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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der hinsichtlich des einmonatlichen Abzuges in der zweiten Kam mer gefaßt worden ist, so ganz unerwartet erfolgt. Ich möchte das nicht zugeLen. Es ist allerdings diese Frage auch in der Deputation zur Sprache gekommen, und selbst von Seiten des königl. Commissars angeregt worden, und dafür, daß wenig stens auch bei der spätem Berathung der Deputation zur Er örterung gekommen, ob, wenn man sich auch für den Wegfall verlaufenden Abzüge nicht erklären wollte, nicht mindestens der einmonatliche Abzug in Wegfall kommen könnte, dafür spricht der Umstand, daß die Deputation in ihrem Bericht aus drücklich hervorgehoben hat , daß, da die Ansicht der Kammer verschieden sein möchte, eine besondere Frage darauf gestellt wer den möchte. Diese Vermuthung bestätigte sich auch. Es sprach ein großer Theil der Kammermitglieder für den Wegfall des einmonatlichen Abzugs, und in Folge dessen ist der Beschluß erfolgt. v. Polenz: Zur Rechtfertigung meiner Aeußerung möchte ich anführen, daß die Deputation der zweiten Kammer sagt, der Gesetzentwurf von 1833 enthalte die Bestimmung des ein monatlichen Gehaltsabzuges nicht, sondern sek erst durch den Beschluß der ersten Kammer auf den Vorschlag ihrer Deputa tion hinzugekommen; dabei wurde aber nicht erwähnt, daß die zweite Kammer den Zusatz ziemlich einstimmig angenommen hat. Die Landtagsmittheilungen werden zeigen, daß viele der Deputaten der zweiten Kammer auf diesen Grund zurückgegan gen sind. Ich wollte das aus gewissen Rücksichten nicht be rühren; aber es war allerdings so, und die Mittheilungen , die es sehr getreu wieder gegeben haben, werden dies ausweisen. 0. Crusius: Ich habe den Aeußerungen, welche von meinem geehrten Herrn College» zur Bertheidigung des Depu tationsgutachtens angeführt worden sind, nur noch Weniges hinzuzufügen, um namentlich einigen Aeußerungen, welche ent schiedenes Einfluß auf die Abstimmung haben dürften, zu be gegnen. Namentlich ist von den Gegnern erwähnt worden, es liege in der Bestimmung, wie sie die Deputation anrathe, also in der Beibehaltung des Zeitherigen beim Uebergange zu einem neuen Münzfüße, eine Herabsetzung oder Verkürzung der Ge halte der Staatsdiener; das ist eine Aeußerung, welcher ich nicht beitreten kann, und hauptsächlich deshalb nicht, weil über haupt die Gehalte der Staatsdiener von jeher nicht in Silber barren, sondern in der Landesmünze bestimmt worden sind. Daß durch später eingetretene Verhältnisse die Verkehrsvaluta von der Landeswährung sich getrennt hat, ist eine Zufälligkeit, der für die Zukunft, wo beide Valuten gleichgestellt sein wer den, unmöglich Folge gegeben werden kann. Wenn man eine solche Compensatio«, wie die hier vorgeschlagene, eintreten las sen wollte, so würde gewissermaßen der Fall eintreten, daß wir dadurch für die eigne Landesmünze eine Agiovergütung gewähr ten und überdies würden durch die Kompensation der einmo natlichen Abzüge mit der Agiovergütung zwei ungleichartige und daher unvergleichbare Großen mit einander in Verbindung und Vergleich gesetzt werden, denn jene sind eine zufällige vor- l. 33. übergehende Last, diese eine regelmäßige und bleibende Begün stigung. Ich kann aber auch nicht zugeben, daß im Ganzen der Werth des Geldes in Bezug auf die Lebensbedürfnisse ein anderer sein werde als früher. Macht sich bei dem Uebergange irgend eine kleine Störung im Preise bemerkbar, so wird das vorübergehend sein, und ich glaube zuverlässig annehmen zu können, daß künftig für eine gleiche Sumnle im 14 Lhalerfuße eben so viele Lebensbedürfnisse einzukaufen sind, als vor 25 bis 30 Jahren für die gleiche Summe in Conventionsmünze. Es wird sich das richtige Verhältniß zwischen den Lebensbedürf nissen und der Münze bald Herstellen, und kein drückenderes sein als das zeitherige oder frühere. Es ist erwähnt worden, und ich stimme aus voller Ueberzeugung bei, daß, wenn eine Verkürzung der Gehalte der Staatsdiener die Folge sein sollte, oder vielmehr, daß, wenn man sich überzeugte, daß einzelne Classen der Staatsdiener nicht ausreichend besoldet seien, man sodann bei dem Budjet die betreffenden Besoldungen angemes sen erhöhen, dies aber nicht von Zufälligkeiten abhängig sein lassen möge. Uebrigens ist nicht zu übersehen, daß die jährli chen Beiträge sehr verschiedenartig sind; sie differiren, nach der Höhe der Besoldung von 1 zu 2 Procent. Daher werden ge rade diejenigen, welchen man durch die Compensation, vor zugsweise eine Wohlthat bezeigen möchte, geringer getroffen, als diejenigen, welche dieser Begünstigung weniger bedürfen. Ich kann demnach nicht anders, als aus voller Ueberzeugung der Ansicht der Deputation beitreten. Domherr v. Schilling: Nur auf einige Aeußerungen, welche beider heutigenDiscussion vorgekommen sind, erlaube ich Mir eine Erwiederung. Es ist behauptet worden, es wider streite der Billigkeit nicht, von den Staatsdienern Beiträge für den Pensionsfonds zu fordern, da sie die Wohlthat der Pension für sich und die Ihrigen zu erwarten hätten. Das ist vollkom men richtig; allein^davon ist hier nicht die Rede, daß die Bei träge zu dem Pensionsfonds im Allgemeinen aufgehoben wer den sollen, sondern eLhandelt sich davon, den künftigen Staats dienern eine Entschädigung dafür zu gewähren, daß sie die Ge halte nicht in der bisherigen Landesmünze, sondern in einer ge ringhaltigem bekommen und diese Entschädigung hat die Staats regierung darin zu finden geglaubt, daß ihnen jene Beiträge erlassen werden. Ferner hat man gesagt, es sei unrichtig, zu behaupten, daß durch die Normirung der Gehalte im 14 Lha- lerfuß die ganze Classe der Staatsdiener herabgesetzt werde; allein dies ist nicht behauptet worden, weder von meiner Seite, noch von den übrigen Sprechern, welche für die Regierungs vorlage sich verwendet haben. Wohl aber ist das unleugbar daß die Staatsdienersiel len insoweit herabgesetzt werden, als die Agiodifferenz zwischen der jetzigen und der künftigen Landes münze beträgt. Auch kann ich diese Agiodifferenz keineswegs, wie behauptet worden ist, blos für eine vorübergehende halten, die sich in einigen Jahren schon ausgeglichen haben werde; denn die alten Verbindlichkeiten, die in dem Conventionsmünz fuße eingegangen sind/ sind auch späterhin noch nach demselben Münzfüße oder sonst mit Agiozuschlag zu erfüllen. Ferner be- 3
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