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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Umsturz der Catastration geführt haben, wenn man, nach dem dieselbe bereits zu drei Viertheilen vollendet war, nun mehr erst noch ganz andere Grundsätze für die Werthsermitte- lung hätte vorschreiben wollen. Ich meinerseits hätte die Verantwortlichkeit für die Folgen einer solchen Maßregel, wie die Sache damals stand, als der ständische Antrag gestellt ward, nicht übernehmen mögen. Dennoch hat man, so weit es, ohne den Zweck des Gesetzes zu gefährden, thunlich war, ei nige, wenn auch nicht wesentliche Abänderungen desAbschätzungs- verfahrens eintreten lassen. Ein Hauptgrund des Mißbelie bens über das Catastrationsverfahren, welches sich hier und da kund gegeben hat, liegt wohl in der, allerdings gar nicht zu ver kennenden Überlastung der Obrigkeiten mit Officialarbeiten, die ihnen durch die Catastration verursacht worden sind. Wer wollte den Obrigkeiten dies verargen? Ich bin überzeugt, daß, wenn man, wie bei andern ähnlichen Veranstaltungen geschehen, den gesammten Aufwand der Catastrarion auf die Staatskasse übernommen hätte, wenig Klagen zu vernehmen gewesen sein würden. Wie die Sache jetzt steht, braucht man — so scheint er mir — nicht weiter hinter sich zu blicken. Das Institut hat, in Folge der mit Dank anzuerkennenden Anstrengungen der Obrigkeiten, und in Folge der umsichtigen und in der That höchst mühseligen Leitung der bestehenden Directorialcommission an Solidität ungemein gewonnen, so daß über das Verfahren, welches eingeschlagen worden ist, nun wohl nicht weiter zu rech ten sein möchte. Von allen Seiten hat man das Beste ge wollt, es läßt sich hoffen, daß es sich auch in der Ausführung als das Beste bewähren werde. v. Welck: Im Allgemeinen erlaube ich mir dem, was der Herr Staatsminister so eben geäußert hat, noch folgendes We nige beizufügen. Ich hatte damals die Ehre, Referent in der Deputation zu sein, welche zur Begutachtung des Gesetzent wurfs über das Jmmobiliarbrandkasseninstitut erwählt worden war und entsinne mich sehr deutlich noch der Ansichten, welche die Deputation aufstellre, und denen auch spater die geehrte Kammer beipflichtete. Es handelte sich damals darum, bei dem höchst bedenklichen moralischen Zustande im Lande den häu figen Brandschäden ein Ziel zu setzen, und die Deputation glaubte, daß dies vorzüglich dadurch geschehen würde, daß die Versicherungen nicht bis zum vollen Werthe, sondern nur bis zu tz des Werths des Grundstücks angenommen werden dürfe. Erschien nun an und für sich dieses Princip hart, in Bezug auf den größer« Theilder Hausbesitzer, bei denen natürlicherweise von einer Vermuthung der Brandstiftung nicht die Rede sein konnte, so glaubte man sich für um so mehr verpflichtet, von der andern Seite den Versichernden gewissermaßen dadurch eine Entschädigung zu gewähren, daß man das Princip an die Spitze stelle: es müsse wenigstens bei der ersten Versicherung jedem Eigenthümer frei stehen, die Werthsangabe seines Hauses selbst auszusprechen; sie glaubte, wie schon erwähnt, daß da durch jene Harte einigermaßen gemildert werden würde. Glück licherweise haben die Verhältnisse sich nun so gestaltet, daß von jener beschränkenden Bestimmung abgesehen werden kann, und es würde in dieser Beziehung also der Grund Wegfällen, warum man so streng damals auf das Princip hielt, daß die erste Werthsangabe von dem Eigenthümer selbst ausgehen solle. Daß nun jetzt diese Bestimmung geändert werde, finde ich nicht nur zweckmäßig und nolhwendig, sondern auch für die Interes senten selbst nur wünschenswerth. Es muß den Einzelnen oft in große Verlegenheit führen, wenn er der Abschätzung seines Hauses sich selbst unterziehen soll, und das Resultat wird doch allemal das sein, daß noch eine Werthsbestimmung durch Sach verständige erfolgen muß. Secretair Ritterstädt: Ich war einer derjenigen acht Petenten, welche im Berichte der Deputation erwähnt werden, und ich glaube daher auch schuldig zu sein, meine Ansicht dar zulegen , warum ich nunmehr mit dem von der hohen Staats regierung eingeschlagenen Verfahren allerdings mich vereinigen zu können glaube. Mir scheint, als läge hier der Fall vor, daß man bei dem Zustandekommen des Gesetzes sich nicht recht deut lich im Voraus gedacht habe, wie die Bestimmungen des Ge setzes auch ir> praxi ausführbar sein werden. Es hat sich ge zeigt, daß, wenn die nöthige Genauigkeit in die Catastrirung und Versicherung gebracht werden sollte, man mit der eignen Angabe der Versichernden und der allgemeinen Prüfung der Obrigkeiten nicht auskommen könne; davon war man bald allgemein überzeugt. — Die Klagen, welche früher durch das eingeschlagene Verfahren hervorgerusen wurden, haben, wie auch der Herr Staatsminister sehr richtig erwähnte, hauptsäch lich darin ihren Grund gehabt, daß man vorzugsweise den Obrigkeiten ansann, die so ganz in's Einzelne gehenden Auf nahmen über die Beschaffenheit der Gebäude und der übrigen zu versichernden Gegenstände zu bewirken, und daß man ihnen anfänglich, wie es schien, die Zuziehung von Bauverständigen zu diesem Geschäfte nicht gestatten wollte. Später ist man darin nachgiebiger gewesen, die Obrigkeiten haben im Verein mit den Baugewerken das Catastrationswerk vollbracht, haben sich der letztem dabei als Sachverständige bedient und so hat sich allerdings die Sache leichter gestaltet, als früher erwartet werden konnte. Um deswillen ist nun auch ganz davon abzu sehen, ob das Verfahren mit dem Wortlaute des Gesetzes über einstimme oder nicht, das Werk ist auf diese Weise vollbracht worden, und es würde unangemessen sein, einen Tadel jetzt noch aussprechen zu wollen. Eben daraus geht aber auch her vor, daß die Vorschläge, welche die hohe Staatsregierung für die Zukunft thut, wornach die Werthsermittelung ausschließlich zuerst durch Sachverständige bewirkt und dieselbe sammt der Taxe dem Besitzer der Gebäude, Nos zur Erklärung vorgelegt werden soll, als das zweckmäßigste Verfahren zu betrachten sein dürften. Es werden dadurch den Obrigkeiten keine Arbeiten zu- gemuthet, die ganz außer dem Bereiche ihres Geschäftskreises liegen, und es wird auch auf der andern Seite die nöthige Si cherheit erlangt, welche hierbei unumgänglich nothwendig ist> Darum bin auch ich mit der geehrten Deputation in Bezug auf den ersten Punkt vollkommen einverstanden. Referent Bürgermeister Wehner: Es hat Niemand ge-
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