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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu lassen, was sie bis zum Jahre 1834 hatten, sondern bei elrttre- tender Stellenveränderung, wobei sie in eine neue Dienstkate gorie treten, eine neue Bewilligung zu machen, da die erste als erloschen anzusehen ist. Ich mache noch auf die Consequen zen aufmerksam, die daraus hervorgehcn können. Denn es würde dasselbe in Beziehung auf die Professoren anzuwenden sein. Das Finanzministerium hat über diesen Gegenstand mit der vorgesetztem Behörde, dem Cultusministerium, sich, in Ver nehmung gesetzt, und man ist darüber ganz außer Zweifel ge-. wesen, daß, wenn ein Professor extraoräinsrius, welcher das Aequivalent erhielt, zum Ordinarius erhoben wird, diesesAequi- valent wegfallt. Bei den Stellen der Professoren sind also dieselben Grundsätze, wie bei der hier eingegangenen Beschwerde in Anwendung gekommen. Würde bei den Schulstellen davon abgegangen, so ist eine notwendige Folgedavon, daß damit auch das Verfahren, was bisher mitUebereinstimmung der vor gesetzten Behörden befolgt wurde, ebenfalls in Zweifel gestellt wird. Etwas ganz anderes ist es, ob man lediglich aus Bil ligkeitsrücksichten das Gesuch, gewähren will. Aber dann würde nicht auszusprechen sein, daß die Entscheidung des Mi nistern eine unrichtige sei; denn sonst sind die Consequenzen nicht zu vermeiden. ' Bürgermeister-Hübler: Ich glaube meinerseits mich deutlich ausgesprochen zu haben, daß ich die Entscheidung des Ministern für vollständig begründet halte und nur aus Rück sichten der Billigkeit mich für die Petenten verwendet habe. Referent Bürgermeister Gottschald: Nur im Allgemei nen will ich noch etwas bemerken und zur Rechtfertigung der Deputation mir dys Wort erbitten, hinsichtlich einer Meinung, die von einigen Seiten ausgesprochen worden ist. -Es ist näm lich die Ansicht ausgesprochen worden, es wäre in dem Dcpu- tatiönsgutachten ein Vorwurf gegen das Finanzministerium enthalten, daß es die fragliche Gesetzstelle so und nicht zu Gun sten der Petenten ausgelegt habe." Jndeß an einen Vorwurf hat die Deputation nicht im entferntesten gedacht; wenigstens giebt der Bericht nicht zu dieser Vermuthung Anlaß. Von einem Vorwürfe kann auch nicht die Rede sein. Nur vom Danke könnte hier die Rede sein, und zwar für die Gewissenhaf tigkeit des Ministern, mit welcher es den Vortheil der-Staats kassen im Auge gehabt und für den constitutionellen Sinn, den das Ministerium bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt hat, dadurch, daß es sich, wie es den Petenten zu erkennen gegeben hat, nicht für ermächtigt gehalten, bei demZweifel, der ihm im Gesetz zu liegen scheint, ein Aequivalent fortzuzahlen. Die De putation hat aus dieser Erklärung so viel entnehmen zu müssen geglaubt, daß zur Zeit die Staatsregierung nicht die Ermächti gung zu haben glaubte, daß aber dieselbe, wenn die Ständever sammlung ihr Einverftandniß erkläre, dann ebenfalls nicht ab geneigt sein würde, für eine Gewährung sich auszusprechen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß es an der Zeit sei, zur Fragstellung überzugehen. Das Gutachten der Depu tation ist in ihrem Berichte in den Worten enthalten: „imVer ¬ ein mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung für das Gesuch der Petenten um Belassung des fraglichen Aequi- valents, so lange als dieselben jn dem Amte verbleiben, mit wel chem der Genuß desselben verbunden ist, und zwar nach dem am Schluffe des Jahres 1833 stattgehabten Betrage, sich zu ver wenden." Ich frage die Kammer, ob sie das Deputationsgut achten ünnimmt? 24 gegen 14 Stimmen sprechen sich mit Nein aus.— i Präsident v. Gersdorf: Wir gehen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung über, zur Berathung des Berichts der ersten Deputation überdas allerhöchste Decret, die erb- ländisch e Jmmobiliar-Brandversicherungs anstatt betreffend. Ich ersuche Herrn Bürgermeister Wehner, als Re ferent die Rednerbühne zu betreten. Referent Bürgermeister Wehner: Das allerhöchsteDe cret lautet: Se. königl. Majestät haben, eingedeük der im Land tagsabschiede vom 3. December 1837, unrer II. 18. ertheiltcn Zusicherung, die Anträge in näherer Erwägung gezogen, welche von der vorigen Ständeversammlung, in Absicht auf die erblan- dische, Immobiler-Brandversicherungsanstalt, mittelst der Schrift vom 28. November 1837 gestellt worden waren, und lassen nun dm getreuen Ständen hierauf sowohl, als sonst in Betreff der gedachten Anstatt, Folgendes unverhalte'n sein-: / I. Das Resultat der über die Frage, welche Vereinfachungen und Erleichterungen des Verfahrens bei der neuen Gebäude- Katastration unbedenklich und mit der auf genaueWerthsermit- telung gerichteten Absicht des Gesetzes vom 14.November 1835 vereinbar sein möchten? stattgefundenen Berathungen und was in deren Folge verfügt worden, ist aus dem unters, anliegenden Aufsatze des Nähern zu ersehen. Uebrigens hat dieser Gegen stand in der Hauptsache sich dadurch erledigt, daß nach der im Materiellen erfolgten Beendigung des Katastrationswerkes die durch das angezogene Gesetz vorgeschriebme neue Einrichtung der Anstalt, besage der Seite 175 des Gesetz - und Verordnungs blattes abgedruckten Verordnung vom 22i Juni 1839, bereits mit dem 1. August gedachten Jahres in Wirksamkeit gesetzt wer den konnte. Referent Bürgermeister Wehner: Wir werden nun Punkt für Punkt weiter gehen können. Es würde also jetzt bei dem ersten Punkte die Berathung vorzunehmen sein, SecrctairBürgermeister Ritterstädt: Zu dem aller höchsten Decrete heißt es unter L..:, Das Verfahren bei der neuen Gebaut» ekatastra- tion Behufs der Brandversicherung betreffend. In der ständischen Schrift vom 28. November 1837 war unter andern darauf angetragen worden, daß bei der neuen Katastrirung der Gebäude zum Behuf der Brandpersicherung es lediglich bei der Werthsangabe der Interessenten und der ß. 19 des Gesetzes vom 14. November 1835 vorgeschriebenen allgemeinen Beurtheilnng der Obrig keiten sein Bewenden haben und in dieser Beziehung nach den Vorschriften, welche die von der Brandversicherungs commission -unterm 5. Mai 1837 herausgegebene Zusam-
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