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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sollten, so sei es doch immer für sie gut und vorteilhaft, wenn sie nach vollendeten Studien erst durch eine gewisse Läuterung des Lebens gingen und eigne Erfahrungen in das Amt bräch ten, die nur während eines Uebergangsprocesses zu gewinnen seien; er macht ferner darauf aufmerksam, daß 2) bei dem gegenwärtigen Stande der Verhältnisse die Gemeinden selbst benachteiligt würden, und zwar ri) die Gemeinden königl. Collatur, indem diese gegen die übrigen zurückgesetzt seien, denen nach der Wahl der Gerichts herrschaften aus der Gesammtzahl der Befähigten ein Geist licher gegeben werden könne. d) die Gemeinden der Privatcvllatoren, insofern bei der weitschichtigen Bedeutung des Begriffes „Wahlfähigkeit" leicht ein Mißgriff gethan werden könne. Nicht minder sei 3) das nachfolgende Geschlecht hierbei beteiligt, denn je mehr von einer großen Zahl nicht unwürdiger Kandidaten die bittere Erfahrung der Verkümmerung unter der Ungunst ihres Geschickes gemacht werden würde, desto weniger würden künftig geistig befähigte dem edlen Drange ihres Herzens zur Wahl des Predigerstandes folgen, und das nachfolgende Ge schlecht werde in geistiger Ebbe darben, ohne daß das jetzige, wegen der schwindelnden Höhe seiner Fluth, sich seines Ueber- flusses bewußt werden könne. Findet sein Antrag Anklang, so werde 4) das hohe Ministerium des Cultus als königl. Collatur- behörde der peinlichen Lage entnommen, so manchen begünsti- gungswerthen Petenten hinter andern zurückgesteltt zu wissen, denen es erst unlängst in schätzender Schrift sein: „versuche dich" in die Hände gegeben, die Privatpatrone dagegen würden dann 5) bei Vacanzen der Unzahl von Bittschriften, persönli chen Vorstellungen und anderer Collisionen enthoben sein, welche sie gegenwärtig sogar bisweilen genöthigt hätten, auf eine den Stand der Geistlichen verletzende Weise, die erfolgte Wie- derbesetzung der Stellen in den Zeitungen zu annonciren; auch dürste 6) dadurch zwischen den Geistlichen selbst ein ehrbareres Verhältniß begründet werden, denn jeder Einzelne sei dann überzeugt, daß es für den andern mit mannigfachen Schwierig keiten und mit dem Durchlaufen einer Schule von Erfahrungen verbunden gewesen sei, zu der Stellung zu gelangen, die auch er bekleide. 7) Eine eigentliche Verletzung ursprünglicher und wohler worbener Rechte der Privatcvllatoren könne ferner die ge wünschte billigere Feststellung der Dinge nicht, oder doch nicht in hohem Maße, herbeiführen. Denn beruhe auch das Pri vatpatronatrechtaufsichern Rechtstiteln, indem vornehmlich nach dem Aufkommen des Lehnwesens Feudalherrschaften Kirchenge bäude angelegt und Pfarreien dotirt, sich aber und ihren Domi- nial-Nachkommen das Recht Vorbehalten hätten, den Gemeinden ihre Lehrer selbst zuzuführen, so könneesdochin jetziger Zeit ebenso einer juristischen als arithmetischen Frage unterworfen werden, ob sich das Verhältniß der pecuniairen Beiträge der Gemeinden zu denen der Rittergüter nicht allmählig dadurch ausgeglichen habe, daß sich die Rittergüter in Sachsen seit einer sehr großen Reihe von Jahren der Immunität von Mittragung der Paro- chiallasten zu erfreuen gehabt hätten, und ob nicht sonach hier durch das betreffende Patronatrecht selbst erloschen sei. Auch noch anderer, minder erwähnungswerther Rücksich ten gedenkt Bittsteller und versieht sich von den Vertretern des Volkes, daß sie gern bereit sein dürften, auch der Kirche einen neuen Quell innern Gedeihens