein auswärtiges Bad gereist sei, seinem Stellvertreter wegen der Wahl aber nichts hinterlassen hatte, und noch gar nichts in der Sache geschehen war, nicht einmal die Aushangung der Wahl liste, so daß meine Wahl erst den 28. Sept, geschehen konnte. Das Recht, dem Säumigen eine Strafe androhen zu können, hätte hier nun gar nichts geholfen, sondern es wird nothwendig sein, daß schon im Woraus Strafen gegen die gesetzlich ausge sprochen werden, welche die bestimmten Fristen nicht inne halten, damit solche Zögerungen nicht vorkommen. Bürgermeister Gottschald: Es wurde bei der Bera- thung dieses Gegenstandes in der jenseitigen Kammer auch der 17. städtische Wohlbezirk als ein solcher bezeichnet, wo die Wahl des Abgeordneten erst vorgenommen worden sei, nachdem die Stän- deversammlung zusammen war. Es könnte daher, nach den Aeußerungen des Herrn königl. Commifsars scheinen, daß auch hier eine Versäumniß der Behörde Schuld daran sei. Jndeß einen derartigen Vorwurf muß ich für die Behörden, die beidie- ser Wahl thätig gewesen sind, gänzlich zurückweisen, denn es trat in diesem Wahlbezirke ein ekgenthümlicher Fall ein. Die Nothwendigkeit einer neuen Wahl ergab sich erst zu der Zeit, wo andere Wahlbezirke damit schon ziemlich zu Ende gekommen waren und diese Behörden behielten nur ungefähr zwei Monate Zeit, die Wahl zu vollbringen. Die Beendigung derselben möchte daher wohl als beschleunigt zu betrachten sein, da der Abgeordnete bereits am II. Novbr. v. I. zum Mitglied der Ständeversammlung gewählt war. Secretair Bürgermeister Ritterftädt: Ich wollte mir nur ein einzige Bemerkung erlauben. Es würde wohl der hohen Staatsregierung zugleich zur Erwägung zu geben sein, ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, wegen Beendigung der Wahlen selbst für den Wahlcommissar irgend ein Präjudiz vorzuschrei ben, denn es kann doch der Fall eintreten, daß derselbe nicht im mer so pünktlich ist, wie es mein verehrter Herr College fein mag. Also glaube ich, daß auch in dieser Beziehung Anord nungen nicht ganz überflüssig sein möchten. Bürgermeister Starke: Ich bin ganz einverstanden mit der Relation und Ansicht der Deputation, und habe blos auf einen wesentlichen Druckfehler aufmerksam zu machen, der sich im Berichte befindet und sich zweimal wiederholt. Es heißt nämlich in dem dritten Satze: „und die Verzögerung, namentlich im 23. bäuerlichen Bezirke, lediglich den Unterbe hörden zur Last falle", und auf der vorletzten Zeile dieser Seite: „leider aber hat sich größtentheils eine solche Säumniß der Unterbehörden gezeigt." Auf actenmäßigen Vorlagen kann das nicht beruhen, denn wenigstens in Bezug auf die zur Stadt Budissin gehörigen, im 23. bäuerlichen Wahlbezirk befindlichen Dorfschaften kann ich die Versicherung geben, daß von der Un ierbehörde sich einer Säumniß durchaus nicht schuldig gemacht worden ist. Ich muß daher bitten, daß der Ausdruck „den" mit dem Ausdruck „einige" vertauscht werde. Referent Fürst Reuß: Ein Druckfehler ist dies Anführen nicht, denn es ist aus der Erklärung des königl. Commifsars er sichtlich gewesen, daß den Unterbehörden die Versäumniß zur Last zu legen ist. Es ist sogar bemerkt worden, daß sie für die Versäumniß ihrer Pflicht verantwortlich gemacht worden, und das Ministerium des Innern ihr sein ernstes Mißfallen zu er kennen gegeben habe. Präsident v. Gersdorf: Da ich auch hier als Vorstand der dritten Deputation in doppelter Person concurrire, erlaube ich mir zu bemerken, daß wohl bei jeder diesmal stattgefundenen Verzögerung der Wahlen verschiedene Verhältnisse eingetreten sind, die mehr oder weniger daran Schuld waren, und daß es vielleicht so gestanden haben mag, daß gerade bei der von dem hohen Ministerium gegebenen großem Frist mitunter etwas auf die lange Bank geschoben worden ist; später sich aber Hin dernisse gefunden haben, die trotz der größeren Frist als früher doch nicht zur rechten Zeit zu beseitigen waren. Das ist wohl der Hauptgrund, aus welchem es gut sein möchte, wenn von Seiten der hohen Staatsregierung, insofern es thunlich, be stimmte Fristen gestellt werden wollten, bis zu welchen Alles beim hohen Ministerium eingegangen sein muß. Wir haben dieses aber auch nur exempli Zran'a im Berichte angeführt, indem wir glaubten, daß in der Erklärung des königl. Herrn Commifsars, die im Berichte befindlich ist, in den Worten: „da das hierländische Wahlversahren u. s. w." die ganz besonders Be achtung verdiene, wohl soviel liegt, daß wir uns bei der Sache beruhigen können; daß aber ein gewisser Ernst gezeigt werden muß, scheint wünschenswerth zu sein. Die heute angeführten Beispiele, würden dieses zum Lheil bestätigen, zum Theil we nigstens nicht entkräften und um deswillen, glaubte die Deputa tion, sei eS nicht nöthig uns der. zweiten Kammer anzuschließen, sondern man könne die Sache der hohen Staatsregierung über lassen und sich dabei beruhigen. v. Po fern: Ich will nur erwähnen, daß das, was der Herr Bürgermeister Starke gerügt hat, nur relatorisch von der Deputation ausgegangen ist. Ich theile ganz seine Ansicht, daß nicht alle Unterbehördcn, sondern nur einige wenige solche Versäumnisse sich haben zu Schulden kommen lassen, nur konnte die Deputation keine andern Worte brauchen, weil cs die Worte des Herrn königl. Commifsars sind, die er in der zweiten Kammer ausgesprochen hat. Präsident v. Gersdorf: Ich will nicht rügen, daß vor hin gesagt wurde, es sei ein D ru ck fe h l e r. Ein Druckfehler ist es also nicht. Das Gutachten der Deputation geht dahin, daß die Deputation glaubt, den Gegenstand auf sich beruhen las sen zu können. Nun ist vorhin bemerkt worden, wenn irgend etwas von der dritten Deputation begutachtet worden ist, würde nicht allemal bei der Abstimmung der Namensaufruf einzutreten haben. Ich erwiedere darauf, da es bei dem frü heren Gegenstände,' wo ein Antrag nicht stattfand, nicht der Fall war, so glaube ich', würde hier dasselbe Platz ergreifen.
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