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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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bes Jahr früher erreicht werden, als es möglich Ware, wenn das provisorische Steuer- und Abgabengesetz auf ein ganzes Jahr erstreckt würde. Für ausführbar aber halte ich meinen Antrag, da der gegenwärtige Landtag, aller Wahrscheinlichkeit nach, bis zum 1. Juli des künftigen Jahres, also bis zum Ab lauf der erstern Hälfte desselben, beendigt sein wird, und wenn dieß wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, doch wenigstens das Budjet bis dahin in beiden Kammern berathen und geneh migt worden sein kann. Endlich scheint mir auch für das Rechnungswerk keine wesentliche Störung herbeigeführt zu werden, da die Ausmittelung der Hälfte überall, und nament lich auch in Bezug auf das Quartalverhältniß der Oberlausitz, hinsichtlich ihres Beirrags zu den alterb ländisch en Grundsteuern, keinen großen Schwierigkeiten unterliegen kann,, was aller dings der Fall sein würde, wenn von kleineren Bruchtheilen, als von der Hälfte, die Rede wäre. Ich empfehle daher die sen Antrag zur geneigten Beachtung der hohen Kammer, und reiche ihn jetzt schriftlich ein. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag lautet so: „Die erste Kammer wolle in Uebcreinstimmung mit der der zweiten die hohe Staatsregierung ersuchen, das provisorische Steuer - und Abgabengesctz nur auf die erste Hälfte des Jahres 1840 zu beschränken, und für die zweite Halste das für die Bewilli gungsperiode zu erlassende Finanzgesetz in Wirksamkeit treten zu lassen." Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie den An trag unterstütze? — Geschieht durch zehn Stimmen. Präsident v. G ersdorf: Ich glaube allerdings, daß der vierte Theil hier auslangen wird. Der Antrag ist demnach unterstützt. Referent Bürgermeister Schill: Es hängt diese Frage ganz genau mit den Verhandlungen zusammen, die am vorigen Landtag theils über die Zulässigkeit, theils über die Dauer eines Provisoriums gepflogen worden sind. Der Antragsteller nannte das Provisorium einen Nachtheil. Dafür hat es auch die De putation damals erklärt und auch die hohe Kammer ist beim vorigen Landtage gleicher Ansicht gewesen. Allein dieVorschläge, die damals zu dessen Vermeidung gemacht wurden, fanden in der jenseitigen Kammer keinen Anklang.; es blieb daher auch diesmal nichts übrig, als das provisorische Gesetz zu erlassen, weil es nicht in den Wünschen der Stände gelegen und nicht in den Kräften der Regierung gestanden haben dürste, den Landtag eher zusammenzuberufen, indem der Zeitraum zwischen der vo rigen und der jetzigen Standeversammlung außerdem zu kurz gewesen sein würde. Auch am vorigen Landtage wurde die Frage aufgeworfen, ob es angemessen sein möchte, das Proviso rium bloß auf ein Halbjahr oder auf eine noch kürzere Zeitfrist bestehen zu lassen. Der Antrag darauf wurde aber aus dem Grunde abgelehnt, weil man mit Annahme desselben eine noch größere Schwierigkeit in das Rechnungswerk zu bringen glaubte, und weil jedenfalls die Erleichterungen, welche ekntreten könnten, wenn auch die Periode auf ein Jahr bewilligt würde, in der nachfolgenden, durch Erlaß einer Abgabenquote nachzuholen sein würde. Die Deputation konnte nach der Einstimmigkeit, mit welcher man sich am vorigen Landtage über diesen Punkt ausgesprochen, nicht wieder darauf zurückkommen, und glaubte, daß die Schwierigkeiten, welche sich einer theilweisen Berech nung entgegenstellen, so fortdauernd wären, daß man es auch diesmal nicht gerathen fand, den Antrag auf eine kürzere Dauer als 1 Jahr zu stellen. Staatsminister v. Ze sch au: Ueber die Nothwendigkeit des vorliegenden Provisoriums, über die Nachtheile, die ein sol ches hat, werde ich nichts sagen. Die Frage ist bei frühem Land tagen so weitläufig erörtert und auch bei der gegenwärtigen Stän deversammlung in der zweiten Kammer so ausführlich bespro chen worden, daß dieser Gegenstand nach Befinden nur noch einer spätem Erörterung zu unterwerfen sein wird, und dies zwar um so mehr, weil alsdann, wenn man das Provisorium zu beseitigen sich bemühen sollte, erhebliche Nachtheile anderer Art, namentlich die Schwierigkeit entstehen würde, gewisse Be stimmungen unsrer Verfassungsurkunde nicht in Anwendung bringen zu können. Wenn ich aber auch damit einverstanden bin, daß ein Provisorium zu den nicht wünschenswerthen Ange legenheiten gehört, so glaube ich doch, würden die damit ver> bundenen Uebelstände vervielfältigt werden, wenn man einPro- visorium nur auf sechs Monate festsetzen wollte; denn da die Regierung doch in Zeiten und wohl schon im Monat April die Meinung der Kammern über die Forterhebung der Steuern vernehmen müßte, so wäre es leicht möglich., daß sie für die andern sechs Monate des Jahres ebenfalls zu einem Proviso rium vorschreitcn müßte. Uebrigens ist die Sache nicht so leicht, als der Herr Antragsteller glaubt, dieses Provisorium, welches für ein Jahr bestimmt ist, in ein solches für sechs Mo nate umzuwandeln, da man bei Vertheilung der Steuern, na mentlich der direkten, auf große Schwierigkeiten stoßen würde, weil die Schock- und Quatembersteuer auf die einzelnen Monate nach verschiedenen Sätzen erhoben und mit Rücksicht auf den vollen Jahresbetrag vertheilt werden; es müßte also eine völlige Veränderung in der Erhebung derselben vorgenommen werden, die vielleicht den Verhältnissen nicht so entsprechend sein möchte, als es jetzt der Fall ist. Dann treten auch die Rücksichten in Beziehung auf die Beiträge ein, welche die Oberlausitz zu lei sten hat. Dort wird die Quote gleich auf ein ganzes Jahr aus geworfen und ausgeschrieben, und die Regierung konnte selbst die Annahme des Provisorium nicht abwarten, sondern hat be reits vor dem Zusammentritt der Ständeversammlung die Ober lausitz von den Vorschlägen der Regierung unterrichten und den Antrag dahin stellen müssen, daß beim Provinzial-Landtage im Laufe dieses Monats die Steuern repartirt werden möchten. Dieß ist geschehen und eine Aenderung darin würde eine nicht unbedeutende Störung veranlassen. Präsident v. Gersdorf: Wenn von Seiten der hohen Kammer Niemand weiter über diesen Gegenstand zu sprechen wünscht, so würde ich die Frage zu stellen haben: ob der vorhin vom Domherrn v. Schilling gestellte Antrag von der hohen Kammer angenommen werde? —> Er wird durch 32 gegen 3 Stimmen abgelehnt. —
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