Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sollen aber die Kosten der Prüfungs-Commission gedeckt werden, ich muß es aber bezweifeln, ob die Prüfungskosten, welche die bei den Maurer- und Zimmerinnungen Einwerbenden bezahlen sollen, hinreichen dürsten, um den Aufwand der Prüfungs-Com missionen zu bestreiten, und ich frage dann, wenn das der Fall ist, wo kommt das Fehlende her? Und es wird hier am Ende doch kein anderer Ausweg vorhanden sein- als die Staatskasse in Anspruch zu nehmen. Ich sollte daher meinen, daß, da man einmal nicht übersehen kann, ob dieBeiträge derEinwerbenden den Aufwand bei den Prüfungs-Commissionen decken werden, der Beschluß zu rechtfertigen sei, den ganzen an sich geringen Be trag aus Staatscassen zu entnehmen-, um die Kosten für die Anfänger nicht so sehr zu erschweren, welche nicht unbedeutend sind, weil die Risse geprüft werden, müssen und dadurch der Aufenthalt der zu Prüfenden mehre Lage dauern kann, da bei aber nicht unbeachtet bleiben darf, daß die anderen, nämlich die Jnnungskosten, eben so viel ausmachen. v. Carlo Witz: Nachdem sich ein Mitglied der Majorität hat vernehmen lassen, sei es mir, der ich der Minorität angehöre, gleichfalls erlaubt, die Gründe dieser Minorität zu erläutern;, doch zu was bedarf es einer Erläuterung, da diese Gründe, Sie mögen ihnen nun Beifall schenken öder nicht, wenigstens gewiß Jedem ohne weitere Auseinandersetzung in die Augen spriügen werden. Nicht diese öOOLHlr. sind es, die dieMinorität scheuet, nicht das befürchtet sie, daß das Vaterland außer Stand sein werde, eine so kleine Summe aufzubringen, sondern die Con sequenz ist es, die sie bestimmt hat, den Ansichten der Majorität entgegen zu treten. Es fragt sich, ob man gesonnen sei, ins Ausgabebudjet ein neues Capitel aufzunehmen, das sich bisher noch nie darauf befunden hat und dessen Betrag unübersehbar ist. Es ist wahr, die Majorität faßt darin Beruhigung, daß sie glaubt, man werde im Stande sein, nach Verlauf von drei Jahren, d. h. nach Ablauf der jetzigen Wewilligungsperiode, jene Ausgabe wieder zurückzunehmen; allein ich gebe mich so sangui nischen Hoffnungen keinesweges hin, ich glaube, daß das, was einmal auf dem Ausgabebudjet steht, in derRegel einesehr lange Lebensdauer hat. Ich kann daher nicht umhin, zu erklären, daß es von höchst nachtheiligen Folgen sein würde, wenn man dem Gutachten der Majorität beiträte, ja ich gehe noch weiter und erkläre, daß dieser Jncihenz- und dennoch höchst wichtiger Punkt, wenn die Kammer der Majorität beiträte, mich nöthigen würde, sofort ein Nein über den ganzen Entwurf bei der Schlußabstimmung abzugeben. .. Vicepräsident O. Deutrich: Auch ich schließe mich der Minorität an. Wohin soll es führen, wenn man den Grund satz ausspricht, daß alle Prüfungsgebühren, die stattsinden, aus den Staatscassen gegeben werden sollen. Man kann nicht über sehen, was für eine Ziffer daraus hervorgehen werde; mit einem geringen Anfang könnte man enden aufeinem weiten Felde. v. Schilling: So wenigich die Bedenken verkenne, die der Meinung der Majorität der Deputation, der auch ich ange höre, entgegen stehen, so muß ich mir doch erlauben, auf einen Gesichtspunkt aufmerksam zu machen, den die Majorität hier- I. 4. ' ' bei befolgt hat. Es ist ihre Meinung nur dahin gegangen, für die nächste Bewilligungsperiode die in Frage stehenden Prü fungskosten als eine Staatsausgabe zu beantragen, und dieß hat, wenn auch keinen eigentlichen Rechtsgrund und keinen durchgreifenden politischen Grund, doch wenigstens einen star ken Grund der Billigkeit für sich. Es wird jetzt eine neue Ein- .richtung beabsichtigt, die mit Kostenaufwand für den zu prüfen den Meister verbunden ist. Zu der Zeit, wo die fragliche Verord nung erlassen werden wird, hat vielleicht Mancher, der das Mei- sterrecht erlangen will, und deßhalb zu prüfen ist, noch nicht die Mittel in den Händen, die nach der neuen Einrichtung erforder lich werden; er muß also von seinem Vorhaben abstehen und vielleicht noch lange Jahre warten. Es kommt dazu, daß das Examen künftig strenger sein wird, und es wird also, besonders vom Anfänge herein, der Fall häufiger eintreten, daß, wer nach der neuen Einrichtung zu prüfen ist, zurückgewiesen wird. Er hat also die Kosten umsonst aufgewendet. Allerdings kann man nicht gerade sagen , daß von Seiten des Rechts dem etwas ent gegenstehe; allein ich provocire auf die Billigkeit, der es ange messen erscheint, daß, wenn eine neue Einrichtung um des all gemeinen Besten willen eingeführt wird, auf der andern Seite auch denen, die vom Anfänge herein davon betroffen werden, es so viel als möglich erleichtert werde. Äestehet erst die Ein richtung drei Jahre, so hat Jeder Zeit, sich im Voraus darauf einzurichten, sowohl in Hinsicht der Geldmittel als der Kennt nisse, und es wird späterhin der Fall einer Zurückweisung sel tener eintreten. Also von Seiten der Billigkeit geschieht es, daß ich die Meinung der Majorität der Deputation letzt der Kam mer zur Beherzigung empfehle. Bürgermeister Schill: Die Gründe der Minorität schei nen mir so fest zu stehen, daß ich gar nichts hinzufügcn kann. Zu welcher Consequenz würde es führen, wenn man bei Prü fungen der Baugewerken einen Anfang mit Bezahlung der Ge bühren aus den Staatscassen machen wollte; ich kann durchaus nicht einmal zweckmäßig finden, nur auf drei Jahre den Anfang zu machen, weil dann der Klagen desto mehr kommen würden, von Nachfolgern geklagt würde, 5 Thaler zahlen zu müssen, während die vorhergehenden frei waren. Allein ich glaube, daß die Gebühren nicht so drücken, jedenfalls wird mehreres wegfal len, was beim Meisterspruche Statt hatte. Da würde sich der Aufwand wieder ausgleichen; man muß auch den Neiseaufwand nicht so hoch anschlagcn, da doch in seltenen Fällen nur ein mehr tägiger nothwendig wird. Der Riß wird eingeschickt, vorher geprüft; der mündliche Examen dauert ein paar Stunden, mit hin wird der Aufenthalt sehr kurz sein. Referent v. Watzdorf: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ich der Majorität angehöre und bei den im Deputations gutachten angegebenen Gründen beharren muß. Sollte es aber die Absicht der geehrten Kammer sein, für die Baugewer ken noch etwas mehr zu thun, so würde die Sache vielleicht bei Berathung des Budjets Berücksichtigung finden können; Bei den Ausgaben für die Baugewerkschulen wird sich Gelegenheit 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder