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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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steht, darüber mit sich einig zu werden, ob sie glauben, daß die Belohnung für ihren Dienst gegen das zu gering sei, was sie leisten. Daß sie also keinen Anspruch auf Agioentfchadigung haben, schien unzweifelhaft zu sein. Es ist übrigens der Er laß des einmonatlichen Abzugs allein zu geringfügig, und es kann solcher eine Entschädigung dafür, daß der Agiozuschlag für alle Dienstjahre wegfallt, die ein Diener in seiner Stellung zubringt, nicht sein. Es kann dies Niemand behaupten, und wegen dieser Kleinigkeit sollen wir ein Gesetz, das vor wenigen Jahren gegeben worden ist, aufgeben? Das war der Grund, warum die zweite Deputation nicht einwilligen konnte, und ich glaube, sie ist dadurch vollkommen gerechtfertigt. Es hat die zweite Kammer auch eigentlich durchaus keine verschiedene Meinung. Beide Deputationen jener Kammer hatten den Vorschlag gemacht, es sollten beide Abzüge, sowohl der Jahres abzug, wieder einmonatliche Abzug, beim Eintritt in den Dienst beibehaltcn werden, und nur durch die sonderbare Stellung der, Frage, daß man beide Anträge von einander trennte, und daß einige Mitglieder durch die Vorstellung, die Staatsdiener könn ten dadurch in Schulden gerathen, daß ihnen diese Monats gehalte abgezogen würden, in ihrer Ansicht schwankten, kam man zu dem wunderbaren Entschlüsse. Man muß aber ent weder beides annehmen, oder beides ablehnen, und eine Unbil ligkeit kann ich in ersterem nicht finden. Die Staatsdiener haben die Hoffnung, im Alter für Nahcungssorgen sicher zu sein, so wie daß ihre Relicten ohne eine bedeutende Beihülfe von ihrer Seite gut gesetzt werden; denn ihre Beihülfe würde um zweimal höher in Anspruch genommen werden müssen, wenn der Staat nicht eingegriffen hatte. Hatten sie selbst eine solche Kaffe errichten müssen, wie dies in andern Staaten der Fall ist, so würden sie um H mehr zusieisten haben, solches be weist die im jenseitigen abgedruckte Uebersicht der Beiträge zu dem Bedürfniß. Also kann ich nicht eine Ungerechtigkeit, son dern nur eine Gerechtigkeit darin finden, daß sie Etwas beitragen, auch wenn Jemand 16 Monate umsonst gedient hat, und es bis zum 17. ausgedehnt wird, so kann das nicht so etwas Drückendes sein. Ich glaube selbst, daß dieser Abzug viel we niger drückend ist, als der Jahresabzug. Es weiß aber Jeder, daß er künftig nur in der Landesmünze bezahlt wird, und kann auch nicht abgcleugnet werden, daß gerade jetzt lOOKHlr. Con ventionsmünze nicht gleich sind 100 Thlr, Courant, so ist das doch ein transitorischer Zustand; denn in wenigen Jahren, wenn die letztere Valuta die einzige im Lande sein wird, ist das ausgeglichen, und dann hat der, welcher 100 Thlr. im 14Lha- lerfuß erhält, eben so viel, als sonst die im 20fl. Fuß bezahlten Diener, wie die verschiedenen Münzfüße in Sachsen nicht existirten. Bürgermeister Hübler: Darüber, daß den Staats dienern, die neu angestellt werden, oder in besser dotirte Stel len aufrücken und die etatmäßige Besoldung künftig im 14Thalerfuß erhalten, ein Recht nicht zustehe, eine Ver gütung wegen der zeitherigen Agio-Differenz zu beanspruchen, sind alle Stimmen einig. Die hohe Staatsregierung selbst schlägt nur aus Gründen der Billigkeit vor, die durch Wegfall des Agiozuschlags für jene Staütsdiener entstehende Verkür zung durch Wegfall der Pensionsabzüge auszugleichen, und alle die Sprecher vor mir, welche im Sinne des Gesetzent wurfs sich erklärt haben, sind darin einverstanden, daß nur von Gründen der Billigkeit hier die Rede sein könne. Aber,, meine Herren, gerade Gründe der Billigkeit sind es, die ge gen den Vorschlag sprechen, und Ihre Deputation zu dessen Ablehnung bestimmt haben: Gründe der Billigkeit gegen die Classe der Sraatsdiener, deren Stellen so kärglich besoldet sind, daß man annehmen darf, es werde selbst die Einbuße eines zufälligen und vorübergehenden, an sich sehr kleinen Vortheils, wie der Agio-Zuschlag, drückend für sie werden. Gerade dieser Classe der Staatsdiener, welche die hohe Staats regierung vorzugsweise im Auge gehabt haben dürfte, wird durch die vorgeschlagene Maßregel nur sehr unvollkommen ge nützt ; denn der Wegfall der Penflonsabzüge deckt jenen Agio verlust noch keineswegs, und die hohe Staatsregierung selbst bezeichnet die Maßregel deshalb als ein nicht ganz ausreichendes Mittel. Noch unvollständiger aber wird dieses Mittel, und schwindet in seinen Folgen fast zu Nichts, wenn nach der An sicht der jenseitigen Kammer eine Kheilung des Erlasses statt fände , wenn die jährlichen Pensionsabzüge blieben, und nur der einmonatliche Pensionsabzug wegfallen sollte. In der Lhat, wollte man den neu anzustellenden Staatsdienern, im Sinne der Staatsregierung irgend eine kleine, obschon un zureichende Verbesserung ihrer pecuniären Lage verschaffen, so müßte man wenigstens den Vorschlag der Staatsregicrung in seinem ganzen Umfange annehmen, und beide Arten der Pensionsabzüge in Wegfall bringen. Entspricht aber der Vorschlag der Staatsregierung, wie gedacht, einerseits den Forderungen der Billigkeit gegen die von mir angedeutete Classe der Staatsdiener nicht, so hat er andrerseits auch eine Un gleichheit zur Folge, weil er in seiner allgemeinen Anwendung nicht nur auf die große Classe der besser dotirten Staatsdiener, für die ein Verlust des Agio's überhaupt kaum fühlbar sein dürfte, und die für die Entbehrung eines blos temporären Vortheils, einen bleibenden auf Kosten der Staatskasse ein tauschen würden, Anwendung leidet, sondern auch eben diese Classe, wegen der hohem jährlichen Procent - Abzüge, die sie von ihrem Gehalte zu entrichten hat, durch deren Erlaß vorzugsweise begünstigt. Eine in ihren Folgen so ungleiche, eine der Billigkeit nicht einmal vollständig entsprechende Maß regel läßt sich nach meiner Ueberzeugung der Kammer zur An nahme nicht empfehlen, und Ihre Deputation war daher ein stimmig der Ansicht, daß der Zweck, der durch die vorliegende Maßregel der hohen Staatsregierueg theils nur unvollständig erreicht, theils über das Bedürfniß hinausgehen würde, nur durch verhältnißmäßige Gehaltszulagen, und sonach durch Wiederaufnahme bei der Budjerberathung zu erreichen stehen würde. Die Deputation theilt vollkommen die von Sr. Könkgl. Hoheit vorhin entwickelte Ansicht über die Größe der Ansprüche, welche gegenwärtig an den Staatsdienst gemacht werden, sie
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