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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Bürgerin. Schill: Ich würde nunmehr um die Erlaubniß bitten, das Gesetz im Ganzen vortragen, dann die Motiven und endlich die kurzen Bemerkungen der Deputation verlesen zu dürfen, indem die einzelnen so wesentlich in ein ander eingreifen, daß eine Trennung derselben nicht wohl thun- lich erscheint. Die Discussion, wofern eine solche gewünscht würde, und die Abstimmung dürfte sodann paragraphenweise zu erfolgen haben. Präsident von Gers dorf: Es würde sonach, da Nie mand weiter das Wort begehrt, die allgemeine Discussion für beendigt anzunehmen sein, und es würde nun das, was vom Referenten so eben bemerkt worden ist, zu dem speciellen Theile unserer Arbeit gehören. . Referent Bürgermeister Schill: Trägt nunmehr den Ge setzentwurf nebst Motiven vor (s. beide in den Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer in Nr. 3. S. 32 folg.), sowie die gutachtlichen Bemerkungen der Deputation. Die letztem lauten: Zudem Gesetzentwurf hat die Deputation nur wenige Bemerkungen beizufügen. ' Nach ihm sollen auf das Jahr 1840 die besage des unterm 28. November 1837 erlassenen Finanzgesetzes. (ekr. Gesetz - und Verordnungsblatt von 1837 S-111.) ausgeschriebenen Abgaben und Steuern (wie solche auch der jenseitige Deputationsbericht ausgenommen hat) in unverän derter Höhe zwar, jedoch mit der Erleichterung fortbestehen, daß selbige mit Ausschluß des Stempelimposts, der Zahlungen bei der Salzregie, des Postportos einschließlich der Zeitungsgelder und der Elbschifffahrtsabgaben, im 14 Thalerfuß ohne Zuschlag von Agio erhoben werden sollen. Da nun bereits die tarifmäßigen Zollsätze unddie Abgaben von Branntwein, Biermalz, Wein und Tabak nach preußischem Courant bestimmt sind und in solchem eingezahlt werden, so trifft die Erleichterung noch die Schlachtsteuer, Gewerb- und Personalsteuer, Schocksteuern, Quatembersteuern, Accisgrund- steuern, ritterschaftlichen Beiträge, Cavallerieverpflegungsgelder einschließlich der Nations - und Portionsgelder in der Oberlau sitz und die Beiträge der letztem zudenalterbländischen Grund abgaben und zu Verzinsung und Tilgung der allgemeinen Staatsschuld. Diese Beitrage zu den Grundabgaben (Z. 2.) werden, wie am vorigen Landtag nachgewiesen ist, nach einem ohngefähren Ueberschlag der Einnahme in den Erblanden ausgeworfen und die definitive Abrechnung kann erst nach Ablauf der Finanzpe riode stattsinden. — Die für die Ausnahmen von der Zahlung im 14 Thaler fuß (§. 3.) sowohl in den Motiven des Gesetz-Entwurfs als in dem jenseitigen Deputationsbericht (worauf der Kürze halber allenthalben zu beziehen man sich erlaubt) angeführten Gründe scheinen der D ep u t a t i o n solche zu rechtfertigen, sowie denn auch die durch Einführung des Zollgewkchts bei der Schlacht- und Biermalzsteuer entstehenden Veränderungen bei den Steuersä tzen zu unbedeutend sind, als daß sie Veranlassung zu einem Widerspruch geben könnten. Die Deputation empsiehltdemnach dieAnnahme des Ge setz-Entwurfs und somit den Beitritt zum Beschlüsse der zwei ten Kammer. Referent Bürgermeister Schill: Ich habe nun noch et was hinzuzufügen. Es ist nämlich in der zweiten Kammer, wie Sie aus deren Verhandlungen' werden ersehen haben, hin sichtlich des Post-Portos das Bedenken ausgesprochen worden, daß es künftig schwer sein würde, in Conventionsgeld zu be zahlen, da die schon im nächsten Monat eingezogen und mit Beginn des künftigen Jahres im 14 Lhalerfuße wieder hinaus gegeben werden. Nun ist in der Verordnung vom 2. Febr. 1838 §. 2. bestimmt worden, daß bei Cassenzahlungen die Scheidemünze bis zu dem Betrage von 3 Gr. 11 Pf. anwend bar, und es einerlei sei, ob solche im 20 Guld. oder 21 Gul denfuße gewährt werde. Dieses Bedenken dürfte sich hier also erledigen. Was die Elbschifffahrtsabgaben anlangt, so ist hier die Elbschiffsahrtsacte S. 22. der Gesetzsamm lung v. Jahre 1821 ersichtlich zum Anhalten zu nehmen; dieser ist eine Valvations-Tabelle beigefügt, worin näher bestimmt ist, daß Abgaben im preuß. Cour, mit 5 -ff Aufgeld erhoben werden sollen. Diese Convention, die noch mehre Staaten umschließt, als der jetzige Zollverband in sich begreift, muß nothwendig aufrecht erhalten werden; daher ist es erforderlich, die Elb-Zölle in der Maße, welche das Gesetz hier vorschreibt, zu gewahren. Präsident v. Gersdorf: Wenn von Setten der geehrten Kammer in Bezuff auf die einzelnen §§. nichts erinnert wird, so würde ich nun zur Fragstellung überzugehen haben. Ich frage demnach zuerst die Kammer: ob sie die tz. 1. des vorlie genden Gesetzes anzunehmen gemeint sei? — Es erfolgt ei n- stimmigJa! — Präsident v. Gersdorf: Ganz dieselbe Frage erlaube ich mir in Bezug auftz. 2. des Gesetzentwurfs. — Einstimmig Ja! — Präsident v. Gersdorf: Ferner erlaube ich mir eine gleiche Frage hinsichtlich §. 3. an die geehrte Kammer zu rich ten. — Auch hier wird einstimmig Ja geantwortet. — Präsident v. Gersdorf: Ich gehe über zu §. 4. und richte die Annahmefrage an die Kammer. — Allgemein Ja! — Präsident v. Gersdorf: Endlich frage ich die Kammer: ob sie tz. 5. des Gesetzentwurfs genehmigen wolle? — Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun der Namensauf ruf darüber einzutreten haben, ob diegeehrte Kammerdas Ganze anzunehmen gemeint fei, ebenso wie sie die einzelnen Theile bis her genehmigt hat? — Wird einstimmig bejaht.
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