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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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so wird er zur Lawine und verschüttet ganze Dörfer. So ist es auch mit den Abzügen der Fall, anfangs war die Schuld auch klein, aber in den Händen der Wucherer ist sie zum Schneebal len angewachsen. Es ist ferner gesagt, die monatlichen Abzü ge seien unbillig und ungleich. Dieser Vorwurf trifft aber nur die Jahresabzüge, die monatlichen Abzüge nicht. Ich glaube, gerade die Monatsabzüge treffen meistens die niede ren Angestellten, darum, weil hier Veränderungen am meisten stattfinden. Endlich muß ich noch aus einen Umstand aufmerk sam machen. Man hat gesagt, die Pensionsabzüge seien ge ring, im Verhältnisse zu denen, welche die Staatsdiener bei einer Witwenkasse beizutragen haben würden. Dabei ist aber übersehen worden, daß auch Unverheiratete die Abzüge erleiden müssen, ohne dabei interessirt zu sein. Also dies Verhältniß ist ganz verschieden. Bürgermeister v. Groß: Ich wollte in Bezug auf eine frühere Aeußerung des Herrn Bürgermeister Wehner mir erlau ben zu bemerken, daß ich der Behauptung nicht beitreten kann, es werde von dem Staate mit jedem neu Angestellten über den zu beziehenden Gehalt besonders contrahirt. Soviel mir be kannt ist, ist jede Stelle im Staarsdienste etatisirt, weshalb Jeder, der eine Stelle annimmt, nur auf den Gehalt Anspruch machen kann, der etatmäßig damit verbunden ist, und persön liche Zulagen werden wohl nur in wenigen Fällen bewilligt. Nun ist aber gewiß, daß derjenige, welcher angestellt wird, und 500Lhlr. Gehalt in der Landesmünze empfängt, weniger be zieht, als der in ganz gleichen Verhältnissen früher Angestellte, welcher in Conventionsmünze bezahlt wird. Wenn ferner von einem Mitgliede der Deputation geäußert worden ist, daß man die vorgeschlagene Entschädigung für unzureichend erkenne, und dafür andere Entschädigungen zu bewilligen für angemessen halte, so stimme ich ihm in der erstem Hinsicht bei, muß aber bemerken, daß es mir geeigneter scheint, etwas zu thun, als gar nichts, und ein angebotenes Auskunftsmittel nicht zurück zuweisen wegen einer wohl noch sehr ungewissen Aussicht auf eine andere Art von Beihülfe. Bürgermeister Wehner: Der Behauptung, daß die Be soldung etatisirt sei, kann ich nicht beitreten; wenigstens bin ich fest überzeugt, daß die Staatsregierung sich an den Etat gewiß nicht halten wird, wenn sie Verhältnisse findet, wo sie bei neuer Anstellung entweder erhöhen oder herabsetzen muß. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter spricht, so würde ich dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent Bürgermeister Schill: Die Hauptfrage, welche an die Spitze zu stellen ist, bleibt unstreitig die: ob gegenwärtig der Uebergang zu dem 14 Khalermünzfuße eine solche Maßregel wie die vorliegende erheischt. Die Deputation hat diese Frage aus den im Berichte angegebenen Gründen verneinen zu müs sen geglaubt, und Alles, was gesagt worden ist, hat mich noch nicht überzeugen können, daß jene Behauptung eine unrichtige sei. Wenn wir von dem neuen Landesmünzfuße sprechenden Zeitpunkt ins Auge fassen, der nach Einführung eines neuen Münzfußes da ist, und wenn wir von der Contractverbindlichkeit reden, die von diesem Zeitpunkte eintritt, so kann, meiner Ueber- zeugung nach, wenn wir nicht auf ein ganz falsches Feld kommen wollen, von Agiovergütung und Verlusten nicht die Rede sein. Das, was nach dem vorigen Münzfüße zu gewahren war, muß auch in das Reich der Vergessenheit kommen, und das Verhält niß muß lediglich nach dem neuern Münzfüße regulirt werden. Wollten wir diese Maßregel als Vergütung auf verlorne Agio ansehen, in welche Consequenz würden wir verfallen bei dem Uebergange zu dem neuen Münzfüße? Ich müßte cs in der That bedauerlich finden, wenn man einen Uebergang, der ledig lich auf Kosten der Staatskasse erfolgen würde,anerkannt hätte. Die Deputationchat anerkannt, daß, wenn es in einzelnen Fällen nothwendig wäre, Erhöhungen eintreten zu lassen, es bei dem Budjet zu erwähnen sei, da wir nächstens die Budjetberathung haben; Sie werden finden, daß bei den verschiedenen Stellen verschiedene Erhöhungen schon eingetreten sind, eine Summe von 800V Thlr. bei dem Forstpersonale, 15,000 Lhlr. für bei den niederen Gerichtsstellen Angestellte. In der That eine nicht geringeErhöhung. Allein auch die finanziellen Interessen dür fen wir nicht aus den Augen verlieren. Hat die zweite Deputation diese Vorlage zur Begutachtung überkommen, so müßte es nach ihrer Stellung ganz besonders in ihrer Pflicht liegen, dies im Auge zu behalten. Ich muß mir erlauben, kurz vorzulegen, in welcher Weise nach Erlassung des Staatsdienergesetzes Pen sionen für Witwen und Waisen zugenommen haben. Im I. 1835, wo das Gesetz noch nicht vollkommen in Kraft getreten war, betrug das, was für jede Witwe und Waise bewilligt wurde, nur 2757Lhlr. 21 Gr., in Folge der erhöhten Pensions sätze, die eintraten, stieg für die Staatskasse der Aufwand im Jahre 1836 auf achthalbtausend Lhaler, und im Jahre 1837 15,000 Khlr., im Jahre 1838 auf beinahe 20,000 Khlr. Ich bitte, meine Herren, setzen Sie dies Rechnungsexempel fort, so wird es eben so billig sein, die Staatskasse zu berücksichtigen, als die Staatsdiener, denn das, was wir geben, ist ein großer Vortheil, der den Staatsdienern durch das Gesetz zu Lheil wor den ist, und angenommen, es möchte jetzt die Beitragspflicht nicht ganz leicht werden, so bitte ich auch die Verpflichtung ge gen die Steuerpflichtigen im Auge zu behalten, und die öffent liche Meinung, die bei steigender Pensionslast mit Recht sich aussprcchen würde, wenn wir solche Beiträge in Wegfall bräch ten. Se. königl. Hoheit haben besonders herausgehoben, daß die einmonatlichen Abzüge hart träfen; ich finde das auch, und man kann es durchaus nicht in Abrede stellen, wenigstens nicht vollkommen; allein eben so begründet ist der Einwand wohl, der schon von einem meiner Hrn. College» gemacht worden ist, daß man sagen könne: der Angestellte ist einen Monat spater in Dienst getreten, und hat diesen einen. Monat' nicht bezahlt. Die Gründe sind in der zweiten Kammer für den Wegfall die ser Beiträge nicht angegeben worden, man scheint sie blos um deswillen in Wegfall gebracht zu haben, weil man sie beim vorigen Landtage aus Anrathen der ersten Kammer in das Ge-
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