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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Diese Angelegenheit kam im Jahre 1829 zllr-Sprache, als mit der preußischen Regierung ein neuer Salzlieferungscontract ab geschlossen worden war, und man die Möglichkeit ganz abge schnitten hatte, den Salzbezug für die Schönburgschen Receß- herrschaften aus den preußischen Salinen in der früheren Ma ße geschehen zu lassen. In den Jahren 1830 und 1831 jedoch wurde eine provisorische Bereinigung dahin getroffen, daß das Salz gegen Erlaß von 1 Thlr. pro Schffl. bis zum Quanto von 6000 Scheffeln an die Schönburgschen Receßherrschaften verabfolgt werden sollte. Dieses Abkommen ist jedoch nur ein provisorisches, und die Negierung glaubt sich in ihrem Rechte, wenn sie demselben eine weitere Folge nicht giebt. Es unterliegt indeß keinem Zweifel, daß wenn im Verfolg der, dem Ministe rium noch jetzt zur nähern Erörterung und Erwägung vorlie genden Eingabe der Gesammtkanzlei die Meinung der Regie rung mit der des Hauses Schönburg sich nicht vereinigen sollte, der Neceß selbst die nöthigen Mittel und Wege darbietet, um einer Verständigung und nach Befinden Entscheidung zwischen der Regierung und dem Hause Schönburg herbeizuführen. Ich bemerke, daß allerdings auf die von der Gesammtkanzlei einge reichte Vorstellung bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht gefaßt worden ist; indeß erscheint es in keinem Falle rathsam, durch derartige Bevorzugungen und Erleichterungen Einzelner eine Lücke und eine neueAnomalie in das jetzt zu erlassende Ge setz überzutragen und die gleichmäßige Ausführung zu hemmen. Präsident v. Gersdorf: Der Ablassung der Schrift wird etwas nicht entgegenstehen, und dieselbe erfolgen können, wenn es die Kammer genehmigt. — Einstimmig geneh migt. — Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche nun den Herrn Bürgermeister Wehner, die Schrift über den Gesetzentwurf, die-Radfelgenbreite u. s. w. betreffend, vorzutragen. , Die Schrift sowohl als deren Beilage werden vorge tragen.- Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer mit dem Inhalte der Schrift einverstanden ist, so würde dieselbe abge hen können. — Nun hat der Herr Vicepräsident noch etwas vorzutragen. Vicepräsident v. Carlowitz: Im Auftrage der vierten Deputation und als deren Vorstand habe ich der Kammer ver fassungsmäßig über die immittelst wieder aus formellen Grün den erfolgten abfälligen Bescheidungen Vortrag zu erstatten: „Aus formellen Gründen sind anderweit durch die Deputation zurückzuweisen: 1) Die Besitzerin der Feldmeisterei zu Pegau, verwitwete Fischer, mit einer Beschwerde wegen angeblicherlitte ner Beeinträchtigung ihrer Feldmeisterei-Gerechtsame Nr. 114 der Kammer- und 28 der Deputativnsregistrande auf den Grund der Landtagsordnung tz. 118 unter g. 2) Johann Gottlob Deckner zu Bautzen mit einer Beschwerde in Betreff des gegen ihn bei Gelegenheit seiner Anstellung als Chaussee gelder-Einnehmer, seines Hausverkaufs und einer angeblichen Veruntrauung beobachteten Verfahrens Nr. 122 der Kammer- und 33 der Deputativnsregistrande aus demselben Grunde. Die letztere Beschwerde hat indeß, da sie an die Ständeversammlung gerichtet gewesen, annoch an die zweite Kammer abgegeben werden müssen. Uebrigens ist, nachdem die Deputation die sen Beschluß gefaßt, an sie eine an die vierte Deputation der ersten Kammer überschriebene Eingabe desselben Deckner, worin er seine Beschwerde besser zu begründen versucht hat, gelangt, die Deputation hat jedoch diese zweite Eingabe nachträglich ebenfalls an die zweite Kammer abzugeben für angemessen er achtet. 3) Der Besitzer der Weiters Glashütte bei Carlsfeld, Nicolaus Jakob Böhme, mit einem Gesuche um Erhöhung sei nes ihm in neuerer Zeit verkürzten Scheitholzdeputatquanti aus Staatswaldungen, weil dasselbe zwar angeführt, aber nicht nach gewiesen, daß er sich bereits an das betreffende Ministerialdepar- tement gewendet, mithin auf den Grund der Landtagsordnung h. 118sub§. (Nr. 238 der Kammer- und 63 der Deputa- tionsregistrande). 4) Der N. Kluge zu Leipzig mit einer Pe tition um Einführung des öffentlichen Kirchenexamens und Wiederherstellung der Heilighaltung der ganzen Sonn- . und Feiertage (Nr. 244 der Kammer- und 66 derDep-utations- registrande), weil der Inhalt nicht zusammenhängend und klar dargestellt ist, mithin nach tz. 118 der Landtagsordnung sub e. Auch diese beiden letzteren Eingaben sind indeß als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, annoch an die zweite Kammer abzugeben gewesen." Präsident v. Gersdorf: Wenn sonst nichts weiter vor zutragen ist, können wir zur Tagesordnung übergehen. Es ist noch über die ßtz. 8 und 14 des Gesetzentwurfs, die Eides leistung der Juden betreffend, die Abstimmung übrig, so daß erst über das Deputationsgutachten, über die §§. und dann durch Namensaufruf über das Ganze abzustimmen ist. Ich würde Se. königl. Hoheit ersuchen, der Kammer darüber das Nöthige vorzutragen. Referent Prinz Johann: Es wird bekannt sein, daß die Differenz bei beiden tzh. blos darin bestand, daß die zweite Kammer: „Omen," wie in dem Gesetzentwurf steht, mit „Amen" vertauschen wollte. Es kommt also nun blos darauf an, ob man der zweiten Kammer beitrete, oder auf dem Aus druck des Gesetzentwurfs beharren wolle. Beide Fragen könn ten wohl mit einer abgemacht werden. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat uns vor geschlagen , der zweiten Kammer, welche für Amen gewesen ist, beizutreten. Allerdings würde ich auch beistimmen, daß durch eine Frage über beide entschieden sein müßte, und ich frage demnach zuvörderst die Kammer: ob sie nach dem Beirath der Deputation dem Beschluß der zweiten Kammer bei den 8 und 14 beitreten wolle? — Mit 29 gegen 8 Stimmen wird beigetreten. — Präsident v. Gersdorf: Sodann würde ich noch fra-
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