Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
möglich; denn auch dem Zeugen wird ohne Eid nicht getraut, und selbst bei Urkunden ist ein Eid, der Diffessionseid nicht zu entbehren. Auch hier ist der Eid nicht zu entbehren; weil die Liebe zur Wahrhqstigkeit so abgenommen hat, daß man ohne Eid Niemandem trauen kann. Es ist das letzte und einzige Sicherungsmittel. Man muß voraussetzen, es sei wenigstens Niemand so schlecht, einen Meineid zu leisten, und gegen gött liche und weltliche Gebote sich zu vergehen, wenn auch sonst seiner Wahrhaftigkeit nicht zuviel zu trauen ist. Was die spe- ciellen Bemerkungen anlangt, so werde ich darauf antworten, wenn sie bei den einzelnen gemacht werden. Referent Prinz Johann: Ich wollte mir einige Be merkungen in Betreff des Eides vom allgemeinen Gesichts punkte aus erlauben. Auch ich bin überzeugt, daß man den Gesichtspunkt sesthalten müsse, die Eide so viel möglich zu ver mindern. Den Grund, warum die Eide gesunken sind, suche ich außerdem, was der Redner und der Hr. Staatsminister an geführt haben, besonders in dem Abnehmen der positiven Religiosität. Denn so lange der Mensch an der positiven Religion festhält, wird er von dem Meineide zurückgeschreckt; aberder allgemeine, unbestimmte Glaube, der heutzutage so überhand nimmt, hat die Menschen dahin gebracht, und hierin kann mehr von Seiten der Kirche, als des Staates ge schehen. Was den allgemeinen Gesichtspunkt in Betreff des Eides anlangt, so glaube ich, daß der Gesetzgeber den Gesichts punkt des Moralisten und Theologen nicht außer Acht verlieren dürfe; aber der einzige Gesichtspunkt darf es nicht sein, er hat auch den des bürgerlichen Wohles zu beachten, und da ist der Eid nicht ganz zu entbehren. Es hat der Hr. Staatsminister schon das angeführt, daß der Eid freilich nicht ein direktes Be weismittel ist; aber er ist eine Art von Compromiß auf die Wahrhaftigkeit und Gewissenhaftigkeit des Andern. Ich nehme als Beispiel den am meisten verbreiteten deferirten Eid. In diesem liegt das Bekenntniß, daß Einer zu dem Andern sagt: ich glaube, du bist ein ehrlicher Mann, ich glaube, einen Mein eid wirst du nicht schwören, und ich will dir glauben, wenn du es mit einem Eide bekräftigst. Es liegt freilich darin nur ein äußerstes Mittel; aber daß es einzelne Fälle geben kann, wo der Deferent sowohl wie der, welcher den Eid annimmt, völlig mit Gewissenhaftigkeit handele, ist gewiß nicht zu bezweifeln. Darum glaube ich, ist es unumgänglich, daß man in Bezug auf den Eid den Mann ansehe, tzmlibet prsosumitur Konus, d. h. so lange in den Verhältnissen nicht etwas Besonderes liege, was einen des Meineides verdächtig macht, und so lange das nicht der Fall ist, kann er von dem allgemeinen Rechte, seine Aussage zu beschwören, nicht ausgeschlossen werden und es würde wohl schwer sein, einen Richter darüber aufzufinden. Eben sowenig kann ich zugeben, daß die Pflicht der Wahrheit nicht eine Rechtspflicht sei. Sie ist eine Rechtspflicht, indem wir nicht die Unwahrheit sagen sollen, und sie wird eine Rechts pflicht da, wo man zur Aussage selbst verbunden ist; denn so ist es unzweifelhaft, daß der Zeuge die Rechtspflicht hat, nicht blos nichts Unwahres zu sagen, sondern auch das, was er in Bezug auf den betreffenden Fall für Wissenschaft von der Sache hat, auszusagen. In Bezug auf den Judeneid stimmt meine Ansicht mit der des Sprechers überein. v. v. Ammon: Gewohnt in dem, was der hochgestellte Referent erwiedert, offene und treffende Erinnerungen zu fin den, kann ich doch eine Aeußerung nicht unbeantwortet lassen, welche den Unglauben der Zeitgenossen an die positive Reli- - gion als eine neue Quelle der sinkenden Heilighaltung des Eides bezeichnet. Die Bemerkung ist an sich sehr wahr; ich glaube aber, daß sie thatsächlich und in ihrer Allgemeinheit leicht miß verstanden, und dann auch zum Beweise für das Gegentheil benutzt werden kann. Die Mentalreservationen und die Wir kungen derselben waren nie häufiger, als zur Zeit der Pharisäer. Damals hatte die positive Theologie des Judenthums ihren höchsten Culminationspunkt erreicht. Es gab damals so viel, Thesen, Gebote, Verbote, Positionen und Negationen, daß der religiöse Glaube des Volkes erdrückt wurde. Gerade sie haben die Menschen zu Zweifeln und Jrrthümern geführt, die der Erlöser in der Bergpredigt und in anderen Stellen so herrlich und kräftig besiegt. Dann möchte ich fragen: ob zu der Zeit, wo das alte positive Criminalrecht bestand, der da-' mals geförmelte Judeneid nachdrücklicher auf die Herzen der Israeliten eingewirkt habe, als die gereinigten Formen der neuern Zeit? Ist nicht selbst die inhaltsreiche Schrift des v. Frankel ein Beweis dafür, daß reinere, hellere Begriffe von Gott unerläßlich sind zur Belebung des Gefühls für die Heiligkeit des Eides? Das also, was ich dem hochgestellten Referenten gern einräume, ist hier Folgendes: Ganz gewiß ist die Ver nachlässigung der ächtpositiven Religion eine Hauptquelle der Unsittlichkeit und des Unglaubens. Nur kommt alles dar auf an, von welcher Position die Rede ist. Nicht jede ge schriebene, buchstäbliche und willkührliche Religion ist die wahr haft positive, sondern die, welche erweislich von Gott kommt und von seinem Geiste durchdrungen ist. Wer an diese nicht vonganzem Herzen glaubt, wird auch den Eid nicht heilig halten. Referent Prinz Johann: Ich kann nur mit dem geehr ten Sprecher so weit übereinstimmen, daß, wieder Unglaube und der vage Glaube gleich nachtheilig sind, eben so nachthekr lig das bloße Formelwesen der Pharisäer sein muß; aber davon ist nicht die Rede. Der Unterschied liegt darin, daß der positive Glaube neben einer innern Offenbarung durch die Vernunft auch eine äußere vernimmt. — Präsident v. Gersdorf: Wenn im Allgemeinen Nichts mehr über den Gegenstand gesprochen wird, so werden wir zur Durchgehung des Gesetzes übergehen. Referent Prinz Johann trägt §. 1 nebst Motiven vor (s. Nr. 47 der Verhandl. d. zweiten Kammer S. 814). Die Deputation hat hierbei nichts zu erinnern gehabt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder