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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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werfen, ob die Staatsregierung zu> ersuchen sei, den auszuar beitenden Entwurf»och auf diesem Landtage vorzulegen; und wenn die Deputation für ein solches Gesuch sich allerdings erklärt, so geschieht dies, weil, wenn auch der Gegenstand nicht eben zu den dringlichsten gehört, doch sich von einem Landtage zum andern die faetischen Verhältnisse wesentlich verändern könnten, und weil die ältern schon ausgearbeiteten, ihr zur Ein sicht mitgetheilten Entwürfe, nach ihrem Dafürhalten, mit we nigen Veränderungen und ohne großen Zeitverlust in eine dem Zwecke entsprechende Vorlage umgeschaffen werden könnten. Faßt man diese vorausgeschickten Bemerkungen in einen bestimmten Vorschlag zusammen, so würde er auf ein im Ein- verständniß mit der zweiten Kammer an die Staatsregierung zu stellendes Gesuch des Inhalts hinauskommen: „die Staatsregierung möge entweder diejenigen le diglich der Gesetzgebung anheimfallenden Bestim mungen über das Armen - und Bettelwesen,. welche sie zur Ergänzung oder Abänderung der altern Ge setze für nöthig hält, in ein Gesetz; oder sämmt- lichc diesem Berathungsgegenstande angehörige Punkte, ohne Rücksicht auf ihre gesetzgeberische oder administrative Natur, in eine allgemeine Armen- Ordnung, je nachdem ihr der erste oder der andere Vorschlag ausführbarer erscheint, zusammensaffen und an die Scändeversammlung, die sich im letzteren Falle bescheiden würde, daß ihre Zustimmung nur zu den der Gesetzgebung angehörigen Punkten erforder lich sei, wo möglich noch auf diesem Landtage gelan gen lassen; jedenfalls aber das sogenannte Commu- nal - Princip bei der Armenverforgung und Armen pflege als das allein zweckmäßige wenigstens als Re gel aufrecht erhalten." Vicepräsident V. Deutrich: Mit der geehrten Deputa tion bin ich vollkommen darin einverstanden, wenn sie aus der Vorlage der hohen Staatsregierung den Schluß gezogen hat, daß im Allgemeinen der Zustand des Armen - und Bettelwe sens im Lande nicht so beunruhigend sei, wie man sich, wenn man das Einzelne vor Augen hat, früher vorgestellt haben mag. Es ist aber doch jetzt schon das Uebel an einzelnen Punkten lns zu einer solchen Höhe emporgestiegen, daß es Zeit scheint, von Seiten der Staatsregierung kräftige Maßregeln auf diesen ein zelnen Punkten zu treffen, von denen denn hier auch die Rede ist. Es ist nämlich hier bemerkt worden, daß die Verarmung, und die Folge davon, das Bettelwesen wenigstens in mehren klei nen Städten im Fortschreiten begriffen sei. Sie ist allerdings in mehren, ja in vielen kleinen Städten auf eine Art im Fort schreiten, daß es in der Lhat sehr beunruhigend ist. Man hat hin und wieder darauf hingedeutet, daß die Localbehürden daran Schuld sein möchten, daß dieses Uebel immer mehr hereinbreche. Ob in früherer Zeit und im Beginnen dort nicht mehr hätte ge schehen können zur Abwendung, das will ich nicht in Abrede stellen. Allein erwägen Sie, meine Herren, den Zustand der Dinge, wie er dermalen in so einer kleinen Stadt ist. Ich will keine große Zahl von Verarmten und Bettlern anführen, um nicht der Uebertreibung beschuldigt werden zu können; wir wol len annchmen, es sind'60 verarmte Familien in so einer kleinen Stadt (es werden diese aber vielleicht nicht reichen). Der Obrig keit stehen nun dort nur zwei Diener zu Gebote. In welcher Maße soll nun von der Obrigkeit kräftig eingeschritten werden? Es ist schon an sich unmöglich, daß da irgend Etwas mit Nach druck gegen das Bettelwesen erfolgen könnte; es ist in einer sol chen kleinen Stadt ein fortwährender Kampf des Pauperismus mildem Besitzstand, es ist da ein stillschweigender Vergleich ge troffen, den die Furcht dictirt hat, der die Lage der Sachen nur gerade noch so läßt, wie sie sich da befindet, das heißt, daß es wenigstens nicht zum Aeußersten kommt, daß kein offner Angriff vom Pauperismus gegen den Besitzstand erfolgt. Man hat in dieser Beziehung auf eine Schrift des Hvfraths Hand hinge wiesen. ES enthält diese Schrift an sich die richtigen Grund sätze der Armenpflege und Armenversorgung. Es sind bekannt lich dies die Grundsätze, die auch England von der großen Last der Armentaxe zumTheil befreit haben. Man errichte Arbeits häuser, man' gebe den arbeitsfähigen Armen kein Geld, sondern Arbeit, den arbeitsunfähigen Pflege, und den Kindern der Ar men Unterricht und Erziehung. Das sind die Sätze, auf die sich die Sache reduciren läßt, und daß sie richtig sind, zeigt sich da, wo man sie zur Richtschnur genommen hat, und wo man im Stande war, sie zur Richtschnur nehmen zu können. Aber auch diese Vorschläge können in den Städten, die ich meine, (und wovon gewiß Mehre von uns gleich sofort Namen wieder hinzufügen können) nicht ausgeführt werden; es fehlt an Mit teln. Die Errichtung solcher Arbeitshäuser, wie sie Hand vor schlagt, kann dort nicht ohne äußere Beihülfe zu Stande ge bracht werden, und ich glaube, daß in den von mir bezeichneten Fällen die Regierung eingreifen muß. Es scheint dies schlech terdings hier und in der nächsten Zeit nothwendig. Dies ist aber nicht durch die Gesetzgebung, sondern durch zweckmäßige und kräftige Maßregeln derMittelbehvrden zu bewirken, so wie durch Unterstützung des Staats. Daß dies auch die Ansicht der Regierung ist, siehtmanausdem Schluffe ihrer Mittheilung, wo daraufhingedeutet wird, daß ohne pecuniäre Mittel Etwas in diesen Fällen'nichtzu erlangen sei. Es scheint aber auch noch nöthig zu sein, für einen .THeil unserS Vaterlandes noch ein Arbeitshaus zu errichten, und dadurch wenigstens in den Gegenden, wo viel leicht das Uebel noch nicht so um sich gegriffen hat, die Bettelei zu unterdrücken. Was aber den Schluß des Antrags der Depu tation betrifft, so bin ich in formeller Hinsicht ganz einverstan den, ich wünsche aber denn doch, eS würde der Antrag an die hohe Staatsregierung nur darauf gestellt, eine allgemeine Ar menordnung vorzulegen, also den zweiten Lheil des Deputa tionsantrages anzunehmcn, wo cs heißt: „sämmtliche, diesen Gegenstand anlangende Punkte in eine Armenordnung zusam menzufassen." Ich ziehe nämlich diesen Antrag deswegen vor, weil da den Ständen Gelegenheit gegeben wird, ihre Beobach tungen mitzutheilen und Vorschläge und -Wünsche auszufpre- chen, die zwar nicht in das Gesetz gehören, sondern Verwaltungs gegenstände betreffen, wodurch aber die 'Negierung vollständig in Kenntniß gesetzt wird von der Lage der Sachen, die sie am besten durch die Ständeversammlung erfährt. Daher spreche ich mich dafür aus, daß die Kammer den zweiten Eheil des De putationsantrags zu dem ihrigen mache.
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