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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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es bleibe dasselbe hinter demselben zurück, diese Gründe sind rein politischer Natur. Hoch steht mir zwar die Rücksicht, ei nen Rechtszweifel, der leider einmal obwaltet, auf eine Weise gehoben zu sehen, die den Erwartungen entspricht, welche der Inhaber eines wohlbegründeten Eigenlhumsrechts wohl hegen durste; aber höher steht mir noch die Rücksicht, daß der Zweifel überhaupt entschieden werde. Die Gefahren für das Be- fugniß der Jagdberechtigten, wenn der Gesetzentwurf nicht zu Stande kommt, sind groß, meine Herren. Dies Befugniß ist rein der Willkühr der Behörden überlassen; sch nehme den Ausdruck „Willkühr", ob er gleich hart erscheinen möchte, nicht zurück, denn wo kein Recht besteht, es nur ein zweifelhaftes giebt, da waltet eben Willkühr. Wenn der Gesetzentwurf nicht zu Stande kommt, so können in den nächsten 3 Jahren über die ses, wenn auch nicht so wichtige, dennoch für Manchen theure Befugniß die widersprechendsten Entscheidungen gegeben wer den. Freilich muß ich bemerken, daß ich gewünscht hatte, der Gesetzentwurf hätte mehr Rücksicht auf das EigentbumSrecht des Jagdberechtigten genommen, als er es thut, und schwer ist es mir daher geworden, mich mit demselben zu vereinigen. Thue ich es aber dennoch, so thue ich es, um in einem Gleich- niß zu sprechen, nur um einen Brand aus dem Feuer zu retten, das der Odem des verheerenden Zeitgeistes angefacht hat. Net ten aber werden wir ihn, wenn auch schon versehrt, retten den noch , sobald wir uns heule der Majorität der Deputation und der hohen Staatsregierung anschließen. Nicht wir allein, die erste Kammer, sind bekanntlich stark genug, ein Gesetz in das Leben zu rufen. Die gesetzgebende Gewalt theild sich in Negierung und zwei Kammern, und nur ein Viertel Anthcil besitzen wir daran. Schlagt sich aber dieses eine Viertel zu derjenigen Hälfte, die der Regierung zukommt, so wird diese Mehrheit siegen, es müßte denn — und das erwarte ich nicht — in jener Kammer eine entschiedene Mehrheit von H gegen den Gesetzentwurf sich aussprechen. Diese Rücksicht bestimmt mich also auch, die Anträge zurückzuweisen und vor deren An nahme zu warnen, die im Interesse der Jagdbercchtigten von mehren Mitgliedern der geehrten Kammer ausgegangrn sind. Die Anträge des Herrn v. Posern und des Herrn v. Thielau dürften schwerlich die Genehmigung der zweiten Kammer er langen , ja vielleicht nicht einmal die Einwilligung der hohen Staatsregierung erhalten. Warnen muß ich ferner auch vordem Anträge des Herrn v. Welck. Allerdings verlangt dieser weniger als jene, er nähert sich dem Gesetzentwürfe mehr; allein habe ich recht verstanden, so ist er unvollständig und läßt noch eine Lücke offen, die jedenfalls ausgefüllt werden müßte. Habe ich recht verstanden, so kommt nämlich sein Antrag daraufhinauS, daß man dem Gesetze noch hinzufügen solle: „wie somit der Schadenanspruch nicht auf andere in dem Entwürfe nicht ge nannte Wildgattungen ausgedehnt werden könne." Allein, meine Herren, ganz abgesehen davon, daß es nicht einmal Ge- sctzesstyl ist, zu sagen: dies ist bestimmt, jenes also ausge schlossen, ist aber auch in der Deciston ein doppelter, im Anun dement aber nur ein einseitiger Gesichtspunkt in das Auge ge faßt worden.^ Es bestimmt nämlich dieselbe 1) daß der Scha den nur von einer bestimmt benannten Wildgattung vergütet werden soll, nicht aber von andern Lhiergattungen; 2) be stimmt aber auch die Deciston, daß der Schaden nur vergütet werden soll, wenn er an Feldfrüchten, nicht aber auch, wenn er an Wäldern vorkommt. Dieser Zweifel, wenn das ein Zwei fel ist, was freilich nicht sein sollte, wird durch den Antrag des Herrn v. Welck nicht beseitigt. Ginge jedoch der Antrag dahin, es dürfe für Schaden nichts gewährt werden, der im Walde erfolgt, so hätte ich allerdings materiell dagegen nichts einzu wenden; allein ich sollte doch meinen, dem sei schon hinläng lich dadurch vorgesehen,daß dieAnfichtderKammer hierüber in dem Berichte, vorausgesetzt, daß sie der von der Majorität vorge- schlagxnen Bedingung ihre Zustimmung ertheilt, schon nieder gelegt ist'. Ebenso verfänglich scheint mir der Antrag des Herrn Grafen von Hohenthal zu sein. Allerdings spricht die Auf nahme des Wörtchens „nur" augenblicklich sehr an; auch mich hat dieses Amendement, vorausgesetzt, daß das Wörtchen „nur" am rechten Orte seinen Platz finde, oderwas vielleicht noch besser wäre, daß es zweimal in der Deciston wiederholt werde, angespro chen. Allein, nehmen wir auch nur diese drei Buchstaben in den Gesetzentwurf mit auf, so wird immer der Gesetzentwurf nicht ganz, wie er lautet, angenommen, und wir bedürfen nicht nur des Beitritts der zweiten Kammer, sondern auch des der hohen Staatsregierung. Ich bekenne jedoch, daß, wenn sich die hohe Staatsregierung noch jetzt bereit erklärte, in die Aufnahme dieser drei Buchstaben und somit in eine Vervollständigung des Gesetzentwurfs zu willigen, ich dann unbedingt mit dem Amen dement stimmen würde. Dagegen aber stimme ich, wenn die hohe Staatsregierung dies nicht thut. Denn nehmen wir die Sache, wie sie sich gestalten kann, nehmen wir an, daß die zweite Kammer nicht nur an diesen drei Buchstaben Anstoß nehme, sondern auch im Sinne der Jagdverpflichteten den Gesetzentwurf noch weiter emendire, so gelangt die Sache end lich an die Vereinigungsdeputation. Hier kommt vielleicht der Vorschlag zur Sprache, man möchte das Wort „nur" wieder ausfallen lassen. Allein nie und nimmermehr könnte ich mich einem solchen Vorschläge hingeben. Wenn einmal dieses Wort im Entwürfe Platz gefunden hat, so muß es um jeden Preis erhalten werden, denn läßt man es dann wieder fallen, so heißt das nichts anders, als sich selbst bescheiden, daß der Ge setzentwurf noch zu Zweifel Anlaß geben könne, und zugeste hen, daß man über seine Tendenz hinausgehen könne. Zwei feln aber wir schon, so wird es an Zweifeln der Spruchbehör den nicht fehlen. Das sind die Gründe, die mich bestimmen, fest an dem Gesetzentwürfe zu halten. v. Thielau: Zwei geehrte Sprecher vor mir haben ge äußert, daß ich ein Amendement gestellt hätte. ' Damit nun nicht ein Jrrthum Platz greife, muß ich erklären, daß das Amen- . dement von dem Hrn. Grafen Hohenthal (Königsbrück) ausge gangen ist und nicht von mir. v. Welck: Der Vorwurf, den der Hr. Vicepräsident
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