zu eröffnen, nach dem unter ihrer Leitung das Vaterland in so vielfach anderer Beziehung ein neues Kleid angezogen habe. Der von ihm ausgesprochene Wunsch werde zweifelsohne von allen seinen Standesgenoffen getheilt, doch habe er billig Bedenken getragen, zur Unterstützung desselben Stimmen zu sammeln, theils und hauptsächlich weil er überzeugt sei, daß die Ständeversammlung nicht nach der Zahl der Stimmen, sondern nach der Wichtigkeit der für den Antrag sprechenden Gründe prüfen werde, theils weil er Niemanden dem schmerzlichen Ge fühl der Abweisung, wenn diese ihm und seinem Gesuche zu Theil werden sollte, habe aussetzen wollen. — Zur leichtern Ausführung seiner Wünsche hat endlich Bitt steller annoch Gründzüge zu einem Gesetz über Aufhebung der Ungleichheiten zusammengestellt, welche im jetzigen Kirchenwe sen Sachsens, besonders in Bezug auf Predigerswahl und Col- laturrecht wahrzunehmen seien und empfiehlt solche zur ge neigten Beachtung; doch glaubt die Deputation sich um so mehr jeder nähern Erwähnung und Begutachtung derselben überheben zu können, als der Möglichkeit einer Berücksichtigung derselben jedenfalls eine Erklärung der Kammer, daß man über haupt geneigt sei, eine Aenderung der bestehenden Verfassungs verhältnisse hinsichtlich des Patronatrechts eintreten zu lassen, sowie ein ständischer Antrag an die hohe Staatsregierung zu Ertheilung eines bezüglichen Gesetzes vorangehen müßte. Es wird daher zu Fassung eines Beschlusses über die dem Bittsteller zu ertheilende Bescheidung völlig genügen, wenn sich die De putation auf ein Gutachten über den Antrag desselben und seine eröffneten Ansichten und Wünsche ganz im Allgemeinen beschränkt. ° Bei Erwägung dieses Gegenstandes aber hat die Depu- tation nicht verkennen können, daß, wenn man lediglich das Interesse der Predigtamtscandidaten ins Auge faßt, Manches für den gestellten Antrag spreche, auch nur einige Vertrautheit mit dem Stande der Verhältnisse, mit welchen dermalen die übergroße Zahl der sächsischen Predigtamtscandidaten zu kämpfen hat , läßt einen Wunsch nach einer Reform dieser Verhältnisse wohl als entschuldigt erkennen. Die Kunst der Resignation auf Lebensglück und billige Hoffnungen, im Bewußtsein und Gefühl des herben Entbeh rens jeder Aussicht und Hülfe, ist eben so schwer, als nur We nigen die Kraft gegeben ist, sich nicht schmerzlich berührt zu füh len, wenn sie schuldlos sich gegen Andere in Nachthell versetzt und einem scheinbar unbilligen Rechtsverhältniß und Zufall Preis gegeben sehen; selbst die Verweisung zum Vertrauen auf eine höhere Wallung kann die leidend Entbehrenden in den Kampf mit und über sich selbst nicht unterstützen, so lange ihr Glauben an die Möglichkeit einer Aenderung der Verhältnisse noch besteht, und darum ist es wenigstens nicht befremdend, wenn der Bittsteller in dem bittern Gefühle seiner Lage bisher nichts unversucht ließ, um sich und seinen Standesgenoffen mehr Garantie für ihre Existenz in dem Kreise aller übrigen Staatsbürger zu verschaffen, die Deputation ist selbst der Ansicht, daß nicht unbedingt eine Parallele zwischen den Pre digtamtscandidaten und den Kandidaten anderer Facultäten ge zogen werden dürfe, welche ebenfalls ohne Gewährleistung ihrer Versorgung den gesetzlichen Prüfungen sich unterwerfen und in zahlreichster Concurrenz der Erlösung aus dem oft kummervol len Candidatenstande entgegensetzen müssen, denn theils steht letzter« eine vielseitigere Gelegenheit zu Gebote, um selbstständig
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