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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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men worden ist, die Sache noch nicht deutlich genug wäre, und hat nunmehr eine ganz besondere Fassung dieses Satzes der 5. §. angenommen,' (s. dieselbe in Nr. 52 der Ver- handlangen der zweiten Kammer, Seite 910.) Die Deputa-. tion findet kein Bedenken darin, der Kammer anzuempfehlen, dieser Veränderung beizutreten. Bürgermeister Bern Hard i: Es wird wohl Niemand sein, welcher der in der zweiten Kammer beschlossenen Abände rung irgend etwas entgegen setzen möchte. Aber es ist dies ein merkwürdiges Beispiel, wie es mit Redactionsverbesserungs vorschlägen gehen und wohin es damit kommen kann, so daß ich unmöglich darüber schweigen kann. Es ist erinnerlich, daß, nachdem die diesseitige erste Deputation wegen einer Nedactions- veränderung bei -em Worte „letzterem" in ihrem Berichte einen Vorschlag gethan hatte, darauf hier bei der Berathung aufmerk sam gemacht ward, daß dieser Vorschlag nicht angemessen sei; hierauf gründete die jenseitige Deputation einen anderweiten Vorschlag, der aber von der Beschaffenheit war, daß er von dem königl. Commiffar sofort verbessert werden mußte. Es wurde in der zweiten Kammer dieser Vorschlag in der berichtigten Maße zur Abstimmung gebracht und angenommen. Jetzt wird nun derselbe Vorschlag, weil er den einen Differenzpunkt bildet,'m dieser Kammer vorgetragen und soll und muß darüber bei uns abgestimmt werden; es wäre doch möglich, daß man den Beitritt hier ablehne, und dann müßte noch ein Vereini gungsverfahren stattfinden, und, wenn auch dieses nicht zum Zwecke führen sollte, würde das ganze Gesetz wegen eines einzi gen Wortes nicht erscheinen können. Dieses Beispiel zeigt, wiewünschenswerth es ist, daß mit bloßen Redactions veränderungen die Stande, wenn sie auch auf die Noth- wendigkcit von Abänderungen aufmerksam machen, doch weiter sich nicht befassen, und der Beschlußfassung darüber sich enthal ten. Es scheint auch dergleichen Beschlußfassung nicht im Wirkungskreise der Stände zu liegen, es muß dies der hohen Staatsregrerung überlassen werden, von der immer ein besserer Erfolg zu erwarten ist. Erwägt man nun, welche Zeit oft mit solchen Redactionsveränderungen verschwendet wird, so wird mein Wunsch noch erklärlicher sein. Und wenn auch jetz 1 der Verlust an Zeit nicht so bedeutend und empfindlich ist, so kann doch bald die Zeit kommen, wo der unnöthige Zeitverlust gewich- tigerund bedauerlicher wird; und deshalb möchte ich allerdings, wenn auch, keinen Antrag stellen, der nicht passend wäre, doch den Wunsch wiederholen, damit er auf diese Weise auch an die zweite Kamllrergelange, daß sich die Kammern mit Redactions- Berathungen und Beschlußfassungen in grammatikalischer und stylistischer Beziehung hinführo nicht befassen möchten. Referent Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz einver standen damit, daß dergleichen Redactionsveränderungen so viel wie möglich vermieden werden; aber oft geht es nicht an, denn wenn man offenbar sieht, daß Mißverständnisse aus.der Fassung einer §. entstehen können, so bleibt den Deputationen nichts übrig, als darauf aufmerksam zu machen und zugleich anzugeben, wie falschen Deutungen vorgebeugt werden kann. Wenn aber in der Hauptsache gegenwärtig nichts erwähnt wird, so wird es nun auf die Frage selbst ankommen, ob die Kammer, dem De putationsgutachten gemäß, dem Beschlüsse der zweiten Kam mer beitreten wolle oder nicht? . Präsident v. Gersdorf: Gewiß ist es im Allgemeinen wünschenswerth, was vom Hrn. Bürgermeister Bernhard! aus gesprochen worden ist, daß es beiden Kammern immer vor schweben möge. Es ist auch früher schon dieser Wunsch viel fach ausgedrückt worden. Indessen ist vom Hrn. Bürgermeister Bernhard! nicht ein Antrag gestellt, sondern nur ein Wunsch ausgesprochen worden, der durch Aufnahme in die Mittheilun gen erreicht werden wird. Ich werde jetzt zur Fragstellung übergehen und die Kammer fragen: ob sie sich mit der Fassung der zweiten Kammer einverstanden erklären könne? — Ein- müthig einverstanden. Referent Bürgermeister Wehner: Es steht der Sache nun nichts mehr entgegen, und es wird nun die Schrift in der zweiten Kammer zu entwerfen sein. , Präsident v. Gersdorf: Ich werde nun den Hrn. Bür germeister Gottschald ersuchen, uns den Bericht der dritten De putation in Bezug auf den Bau einer Elbbrücke bei Pirna.vorzutragen. Der Referent Bürgermeister Gottschald trägt den betref fenden Bericht vor, wie folgt: Schon lange, führen die Petenten in ihrer an die Stände versammlung gerichteten Eingabe, die sich nicht als Beschwerde, sondern als eine Pension darstellt, an, sei das in der Möglich keit und Nothwendigkeit begründete Bedürfniß, beide Ufer der Elbe bei der Stadt Pirna durch eine Brücke verbunden zu sehen, von den Bewohnern dieser Stad: erkannt worden. Die Ueberzeugung von diesem Bedürfnisse sei erst neuer lich durch ein beklagenswerthes Ereigniß noch fester begründet worden, nämlich da, als zu drei verschiedenen Malen in dem gegenüber liegenden Nachbardorse durch eine verruchte Hand Brandstiftung erfolgt sei, und jedesmal gerade zu einer Zeit, wo die Fahrt über den Elbstrom durch die bedeutende Höhe des selben mit großer Gesahr verbunden gewesen sei und Tausende von Menschen, die zur Rettung herbei geeilt, nur müßige Zu schauer bei fremdem Unglücke hätten bleiben müssen. Um diesem tiefgefühlten Bedürfniß abzuhelfen, wären nun zwar bereits einleitende Schritte geschehen, allein nur zu bald habe man sich von der Unzulänglichkeit der Kräfte der städti schen Commun überzeugt, und man sei. daher zu der Z it, als eine dritte Person eine Petition inst Betreff dieses Gegenstandes der Standeversammlung überreicht, bereits zu dem Entschluß gelangt gewesen, an die hohe Staatsregierung die Bitte zu richten, den Bau einer Brücke als ein zum Vorthcile eines gro ßen. Ehestes des Vaterlandes gereichendes Unternehmen entwe der auf Kosten des Staats bewirken, oder der Stadtgemeindo wenigstens eine solche Hülfe bei dem Bau einer Brücke ange deihen zu lasten, daß ihr die Ausführung eines solchen Werkes möglich werde. Bei Aufstellung der weitern Gründe, die für Gewährung einer solchen Bitte sprächen, beziehen sich die Petenten darauf,
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