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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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abgerissen werden, die vielleicht schon zu Z-, ja bis zu Höhe und beschälen im Winter die jungen Stämmchen, wodurch das Bäumchen im Wachsthume aufgehalten wird, oder gar ver krümmt, denn die Rehe klettern wie die Ziegen an den Baumen in die Höhe und vernichten hier auf einmal ein Capital, was mit Mühe angelegt war, und das in vielen Jahren nicht wieder ersetzt werden kann, sondern wozu oft 30 bis 40 Jahre gehören. Es dürfte ohne Zweifel nicht in der Absicht der hohen Staats- , regierung gelegen haben, den Berechtigten sein Recht zu neh men, weder mittelbar noch unmittelbar, und es scheint hier blos davon die Rede zu sein, wie die Rechte der Berechtigten mit den staatsökonomischen Rücksichten auszugleichen seien. 'Daß das Holz mit jedem Jahre theurer wird, und daß die Pflege der Waldungen ein Gegenstand der größten Aufmerksamkeit des Staats ist, wird Niemand in Zweifel ziehen wollen; wie viel aber durch einen zu großen Wildstand jährlich vernichtet wird, das wird auch Jeder, der irgend ein Stück Wald besitzt, sich leicht überschlagen können. Ich kann daher die Ansicht nicht theilen, daß man blos hinsichtlich der Felder eine Entschädigung ' gewährt wissen will, sondern ich muß wünschen, daß auch da, wo das Wild den meisten Nachtheil bringt, in den Wäldern eine Vergütung des Schadens festgesetzt werde. Es scheint mir nothwendig zu sein, daß in dieser Hinsicht auch das Recht des Grundbesitzers ungeschmälert erhalten, und daß auch für den Schaden, den diese Thiergattung in den Wäldern anrichtet, ein Ersatz geleistet werde. Das war der Grund, warum ich nur einige wenige Worte mir erlauben wollte. Ich habe die Sache aus dem staatsökonomischen Gesichtspunkte betrachtet, indem, wie schon erwähnt, die Nachtheile, die den Wäldern zu gefügt werden, sich auf eine Reihe von langen Jahren hinaus erstrecken, wahrend.der den Feldern zugefügte Schaden nur vorübergehend und einjährig ist, und sich bald wieder ausglei chen läßt. Ich erkläre mich für die Bestimmung des Gesetzent wurfs. Bürgermeister Wehner: Ich werde mich nur kurz fassen, denn ich glaube, die Sache ist schon so gründlich auseinander gesetzt worden, daß wohl Jeder mit sich im Klaren sein dürfte, wie er über den Gesetzentwurf abzustimmen habe. Ich beab sichtige blos den Grund anzugeben, weshalb ein kleiner Zwie spalt sogar in der Majorität der Deputation entstanden ist. Zu erst muß ich aber eine Behauptung berichtigen, die vom Hrn. Grafen v. Hohenthal aufgestellt worden ist, als seien nämlich vier besondere Ansichten bereits geltend gemacht worden. Es ist dem nicht so, sondern es sind deren fünf da, inol. des Gesetz entwurfs; nämlich eine Meinung spricht der Gesetzentwurf aus, zwei Meinungen die Separatvota und zwei Meinungen die Majorität der Deputation. Ich will mich jetzt über die verschiedene Ansicht der letzteren aussprechen. Ich glaube näm lich, daß die Erläuterung des Gesetzes keineswegs die Schäden- ansprüchc ausschließen könne, der den Wäldern durch die Hal tung eims zu großen Wildstandes verursacht wird. Dann tritt natürlich der Mißbrauch des Rechtes ein und für diesen Fall muß auch Schadenersatz selbst in -Waldungen vorbehalten sein, das ist allgemeine Regel. In sofern also könnte ich mich mit den Motiven der hohen Staatsregierung nicht einverstehen, diese Voraussetzung ist aber auch der Grund, weshalb ich nicht einen Zusatz zur §. vorgeschlagen habe, ich glaube, es verstehe sich von selbst, daß, wenn ein Mißbrauch nachgewiesen wird- dann der Schaden zu ersetzen sei. Was das Separatvotum des Hrn. Domherrn v. Schilling anlangt, so muß ich bemerken, daß es mich anfänglich ansprach, allein bei dessen näherer Be leuchtung konnte ich demselben nicht heitreren, weil es offenbar zu weit geht. Will man hier von Milde und Gerechtigkeit sprechen, so muß man sich, da zwei Rechte vorhanden sind, die einander gegenüber stehen, in die Mitte stellen, und nicht dem Einen das Röckchen ausziehen und dem Andern anziehen; das würde hier mit dem Separatvotum der Fall- sein. Uebrigens würde ich mich dann auch damit noch nicht zufrieden gestellt se hen, und mich nicht blos auf die Rehe und dieHasen beschränken, sondern ich würde mein Recht auch auf Alles, was Wild heißt, ausdehnen. Ich glaube, daß das, was die hohe Staatsregie- rung vorgeschlagen hat, die rechte Mitte ist und bin überzeugt, daß, wenn die Kammer sich damit einigt, sie dann thut,was das Beste ist. Sollte diese Bestimmung nicht angenommen wer den, so muß ich anheim stellen, ob der Berechtigte in Zukunft einen großen Stutzen dabei haben werde. v. Metz sch: Nur mit wenigen Worten will ich mich da hin erklären, daß ich unbedingt dem Antragepes Grafen Ho- henthal (Königsbrück), welchen auch ich zu stellen beabsichtigte, beitrcte. — Ich halte ebenfalls fest an dem, was in Sachfen bisher Rechtens war und noch Rechtens ist, und an der Ansicht, welche der Gesetzgeber bei Bestätigung des Generalgouvernc- mentspatems vom Jahre ^814 gehegt hat, daß nämlich hin sichtlich der Frage: was Wildschaden sei? gegen früher etwas nicht geändert werde,, sondern unter per Kategorie der Wild schäden im strengsten Sinne des Wortes nur diejenigen zu ver stehen seien, welche von Hoch- und Schwarzwild den Fel dern verursacht würden. ^Zon Rehen ist sonach nicht die Rede gewesen. — Was den in dem Separatvotum Sr. königl. Ho heit beantragten Zusatz anlangt, so kann ich mich mit demsel ben nicht einverstanden erklären, weil er uns in ein unabsehba res Meer von Processen führen würde, die sich alle um die sehr schwer zu ermittelnde Frage bewegen werden: halt der Jagd berechtigte einen übermäßigen Wildstand oder nicht? Dann geht aber auch dieser Zusatz insofern zu weit, als die Ansprüche auf Entschädigung wegen mißbräuchlicher Benutzung des Jagd rechts auch in allen übrigen Fällen nicht ausgeschlossen werden sollen. Vicepräsident v. Carlowitz: Die Debatte, wie sie sich jetzt gestaltet, macht mich fast besorgt um den Gesetzentwurf, und da ich fest an ihm halte, so muß auch ich mir erlauben, einige Worte zu äußern. Die Gründe, die mich bestimmen, an dem Gesetzentwürfe und nur an dem Gesetzentwürfe zu hal ten, und Auge, Ohr und Sinn jedem Amendement zu ver schließen, es gehe dasselbe über den Gesetzentwurf hinaus, oder
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