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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Endlich hat auch diese Einrichtung den Uebelstand zur Folge, daß das Rechnungsjahr für die Brandversicherung im mer mit den Monaten April oder October beginnen muß, da her weder dieses mit der gewöhnlichen Zeitrechnung vom 1. Ja nuar bis 31. December, welche man bei andern Verwaltungs branchen immer mehr einzuführen gesucht hat, noch die drei jährige Fixationsperiode mit der für die übrige Staatsverwal tung geltenden Finanzperiode, in Uebereinstimmung gebracht werden kann. Es ist daher die Absicht, die angezogenen Bestimmungen dahin abzuändern, daß s) die Aufbringung und Einsendung der halbjährigen Beiträge von den Obrigkeiten, ohne besondere Veranlassung von Seiten der Commission, zu den festgesetzten Terminen, auf Grund der Localkataster und der §. 43 des Gesetzes erwähnten Verordnung, in der §. 46 und 47 vorgeschriebenen Maße zu bewirken ist, b) das Rechnungswerk der Commission künftig alljährlich, und zwar den 31. December abgeschlossen, und e) die §. 45 erwähnten Uebersichten jährlich nur einmal, nämlich nach Abschluß des Rechnungsjahres auf die dort vor gezeichnete Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden sollen. Solchergestalt werden die Brandversicherungsrechnungen mit dem übrigen Staatsrechnungswesen in Einklang gesetzt, die jedesmalige Fixationsperiode wird mit der entsprechenden Fi nanzperiode identisch sein, und ohne irgend einen Nachtheil eine erhebliche Ersparniß an Arbeit und Kosten eintreten. Dazu sagt die Deputation: So wie aber auch die Deputation zu 2 der Anfuge L. gegen die ihr zweckmäßig erscheinenden unter ». b. und e. näher bezeichneten Abänderungen theils wegen Aufbringung und Einsendung der halbjährigen Brandkassen beiträge, theils wegen Abschlusses der Jahresrechnung, theils wegen Bekannt machung der letztem. Referent Bürgermeister Wehner: Es fragt sich, ob die Kammer mit dem Vorschlag unter 2 einverstanden ist? Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat die Frage vernommen und ich bitte, sich darauf auszusprechen.—Einstim migbeigetreten. Referent Bürgermeister Wehner: Unter 3 ist ferner be merkt: 3. Die vorstehend beabsichtigte Abänderung der Rech-- nungstermine hat zur nothwendigen Folge, daß auch die Fri sten für Anmeldung der Neubaue, der Werths- und Assecuranz- veränderungen, so wie für die Einreichung und Wirksamkeit der Katasternachträge, sich ändern und der neuen Rechnungs periode angepaßt werden müssen. Wenn nämlich nach Z. 34, 35 und 44 des Gesetzes, die vom 1. Januar bis 30. Juni, und vom 1. Juli bis 31. December angemeldeten neuen Versiche rungen, Werths- und Assecuranzveränderungen binnen der Monate Juli und resp. Januar mittelst Katasternachtrags der Commission einberichtet und sodann vom 1. October und 1. April an in Wirksamkeit gesetzt werden sollen, so entsprechen diese Termine der bisherigen halbjährigen Abrechnungswelse, und würden nun, gleich dieser, um Jahr zu verrücken sein, derge stalt, daß die Katasternachträge rücksichtlich der vom I. April und 1. Dctober bis 30. September und 31. März bei den Ob rigkeiten angemeldeten Veränderungen resp. in den Monaten October und April einzureichen und vom nächsten 1. Januar und 1. Juli an in Wirksamkeit zu setzen sind, jedoch unbescha det der §. 36 erwähnten, auch ferner beizubehaltenden Aus nahme. Es würde also z. B. für ein Gebäude, dessen Versiche rung im Monat Februar zur Assecuranzveränderung bei der Obrigkeit angemeldet worden ist, der den 1. April fällige Bei trag noch nach der vorigen Versicherungssumme zu zahlen, nach derselben aber auch die Vergütung des Brandschadens zu berechnen sein, wenn es bis mit dem 30. Juni abbrennen sollte, und die neue Versicherung erst mit dem Monat Juli in Kraft treten. Hierüber sagt die Deputation: daß sie zu 3 der Anfuge L gegen die Veränderungen der zur Einreichung der Katasternach träge bisher bestimmten Fristen (da solche nur Folge der Vor schläge unter2sind), etwas zu erinnern nicht gefunden hat, so kann sie sich aber Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie sich sä 3 mit dem Gutachten der Deputation einverstanden er klären wolle? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Wehner: In dem Decret heißt es unter 4: 4. Die Bekanntmachung der dreijährigen Fixation und der Rechnungsübersichten soll nach §. 43 und 45 des Gesetzes jedesmal, nächst der Leipziger Zeitung und resp. dem Gesetz- und Verordnungsblatte, auch in den Dresdner, Chemnitzer und Voigtländischen Anzeigern und Wochenblättern erfolgen. Da nun seitdem für jeden Kreisdirectionsbezirk ein besonderes Kreisblatt cingeführt und hauptsächlich zum Organe amtlicher Bekanntmachungen bestimmt worden ist, so wird es zweckmä ßiger sein, jene Bekanntmachungen in diese Kreisblätter, an statt der genannten Anzeiger und Wochenblätter, einrücken zu lassen. Die Deputation hat dabei bemerkt: wenn sie auch zu dem Vorhergehenden nichts zu erinnern gefunden hat, so kann sie sich doch zu 4 der Anfuge k mit der Absicht der Regierung, wornach in Zukunft die dreijäh rigen Fixationen und Rechnungsübersichten nur in den Kreis blättern bekannt gemacht werden sollen, keineswegs befreunden, weil diese Blätter, nach den gemachten Erfahrungen, mehr von den bei Behörden Angestellten, sehr wenig aber von Privatper sonen gelesen werden, daher zu wünschen ist, „es möge bei der diesfallsigen Disposition H. 43 und 45 des Gesetzes vom 14. November 1835 sein Verbleiben haben." Präsident v. Gersdorf: Ich werde also die Kammer zu fragen haben: ob sie dem Deputationsgutachten ml 4 ihre Be stimmung ertheile? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Wehner: Endlich ist nach der Regierungsvorlage bemerkt worden: Im Uebrigen war 5. in der Beilage v. j zur ständischen Schrift vom 31. Juli 1834 zu H. 78 des Entwurfs der An trag gestellt worden, daß die Commission autorisirt werden möchte,
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