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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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v. Z edtwitz: Die Weglassung der Worte: und bei eid lichen Verpflichtungen u. s. w., so wie die fehlende Hinwei sung auf tz. 4 ist wohl nur durch einen Druckfehler entstanden. In der Z. des Gesetzes ist nämlich auch auf tz, 4 mit zurück gewiesen, in der neuen Paragraphenfassung aber blos auf §,.5. Prinz Johann: Diese Bemerkung ist ganz richtig. Präsident v. Gersdorf: Tritt die Kammer dieserso ver änderten tz. bei? — Einstimmig Za. — Zu tz. II (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S. 827) hat die Deputation nichts erinnert. — Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer tz. II des Gesetzentwurfes an? — Einstimmig Ja. — Desgleichen hat zu §. 12 (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 827) die Deputation nichts er innert. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die tz. 12, wie sie im Gesetzentwürfe enthalten ist, annimmt? — Wird ebenfalls einstimmig angenommen. — Auch zu tz. 13 (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 827) erinnert die Deputation nichts. — ' - Präsident v. G ersd orf: Wenn nichts über den Gegen stand gesprochen wird, so würde ich fragen: ob die Kammer tz. 13 des Gesetzentwurfes annimmt? — Einstimmig Ja. — Zu tz. 14 (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S. 827 flg.) bemerkt die Deputation: Daß in tz. 14 nach dem Anträge der zweiten Kammer gleichfalls die Vertauschung des Wörtes: „Omen" mit „Amen" stattfinden möchte, kann nach Obigem nicht zweifelhaft sein. Referent Prinz Johann: Nun kommt wieder das ver- hängnißvolle Omen. Es kann also über die tz. noch nicht ab gestimmt werden. Staatsminister v. Könneritz: Vielleicht würde sich jetzt eine Majorität Herausstellen und so auch die frühere Abstim mung vervollständigt werden können. Bürgermeister Hübler: Glaubt man über den Antrag bei tz. 14 abstimmen zu können, so müßte wenigstens dabei Vorbehalten bleiben, daß, wie auch die Abstimmung über das Omen oder Amen ausfallen möge, die Abstimmung zugleich auf tz. 8 Anwendung leide. Referent Prinz Johann: Das ist doch wohl formell nicht recht statthaft, daß wir jetzt anders abstimmen. Ich wünschte es zwar sehr, denn wir müssen sonst eine besondere Sitzung deshalb abhalten. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich glaube, wir dür fen nicht abstimmen. Secrctair Bürgermeister Ritterstädt: Ich glaube, das könnte vorläufig bestimmt werden, der Consequenz wegen, daß, wenn dort die Veränderung vorgenommen wird, diese auch hier stattsinden muß. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, die Abstimmung darüber und über die tz. selbst müsse ausgesetzt werden; es wird sich doch nicht anders thun lassen. Referent Prinz Johann trägt ß. 15 vor (s. Nr. 47 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 828). Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer tz. 15 annimmt?— Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Ich habe noch zu bemerken, meine Herren, daß der Namensaufruf auch ausgesetzt bleiben muß. Wir können nicht über das Ganze abstimmen, wenn noch die Bestimmungen über zwei einzelne Lheile fehlen. — Wir werden, da die Tagesordnung vollendet ist, hier ab brechen. Referent Prinz Johann: Ich habe noch den Schluß des Gutachtens nicht verlesen. Es würde dies wünschenswerth sein. Er lautet: Schließlich hat die Deputation noch zu gedenken, daß im Laufe der Debatte in jenseitiger Kammer von Seiten eines Mitgliedes eine Petition zu Erhöhung der Feierlichkeit bei den Eidesleistungen überhaupt ««gekündigt wurde. Die Deputation, von der hohen Wichtigkeit jenes Ge genstandes innigst durchdrungen und leider auch überzeugt, daß mindestens in manchen, besonders größern Gerichten dieser Act häufig aller ihm gebührenden Würde entbehre, hätte nicht er mangelt, einen hierauf bezüglichen Antrag der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Da jedoch der bei der Berathung anwesende Herr Staats minister sich insofern bereit erklärt hat, eine Verordnung in diesem Sinne zu erlassen, daß zwar neue Solenmtäten nicht vorgeschrieben werden könnten, aber doch die Gerichte zu Beob achtung der gebührenden, dem Anschein nach vernachlässigten Würde bei den Eidesleistungen aufmerksam gemacht werden sollten, und derselbe, wenn man den Landtagsmittheilungen Glauben schenken kann, insbesondere den Umstand herausgeho ben haben, daß nicht andere Geschäfte während des Actes betrie ben werden möchten, so glaubte die Deputation, in der zu versichtlichen Erwartung, daß diese Zusicherung in Erfüllung gehen werde, von einem ausdrücklichen Anträge abstehen zu können. Referent Prinz Johann: Ich habe hierbei nur zu be merken, daß ich keineswegs in die Mittheilungen Zweifel setze, aber eigentliche juristische ückes können sie nicht haben, weil sie nicht unter öffentlicher Autorität erscheinen. Es stand aber nur in den Landtagsmittheilungen und nicht in dem Protokolle. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium kann die Zusicherung, die sie ertheilt hat, auch hier sehr gern wie derholen. Präsident v. Gersdorf: Ein Antrag ist von der Depu tation nicht gestellt, also habe ich darauf keine Frage zu richten. Die Session ist beendigt und zur nächsten werde ich durch Kar ten einladen lassen., Schluß der Sitzung 2 Uhr. Berichtigung. JnBezug auf die Abstimmung über den Deputa tionsantrag hinsichtlich des Baues einer Elbbrücke bei Pirna (vergl Nr. S3 Seite 634 Spalte 2 a. E.) ist zu bemerken, daß dieser Antrag Nichte n- stimmig, sondern gegen eine Stimme, die des Herrn Bürgermeister Ritterstädt, angenommen wurde. — Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redacnon beauftragt! I). Gretschel,
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