Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gegenwärtig übermäßig bezahlt werden. Auch will ich darauf aufmerksam machen, daß durch die erhöhten indirecten Abgaben die Staatsdiener, wie alle andere Einwohner getroffen werden, und ihre Ausgaben gegen früher bedeutend gesteigert sind. Sodann ist zu erwähnen, daß die in dem Justizfache Angestell ten in der Regel vor ihrer Anstellung zwar nicht als Staats diener, aber doch im Staatsdienste beschäftigt werden, ohne einen Gehalt zu beziehen. Alle aber, welche gar kein oder doch kein ausreichendes Vermögen haben, kommen hierdurch mehr oder minder in eine schlimme Lage, und es ist gewiß hart, daß derjenige, welcher mehre Jahre lang umsonst gedient hat, und nun eine Anstellung mit geringem Gehalt erhält, gleich wieder die Verkürzung eines monatlichen Betrags erleiden soll. Es scheint mir sonach nun billig, dem Vorschläge der hohenStaats- regierüng beizutreten. Staatsminister v. Zeschau: Da die geehrte Deputation in dem vorliegenden Berichte gegen die Vorschläge der Staats regierung sich in allen Punkten erklärt hat, so liegt dem Mini sters ob, darüber zunächst der geehrten Kammer einige Worte zu sagen. Ich habe vorauszuschicken, daß das Ministerium in der vorliegenden Sache der geehrten Kammer mit größter Unbefangenheit und Unparteilichkeit seine Vorschläge machen konnte, da hierbei es sich nicht davon handelte, den jetzt oder früher angestellten Staatsdienern eine Erleichterung zu gewäh ren, sondern diese sollen nach wie vor, sei es jährlich besonders oder durch Abrechnung - auf das Agio, die Gehaltsabzüge zu leisten haben. Es handelt sich davon, die Differenz des Agio nicht ganz, sondern nur zum Lheil bei den Dienern auszu gleichen, welche entweder neu angestellt werden, oder in eine höhere Stellung aufrücken und eine Gehaltsvermehrung erhal ten. Es ist nicht zu leugnen, daß beide Klassen von Dienern ein Anspruch auf eine solche Agiovergütung nicht haben; aber da das Ministerium von der Ansicht ausgeben mußte, daß bei der Gehaltsregulirung nur das wirkliche Bedürfniß berücksich tigt worden sei, und da insbesondere bei allen denjenigen, wel che in höhere Stellen mit höherm Gehalte aufrücken, in der Khat Gründe der höchsten Billigkeit dafür sprechen, ihnen eine solche Ausgleichung zu gewähren, so nahm es keinen Anstand, der geehrten Kammer die fraglichen Vorschläge, vorzulegen. Allerdings konnte die Differenz nicht ganz ausgeglichen werden, da die Agiodifferenz 2Z-betragt, und die Gehaltsabzüge, wie nicht zu verkennen, ungleich sind und vonl bis2Procentschwan- ken. Billig schien es dem Ministerium, besonders bei Dienern, welche in höhere Stellen aufrücken, diese Erleichterung zu ge währen. Das Princip der Anciennität ist allerdings nach dem Civilstaatsdienergesetze, mit Ausnahme weniger Fälle, gänzlich verlassen worden. Es hat also Niemand einen Anspruch da rauf, daß er in eine höhere Besoldung aufrücke. Jndeß unbil lig erscheint es in gewisser Beziehung doch, wenn ein in einer untern Stelle Angestellter, der z. B. längere Zeit in einer Be soldung von 400 Lhlr. gestanden hat, in eine höhere rückt, die vielleicht nur 100 Lhlr. mehr beträgt, diesen Verlust erleiden soll. Es würde aber eine immerwährende Störung in dem Rechnungswesen herbeiführen, wenn nicht die beispielsweise an geführten 400 Lhlr. bei der Ausrückung gleichzeitig in den 14 Khalerfuß umgewandelt werden. Sonst würden wir bis zum Absterben des Dieners eine in Bruchtheile gehende Rech nung beibehalten. Aus allen diesen Rücksichten hat die Re gierung die fragliche Maßregel vorgeschlagen. Es hat sich al lerdings bis jetzt in der geehrten Kaprmer nur eine Stimme für den Wegfall der sämmtlichen Abzüge erhoben, und die Regie rung hat zu erwarten, ob sich nicht noch mehre dieser Ansicht anschließen. Jndeß har das Ministerium allerdings nicht er wartet, daß die geehrte Deputation auch den zweiten Vorschlag wegen der cinmonatlichen Abzüge abfällig begutachten werde. Es ist nicht zu leugnen- daß es vielleicht unangenehm sein mag, einen Beschluß, welcher gerade von dieser Kammer ausgegangen ist, nur so kurze Zeit in Wirksamkeit zu sehen, als es der Fall sein würde, wenn der Monatsabzug wegsiele. Ich muß aber doch anführen, daß veränderte Verhältnisse auch veränderte Be schlüsse und Ansichten in dieser Beziehung herbeiführen können, und daß die Regierung bei Vorlage des Staatsdicnergesetzes gerade darauf sehr hohen Werth legte, diesen bei derAnstellung zu machenden Abzug in Wegfall zu bringen. Ich darf das nicht wiederholen, was das Protokoll der jenseitigen Kammer darüber enthält, daß bei Untersuchungen, die sich gegen Staats diener ergaben, sich oftmals herausgestellt hat, daß die Monats abzüge sehr häufig den ersten Grund zu dem Derangement gaben und ich sollte daher meinen, daß wenigstens gegenwärtig die Gelegenheitsei, diese Abzüge,die ihre wesentlichen Nachtheile haben, zu beseitigen, zugleich um den Dienern zu beweisen, daß man nicht ganz abgeneigt sei, bei vorliegender Angelegenheit Etwas zur Ausgleichung für sie zu thun. Allerdings ist ange führt worden, daß man auch mit Rücksicht auf die Pensionen und die den Dienern dadurch ertheilten Zusicherungen und wegen der hierdurch für den Staat entstehenden Last einen solchen Zu schuß nicht füglich aufgeben wolle, dessen Beibehaltung selbst politisch betrachtet für die Diener nicht unwichtig sei. Nimmt man auch die erste Rücksicht hinsichtlich der einmonatlichen Ab züge an, so bemerke ich, daß der Gegenstand sehr unwesentlich ist. Es handelt sich um 8000 Lhlr. Ich kann der geehrten Kammer daher nur anempfehlen, daß, wenn sie nicht den ersten Vorschlag der Regierung anzunehmen geneigt sein sollte, man sich doch in Bezug auf den zweiten Punkt der Regierungsvorlage anschließen möge. v. Polenz: Die Deputation ist von dem Grundsätze aus gegangen , daß die beiden Erlasse in durchaus genauer Verbin dung stehen. Das wurde ihr dadurch klar, weil die Staats regierung selbst beide zusammen als Aequivalent gegen die Agiovergütung in Wegfall bringen wollte, von der sie nicht glaubte, daß es nöthig wäre, daß sie den neu anzustellenden Die nern gewährt werde. Die Deputationen — denn darin waren beide Deputationen, die erste und die zweite, einig — haben sich davon nicht überzeugen können, daß neu anzustellende Die ner ein Recht auf Etwas haben könnten, worauf ihnen keine Zusicherung gegeben war, und wobei in ihrem freien Willen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder