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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Prinz Johann: Ich glaube, daß nach der §. 9V der Land tagsordnung der Namensaufruf durchaus nöthig ist, denn es ist ein Antrag über eine ständische Petition und es fragt sich also, ob wir denselben verwerfen oder annchmen wollen. Bei dem vorigen Gegenstände war es ein anderer Fall; das war ein Jnterlocut. Präsident v. Gersdorf: Insofern ein Verwerfen eines Antrags darin liegt, ist es besser, den Namensaufruf eintreten zu lassen. Ich würde daher die Frage stellen: ob die Kammer sich dem Gutachten der Deputation anzuschließen gemeint sei? — Nach Entfernung der Herren Staatsminister beantworten 33 Mitglieder die Frage mit I a. Anwesend sind: Secretair v. Biedermann, Secretair Ritterstädt, Prinz Johann, v. Car- lowitz - Maxen, v. Schilling, Graf Hohenthal (Königsbrück), v. v. Ammon, Bischoff Mauermann, Graf Schönburg, v. Lhielau, v. Schönberg, v. Polenz, Bürgermeister Wehner, v. Zedtwitz, v. Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Bürgermeister Starke, Fürst Reuß, Bürgermeister Schill, v. Miltitz, v. Beust, v. Crusius, v. Pflugk, v. Lüttichau, Bürgermeister Gottschald, v. Posern, Meinhold, Ziegler und Klipphausen, v. Metzsch, Bürgermeister Hübler, Bürgermeister Bernhardi, Bürgermei ster v. Groß, Präsident v. Gersdorf. Nachdem der Präsident nach dem Wiedereintreten der Her ren Staatsminister das Resultat bekannt gemacht hat, schließt derselbe I2 Uhr die Sitzung und ladet die Kammer ein, sich morgen Vormittag 10 Uhr wiedereinzusinden. Auf die Ta gesordnung bringt derselbe 1) Bericht der ersten Deputation über das Decret vom 8. Februar 1840 und den damit an die Standeversammlung gelangten Gesetzentwurf, einige Bestim mungen wegen des Registrirens der Notare und des richterlichen Amtes betreffend. 2) Bericht der ersten Deputation, die Er ledigung einiger zweifelhaften Rechtsfragen betreffend. Nachträgliche mehrer in der 27. öffentlichen Sitzung der vierten l. Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer auf die Beschwerde des Advocat Rumpelt, die von ihm nachge suchte Uestitutlo in integrum, in Hinsicht auf seine Suspen sion von der juristischen Praxis betreffend, (vergl. Nr. 27, S. 504.) Unter diejenigen Personen, welche das, den sächsi schen Staatsbürgern in der 36. §. der Verfassungsurkunde reservirte Beschwerderecht vorzugsweise in Anspruch neh men, ist auch der in hiesiger Residenz lebende vormalige, jedoch von der juristischen Praxis suspendirte Advocat Carl Gottlob Rumpelt zu rechnen, indem er, ungeachtet der bei den vorigen Landtage erhaltenen Bescheidung auf seine völlig unbegründeten Beschwerden, dennoch abermals seien Klagen über vermeintlich erlittene Beeinträchtigungen erneuert und in einer unter dem Januar dieses Jahres eingereichten Vorstel lung, nebst einer besonder» Erläuterungsschrift vom tz dieses Monats sich an die Ständeversammlung mit der wiederholten Bitte gewendet hat, sein Gesuch um Wiederadmission zur ju ristischen Praxis, und um Ertheilung einer Entschädigung we gen des, während seiner Suspension mehrfach erlittenen Arrests zu bevorworten. Er behauptet, daß, als er vor 26 Jahren ohne Bestim mung einer Zeitdauer von der juristischen Praxis suspendirr worden, ihm ein rechtliches Gehör, wie es doch jeder Ange schuldigte genieße, nicht zu Theil, und eben so wenig seinen Vorstellungen und den damit verbundenen Rechtsmitteln eine Beachtung gewidmet worden sei, daß man ihn unschuldiger weift mit Arrest belegt, seine wiederholten, selbst bei der höch sten Instanz angebrachten Bitten um diesfallsige Entschädigung unbeachtet gelassen, und auch Seiten der hiesigen Armenverfor- gungsbehörde ihm nicht die bedürftige Unterstützung gewährt habe. Den Grund, warum beim vorigen Landtage sein Gesuch den gehofften Erfolg nicht erlangt habe, findet Implorant da- Mittheilung der ersten Kammer verlesenen Berichte Deputation. rin, daß von der Deputation, welche sein voriges Gesuch prüfen sollen, der Kammer über dessen Inhalt nur ein kurzer Vortrag erstattet, desto vollständiger aber eines Gutachtens Erwähnung gethan worden sei, welches die hohe Staatsregie rung über ihn erstattet habe, und fordert: daß seine Petition diesmal der Kammer in öffentlicher Si tzung wörtlich vorgelesen und in den Landtagsblättern wört lich abgedruckt werden möge, damit die Landesversammlung alle seine Gründe hören und im Zusammenhänge beurtheilen, auch das Publicum von seinen unverschuldet ausgestandenen Leiden Kenntniß nehmen könne. Nun wird zwar die Deputation keineswegs anstehen, der geehrten Kammer, wenn dies von ihr verlangt werden sollte, die Rumpeltschen Schriften in der gebetenen Maße vor zutragen, ist auch weit entfernt, davon ihrem Ermessen in ir gend einer Hinsicht vorzugreifen, erachtet cs aber dennoch und unbeschaoet der Provocation auf die unmittelbare Entschließung der Kammern, ihrer Pflicht gemäß über die Sachbewandtniß die nachstehende Relation zu erstatten, und daran ihr unvorgreif- liches Gutachten zu knüpfen. Ernannter Rumpelt hatte, wie schon erwähnt, bereits beim vorigen Landtag der Ständeversammlung das jetzt ander- weit zur Cognition vorliegende Gesuch vorgetragen, ohne indeß solches durch glaubhafte Unterlagen zu verisiciren, es wurde daher das hohe Gesammtministcrium ersucht, der Kammer nä hern Aufschluß über die eigentliche Sachbewanvtniß zu erthei- len, und geruhte dasselbe unter dem 22. Februar 1837 die be treffenden Bescheidungen nebst einem ausführlichen Actenextract an die erste Kammer gelangen zu lassen, welcher folgende Auf schlüsse gewährte. Rumpelt, welcher seit 1797 seine juristische Laufbahn be gonnen, hatte sich schon im Jahre 1798 durch unbegründete Beschwerden, unziemliche Schreibart, Verleitung seiner Clien-
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