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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident». Gersdorf: Wir werden nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergehen, zu dem Vortrage unsrer ersten Deputation über die Eidesleistung der Lu tz en, und ich ersuche Se. königl. Hoheit, als Referent die Red nerbühne zu besteigen. Referent Prinz Johann trägt zuvörderst das allerhöchste Decret nebst den allgemeinen Motiven vor. (s. beides in Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 812 flg.) Nach den Worten der Letztem: „diesen Gegenstand in Erwä gung zu ziehen", (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 813, Spalte 1, Zeile 16 v. u.) äußert noch der Referent: Ich bemerke nämlich hierbei, daß durch die ständische Schrift unter Nr. 10 der Antrag an die Regierung gestellt worden war, zu untersuchen, in wiefern die Verschieden heit der Namen der Juden im bürgerlichen Leben und in der Synagoge von Nachtheil sein könnte, weil jeder Jude mit Nen nung seines Namens schwören mußte, und nicht, wie jetzt, mit dem Worte ich im vorliegenden Gesetzentwurf. Referent Prinz Johann fährt hierauf im Vortrage -er allgemeinen Motiven fort (s. a. a. O.) und trägt als dann aus dem Deputationsberichte Folgendes vor: Der genannte Gesetzentwurf gelangte zuerst an die zweite Kammer und wurde, nachdem er von derselben mit einigen we nigen Abänderungen angenommen worden, an die erste Kam mer unv von dieser an die Deputation abgegeben, welche nunmehr hierüber in Folgendem Bericht erstattet. Was zunächst die allgemeine Frage, über die Räthlichkeit eines legislativen Vorschritts über den betreffenden Gegenstand anlangt, so kann die Deputation dieselbe aus den in den Motiven angegebenen Gründen nur bejahend beantworten. Daß der Befehl vom 11. Marz 1800 viele anstößige und den rechtlichen Juden verletzende Formalitäten enthält, liegt am Tage. Eben so ist es gewiß, daß, überflüssige Förmlichkei ten bei der Eidesleistung nur zu Mentalreservationen Veran lassung geben, und somit ihren eigenen Zweck gefährden. Auch spricht im Allgemeinen die Erfahrung mehr für, als gegen die Gewissenhaftigkeit der Juden bei Eidesleistungen; und in ihrer Religionslehre— mindestens nach der Auffassung der bessern unter ihnen — scheint nichts zu liegen, was in dieser Rücksicht Bedenken erregen könnte, wie sich insbesondere aus der geist reichen Schrift des hiesigen Oberrabbiners v. Frankel, „die Ei desleistung der Juden in theologischer und historischer Bezie hung," ersehen läßt. Die obenerwähnten Mangel beseitigt nun der vorliegende Gesetzentwurf und wenn er keine vollkommene Parität zwischen Christen und Juden herstellt, so dürfte dies darin seine Recht fertigung finden, daß einmal das Verhältnis! des schwörenden Juden vor einem christlichen Gericht immer ein eigenthümliches bleibt und dann, daß jeder zu rasche Sprung in der Gesetzge bung zu vermeiden ist, wobei der zur Zeit noch niedrige Bil dungszustand eines großen Theils der hierländischen Juden schaft und die Verhältnisse der vielen die Leipziger Messe besu chenden ausländischen Juden einer besonderen Erwägung ver dienen. Referent Prinz Johann: Ich habenundie allgemeine Debatte zu erwarten. v. v. Ammon: Wenn die Grenze der allgemeinen De batte überschritten und gleichsam das Princip derselben aus dem Eie hervorgerufen werden dürfte, so würde ich die wichtige Frage beantworten: ob es denn wahr sei, daß die Achtung für die Heiligkeit des Eides unter den modernen christlichen Völ kern im Sinken begriffen sei? Bekanntlich hat schon Mi chaelis in seiner inhaltsreichen Schrift über das mosaische Recht vor 70 Jahren diese Frage aufgeworfen und bejaht. Er hat von dem Standpunkte seiner Gegenwart aus unserer Zu kunft ein sehr trauriges Prognostikon gestellt. Er hat sogar aufmerksam gemacht auf die Quellen, aus welcher diese vermin derte Achtung für die Heiligkeit des Eides fließe und glaubte sie zu seiner Zeit in den überhandnehmenden Mentalreservationen zu finden, die schon zu der Zeit der Pharisäer von dem jüdischen Volke häufig mit dem Eide verbunden wurden. Dann giebt er auch häufig in dem ganzen Abschnitte seiner Schrift vom Eide zu erkennen, es möge die verminderte Achtung für die Hei ligkeit desselben in der zu genauen Verknüpfung dieser Religions handlung mit der bürgerlichen Gesetzgebung zu suchen sein. Wollte man diesen Gegenstand noch weiter verfolgen, so wür den sich noch ganz andere Ursachen nachweisen lassen. Man würde vielleicht aufmerksam machen können, zuvörderst auf die traurige Erfahrung, daß die Pflicht der Wahrhaftigkeit, welche doch die eigentliche Basis des Eides ist, in den Zeitgenossen bei weitem nicht so tiefe Wurzel gefaßt har, als man erwarten sollte. Darf man doch nicht leugnen, daß ein großer Theil unserer ästhetischen, feinen, geselligen Bildung zuletzt nichts Anderes ist, als die Kunst, angenehme, liebliche und anständige Unwahrhei ten zu sagen. Daß aber dadurch die Achtung für die Heiligkeit des Eides nicht gefördert wird, liegt am Tage. Noch eine an dere Quelle dieser verminderten Achtung ließe sich in der ver nachlässigten Warnung Christi entdecken, die ich aus einleuch tenden Gründen hier nur in einer lateinischen Uebersetzung wie- dergebe: ssnotum projicsre vsnibus xarcisvs nmrAL- riMs." Darüber nämlich sind alle christliche Kirchen einver standen, daß nur weise, einsichtsvolle, gute, gebildete, fromme Menschen einen Eid zu leisten fähig sein können. Darauf wird aber bei den Eidesleistungen selten Rücksicht genommen. Der Dirigent spricht wohl davon: Ihr habt in der Schule gelernt und es ist Euch bekannt, daß der Eid eine heilige Handlung ist. Aber etwas ganz Anderes ist es, das einmal gehört zu haben, etwas Anderes wieder, es zu wissen, zu glauben und auf die Gesinnung, wie das ganze Leben, anzuwenden. Es möchte daher wohl jede Partei, welche der anderen den Eid anträgt, es möchte jeder Richter, der über den Eid erkennt, sich die bekannte Stelle zum Wahlspruche machen: „Oäi prokmum vulgns «t arveo." So langerohe,ungebildete,epikureische, habsüchtige, no torisch immoralische und irreligiöse Menschen zum Eide zugelassen werden, kann man immer voraussehen, daß die Zahl der Meineide sehr groß sein wird. Noch weiter möchte ich aufmerksam machen auf die Ansicht, die man häufig vom Eide als einer Zwangspflicht, ge wissermaßen als einer politischen Servitut der Gewissen ge faßt hat. Diese Ansicht war schon zur Zeit der Pharisäer be-
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