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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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standen, als das Staatsdienergesetz zur Berathung kam, die commerciellen Verhältnisse bei uns schon seit Jahren so, daß das preußische Courant die einzig übliche Münze im gewöhnli chen Verkehr war. Alle Lebensbedürfnisse hatten sich darnach regulirt und in der That hatte der Staatsdiener bei den Ge haltszahlungen in Conventionsgeld um so viel mehr, als die Agiodifferenz gegen die im gewöhnlichen Verkehr befindliche Münze betrug. Es ist ferner der Regierungsvorlage entgegen gestellt worden, daß sie nicht eine völlige Gleichheit für alle Staatsdiener erreiche. Das kann ich nicht ganz in Abrede stel len; allein hier erinnere ich an den schon ost ausgesproche nen Grundsatz, daß, wenn nicht das Beste erreicht werden kann, man doch das Gute, was dem Besten am nächsten kommt, nicht verschmähen dürfe. Wenn endlich gesagt worden ist, daß es in konsequent sei, den einen Regierungsvorschlag anzunehmen und den andern abzulehnen, so trifft dies ganz mit meiner Ansicht zusammen; denn ich habe schon erklärt, daß ich in beiden Bezie hungen für die Regierungsvorlage stimmen werde. Bürgermeister Wehner: Nur in Beziehung auf das, was Herr Domherr 0. Schilling geäußert hat, will ich ein Wort be merken. Wenn man glaubt, daß Entschädigungen nothwendig sind, darum, weil der Münzfuß herabgesetzt werden soll, so kann diese Entschädigung nur denen gegeben werden, bei denen man sieht, sie sind so besoldet, daß sie bei den Abzügen nicht auskommen. Das sind höchstens die gering Besoldeten, etwa diejenigen, welche sich unter 5 bis 600 Thlr. stehen; bei den übrigen', welche höhere Besoldung genießen, möchte kein Grund vorhanden sein, eine Entschädigung zuzubilligen, aus dem Grunde, weil nach dem neuen Münzfüße ihre Salaire be stimmt worden sind, denn Niemand wird sagen können, sie könn ten nicht auskommen. Den Vorschlag der Staatsregicrung könnte ich daher schon deshalb nicht acceptabel finden, weil die Staatsdiener darnach sehr ungleich entschädigt würden. Dieje nigen, welche Entschädigung brauchen, bekommen sie nicht, und die sie nicht brauchen, bekommen sie noch. Ich wiederhole, ich habe die Ansicht, daß, wo es nothwendig ist, eine Entschädigung zu ertheilen, weil die Besoldung nicht ausreicht, diese erhöht werden muß, daß aber da, wo es nicht nothwendig ist, wie das bei den höher Besoldeten der Fall ist, die auch mit der Be soldung nach dem 14Thalerfuße auskommen können, eine Entschädigung nicht erforderlich ist. Ziegler und Klipphausen: Ich bitte um das Wort, obgleich die hier aufzustellende Ansicht nicht von Bedeutung ist. Ich halte dafür, daß die angestellten Staatsdiener vollständiges Recht auf Agio, wie auf Bezahlung von ssächs. Geld haben. Es ging dieses Recht in ihr Eigenthum über, und man kann es ihnen nicht ohne Ungerechtigkeit nehmen. Ganz anders verhält es sich mit den neu Anzustellenden. Wer von diesem Augenblicke als Staatsdiener angestellt wird, muß sich gefallen lassen, die Landesmünze zu empfangen, wie sie ausgegeben wird, und er hat kein Recht zu sagen, mein Vorgänger hat so viel gehabt. Er hat die Anstellung angenommen, und wollte er sie nicht so an nehmen, so stand es in seinem freien Willen, nicht Staatsdiener zu werden. Wer vom Jahre 1841 in den Staatsdienst tritt, muß sich bescheiden, so bezahlt zu werden, wie alle vom Jahre 1840 angestellten bezahlt werden. Durch die frühere Bezah lungsart haben allerdings die Staatsdiener gewonnen, nur die Grundbesitzer verloren; denn diese mußten alles in gutem Gelde oder sogenanntem Conventionsgelde bezahlen, sie bekamen aber auf dem Markte nichts als coursirendes Geld. Dadurch wur den sie unleugbar gedrückt, und die Last war nicht unbedeutend; denn man konnte annehmen, daß man statt 100 Thlr., die man dem Staate bezahlen mußte, nur 96 Thlr. eingenommen hatte. Dies wird durch den neuen Münzfuß gehoben, und von diesem Augenblicke an muß sich Jeder bescheiden, sich zu fügen und das Geld zu nehmen. Die früheren haben das voll ständige Recht auf Entschädigung, wie Jeder, der ein Capital dargeliehen hat, in der Münzsorte, die ihm verschrieben worden ist, bezahlt werden muß. Man würde sonst dem Einen neh- men, was man dem Andern giebt, man würde ungerecht sein, und das wird ein Staat, wie Sachsen ist, nicht thun. Prinz Johann: Ich wollte mir nur gegen einige Grün de, welche angeführt worden sind, Einiges zu entgegnen er lauben. Der erste dieser Gründe scheint die Vorlage der Re gierung bei der Wurzel anzugreifen. Man behauptet, der ganze Nachtheil für die Staatsdiener sei transitorisch. Ich kann das nicht zugeben. Wohl ist es wahr, daß durch Einführung des neuen Münzfußes das Conventionsgeld gegen Courant an Werth verlieren werde. Es wird im Laufe der Jahre für Con ventionsgeld noch weniger Agio gegeben, blos wegen Verän derung des Münzfußes; aber keineswegs kann ich zugeben, daß das Courantgeld gegen andere Artikel im Preise steigen wird, da jetzt schon die Preise sämmtlicher Maaren nach Courantgeld sich eingerichtet haben. Da nun gegenwärtig schon die Staats diener eigentlich nicht Conventionsgeld, sondern Courant em pfangen ; werden sie es einwechseln, so ist doch in der Regel unzweifelhaft eine Erniedrigung der Gehalte mit dieser Maß regel verbunden. Ich glaube, daß ein Staatsdiener, welcher noch nicht angestellt ist, keinen Rechtsanspruch habe, aber Ver lust der Staatsdienergehalte im Ganzen, scheint mir unleug bar vorzuliegen. Ein zweiter Grund ist entgegnet worden von dem Vorstande der zweiten Deputation, es würden beide Maßregeln im Zusammenhänge zu betrachten sein, als Aequi- valente für Verlust. So sehe ich die Sache nicht an. Von Aequivalenten ist nicht die Rede, sondern blos davon, ob den Staatsdienern, deren Stellung durch diese Maßregel gewiß verschlimmert wird, auf der andern Seite eine Erleichterung, Verbesserung gewährt werden soll. Nun ist aber auch wieder gesagt worden, es sei diese Verbesserung in der That eine Klei nigkeit. Ja, meine Herren, eine Kleinigkeit für die Staats kasse , aber eine Kleinigkeit für den einzelnen Diener ist sie ge wiß nicht; wenigstens ist die Kleinigkeit zu einer großen Sum- me im Laufe der Jahre angewachsen. Der Schneeflocken auf dem Berge ist auch eine Kleinigkeit, aber wenn er sich herabstürzt.
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