Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nur durch einen übermäßigen Rehstand verursachten Schaden die Rede war, so muß ich bemerken, daß man auch diesen Unter schied nicht machen konnte. Setzt man den Mißbrauch und die Verbindlichkeit zum Schadenersatz aus das Uebermaß, so muß man consequent bei übermäßigem Wildstand auch den Schaden von andern Lhiergatrungen und in den Holzungen vergüten. Diese letztere Bemerkung diene zugleich als Entgegnung auf das Amendement des Herrn v. Posern. Noch hat der Herr v. Welck einen Antrag gestellt, der dahin geht, in der Decision die Negative bestimmt auszusprechen, daß nämlich die Vergü tung anderer Schäden, als hier angegeben, nicht stattfinde, was von einem andern Sprecher blos durch das Wörtchen „nur" hat ausgedrückt werden sollen. Die Regierung ist mit der Ansicht, die hierin siegt, vollkommen einverstanden; sie hat diese auch in den Motiven entwickelt und nur, um nicht den Satz und den Gegensatz zugleich in das Gesetz aufzunehmen, unterlassen, eine ausdrückliche Bestimmung darüber in dem Gesetze aufzuführen. Ich kann aber materiell kein Bedenken finden, den Gegensatz ausdrücklich auszusprechen, wiewohl in anderer Fassung. Das Ministerium schlägt daher folgenden Zusatz vor: „Eine Ver bindlichkeit zu Vergütung von Schäden auf andern Grundstük- ken, ingleichen von andern, als den hier benannten jagdbaren Thieren, findet nicht statt." Grafv. Hohenthal (Püchau): Nur ein Paar Worte zur Erwiederung wollte ich mir gestatten. Ich muß sagen, daß der Herr Staatsminister mich,nicht ganz richtig verstanden hat. Ich habe, nicht erwähnt, daß das Generalgouvernements- Patent nur.theilweise habe den Wildschaden vergüten wollen, sondern ich habe gesagt, daß die Interpretation dahin gegangen sei, daß der Schaden, der durch die großen Wildgattungen ver ursacht werde, vergütet werden solle. Dann muß ich dabei stehen bleiben, daß der Verpflichtete insoweit verbunden ist, die Lhiere auf seinem Grund und Boden äßen zu lassen, als da durch die Hauptbenutzung des Grundstücks nicht gestört wird. Es dürste wohl in der Natur der Sache liegen, daß, wenn ich ein Recht habe, irgendwo zu jagen, ich auch das Recht haben müsse, daß diese Thiere sich daselbst ihre Nahrung erholen kön nen. Was den von mir gestellten Einwand gegen die Spruch- collegien anlangt, so muß ich bemerken, daß ich hierüber posi tive Lhatsachen anführen könnte; es liegt sogar hierin der Kammer ein Actenstück vor, was dazu dienen würde, meine Behauptung zu beweisen. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich bitte den Antrag des Herrn Staatsministers nochmals zu verlesen. (Der Präsident bewerkstelligt solches. S. oben). — Graf Hohenthal (Königsbrück): In der gewissen Vor aussetzung, daß dieser Antrag durchgeht, lasse ich den ersten Lheil meines Amendements fallen. v. Welck: Ich würde einverstanden fein mit dem Vor schläge, wenn ich gewiß wüßte, daß das, was ich durch Bei fügung der Worte: „durch andere Gegenstände" bezweckt habe, mit getroffen worden wäre. Staatsminister v. Könneritz: Ich habe ausdrücklich die Worte gebraucht: „auf anderen Grundstücken." v. Welck: Wenn das der Fall ist, so lasse ich meinen Antrag fallen, und vereinige mich mit dem Vorschlag des Herrn Ministers. Vicepräsident v. Carlo witz: Was mich betrifft, der ich der Majorität angshöre, so erkläre ich, daß ich ferner auf eine Fragstellung verzichte, wenn der Antrag des Hrn. Staats ministers Genehmigung finden sollte. Es würde sich aber noch fragen, ob auch der Herr v. Watzdorf beizutreten geneigt sei. v. Watzdorf: Was mich betrifft, so habe ich die Ansicht der hohen Staatsregierung gleich vom Anfänge an nicht anders verstanden. Dient es zu mehrer Deutlichkeit, daß dieser Zu satz noch hinzugefügt werde, so erkläre ich mich auch damit ein verstanden. ' Präsident v. Gersdorf: Meine Herren! In Bezug auf die Fragstellung, auf die nun überzugehen sein dürfte , er laube ich mir Folgendes vorauszuschicken. Es ist ein wenig schwierig gewesen, das Majoritätsgutachten aus dem Deputa tionsgutachten heraus zu finden. Indeß glaube ich im Be richte dasselbe zu erblicken, wo es heißt: ,;Zwar hat die Majo rität der Deputationsmitglieder, jedoch zwei von ihnen nur un ter der Voraussetzung, daß durch den Gesetzentwurf jedem fer nem Zweifel über die Grundsätze, die in Bezug auf Wildschä- denvergütung in Sachsen Platz greifen, begegnet und insbeson dere jedes weitere Recurriren auf das gemeine Recht abgeschnit- ten werde, sich für den Gesetzentwurf erklärt." Ich ersuche die geehrten Mitglieder der Majorität, mich zu vergewissern, ob sie glauben, daß diese Voraussetzung in die Schrift ausge nommen werden solle? Viccpräsident v. Carlowitz: Ich habe erklärt, daß diese Voraussetzung sich erledige, sobald der Antrag des Herrn Staatsministers, mit dem ich einverstanden bin, angenommen wird. Bürgermeister Wehner: Wenn dieser Antrag die Ge nehmigung der Kammer findet, so fällt meine Ansicht von selbst. Präsident v. Gersdorf: Ich sollte glauben, meine Herren, daß, da die Eröffnung des Herrn Staatsministers von verschiedenen Seiten Beifall gefunden hat, es gerathener sei, vielleicht die erste Frage auf die Annahme des Vorschlags des Hrn. Staatsministers zu richten. Es widerspricht Nie mand und ich frage daher die Kammer: ob sie den erwähnten Antrag aimimmt? — Wird von 32 gegen 7 Stimmen be jahet. — Präsident v. Gersdorf: Es steht nun noch der zweite
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder