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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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eid zu entreißen, als die Wahrheit aus einem für bessere Ge fühle empfänglichen Gemüthe hervorzurufen. Mit innigem Danke wird man es daher anerkennen, daß unsere weise Staats regierung allen diesen Mißbräuchen ein Ende gemacht hat. Ferner muß ich der sehr luminösen Bemerkung (Seite 314 des Vorberichts) beipflichten: „es sei das Verhältniß des schwö renden Juden vor einem christlichen Gerichte immer ein eigen- thümliches." Ich möchte sogar hinzusetzen: es ist nicht nur ein eigenthümliches, es muß ein eigenthümliches sein, weil der Schwörende sonst aufhören würde, ein Jude zu sein. Es dürste daher eine gänzliche, oder auch nur eine zu weit getriebene Ap proximation des jüdischen Eides an christliche Gebräuche nichts zu billigen sein, weil dann die Wirkung nothwendig verfehlt wird, welche der Eid auf den Juden nach seiner Stellung und Individualität hervorbringen soll. . Der Unterschied zwischen dem christlichen und jüdischen Eide läßt sich aber auf vier Punkte zurückführen. Keineswegs könnte hier die Rede sein von dem Unterschiede in den Principien. In der Schrift des v. Frankel, ist überzeugend nachgewiesen, daß das Princip des jüdischen und das Princip des christlichen Eides eines und dasselbe ist. Der Jude schwört bei Jehovah, oder wie er sagt, bei Adonai, dem Gotte der Wahrheit, der nur durch Wahrheit verehrt wer den kann. Das ist ein großes, herrliches, tief religiöses Wort: Du sollst den Namen Gottes, Deines Herrn, nicht vergeblich führen, wie es in unserer Kirchenübersetzung heißt, oder nach dem Original: An dieses höchste Wesen, die Quelle aller Wahr heit und alles Wissens, sollst Du es nicht wagen, einen eitlen, trügerischen, falschen Gedanken zu knüpfen. Welche er habene Idee.' Das christliche Princip des Eides ist ganz das selbe. Es beruht auf der Verehrung Gottes im Geiste und in der Wahrheit. Nur die Entwickelung ist verschieden. Der Jude deducirt dieses Princip weiter aus der Natur seines onto logischen Gottes, welcher durch und durch Sein, Wesen und Leben ist, während wir, indem wir dasselbe Princip festhalten, noch im Geiste Christi das Wort Gottes durch und durch als Wahr heit betrachten, und es aus den moralischen Eigenschaften Got tes, aus seiner Weisheit, aus seiner Heiligkeit, aus seiner Ge rechtigkeit, seiner Liebe und Gnade gegen die Menschen ablei ten. Man kann also gewiß dem jüdischen Eide in der Theorie volles Vertrauen schenken, und das Mißtrauen, welches sonst herrschte, als ganz und gar unbegründet aufgeben. Der bessere Jude und der bessere Christ werden sich hier begegnen. Schlechte Christen und schlechte Juden freilich werden sich im Gegentheile gleichstehen, so zwischen dem christlichen Mammon und dem jüdischen der Unterschied nur in der Farbe zu suchen ist. Wohl aber kann man sich nicht verhehlen, daß der Jude immer noch zu einem heiligen und ausrrwählten Volke zu ge hören glaubt, zu einem Volke, welches unter Gottes unmittel barer Regierung steht, zu einem Volke, welches nur ein Haupt aus seinen eignen Brüdern haben soll. Das ist die reine Theokratie. Obschon die Kraft dieses Glaubens durch die tau sendjährige Erfahrung der Juden in der Zerstreuung viel ver loren hat, behauptet er doch immer noch einen großen Einfluß auf die Denkungsart des Volkes, auf seine häuslichen und gr illigen, selbst auf seine rechtlichen Verhältnisse. Der Israelit wird daher einen Eid vor einem christlichen Gerichte immer mit einem gewissen Unwillen schwören, auch wenn er noch so auf geklärt ist. Wir dürfen uns hierüber auch nicht wundern. Denken wir nur daran, daß der Apostel Paulus den ersten Christen befahl, sie sollten ihre Rechtsangelcgenheiten nicht vor heidnischen Gerichten verhandeln, und dennoch wurden damals vor ihnen, etwa abgesehen von den Kniebeugungen vor den Bildsäulen der Kaiser, nicht so viel Eide geschworen, als vor christlichen Gerichten. Ein zweiter merklicher Unterschied zwi schen dem Judeneide und dem christlichen ist folgender: vor den christlichen Gerichten werden die Zeugen und Parteien beei digt, das heißt: es wird ihnen das Formular mitgetheilt, wel ches sie nachsprechen müssen, und worauf man die Verpflich tung gründet. Einen solchen Eid kannte Moses, kannte Is rael und seine frühere Verfassung nicht. Die jüdischen Eide sind beschwörend, das heißt: das Formular wird vom Rich ter selbst ausgesprochen. Sowohl der Privatmann, welcher ei nen andern eidlich verpflichten wollte, und ihm den Eid antrug, als der Richter sprachen: Ich beschwöre Dich, mir zu sagen, ob das und das sich so verhält, und zwar im Namen Gottes. Da stand es dem Zeugen, oder der Partei noch frei, zu schwei gen, ausweichend, limitirend zu antworten, oder endlich den Eid wirklich anzunehmen, welches letztere mit den Wor ten geschah: Amen und Amen. Wir sehen das Alles in unserem ersten Evangelium und zwar in der Leidensgeschichte des Erlösers. Falsche Zeugen waren gegen ihn vor dem Hohen priester aufgetreten: Christus antwortet nicht. Der Hohe priester spricht zu ihm: hörst du nicht, was diese Zeugen aus sagen ? Christus fahrt fort zu schweigen. Endlich spricht der Hohepriester zu ihm: ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott, mir zu sagen, bist du Christus ? Was sagt nun Christus ? Er giebt weder eine unbedingt verneinende, noch unbedingt be jahende, sondern die limitirende Antwort: Du sagst es. Ich bin Christus, nicht in deinem, sondern in einem höheren Sinne, der göttliche Messias, dessen Reich nicht von dieser Welt ist. Das ist ein Unterschied in der Form des Eides, welchen unsere Gesetzgebung nicht wohl aufheben kann. Eine dritte Differenz zwischen dem christlichen und jüdischen Eide finde ich darin, daß der Name Gottes, Jehovah, nicht ausge sprochen, sondern mit dem Worte Adonai vertauscht zu wer den Pflegt. Es geschieht das sogar in solchen Stellen der Thora und der Propheten, wo man dem Worte Jehovah nicht wohl ausweichen kann. Diese Sitte ist sehr alt und reicht bis in die Zeit des zweiten Tempels hinauf, sie ist auch in die heiligen Bücher des neuen Bundes eingedrungen, wo für das erste Wort mit wenigen Ausnahmen immer Herr gesetzt wird. Die Absicht war weise. Durch die Unaussprechlichkeit des gött lichen Namens wollte man die Ehrfurcht des Volkes gegen Gott in Schranken halten, vielleicht auch Zwisten über die älteste Aussprache dieses heiligen Wortes vorbeugen. Man könnte nun zwar sagen, es komme nichts darauf an, wenn
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