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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wären Ihre Arten nicht vollständig, und das würde Ihnen ge wiß unangenehm sein. (Staatsminister v. Aeschau tritt ein). Präsident v. G erödorf: Jchglaube nicht, daß von irgend einem Mitglieds einer Deputation etwas vorzutragen sei, und wir könnten daher zur Tagesordnung übergehen, Es würde diese zuerst die LVahl zweier Mitglieder und deren Stellvertreter für den Schuldentklgungsausschuß betreffen. Ich erlaube mir diejenigen Stellen vorzutragen, welche hierbei die einschlagenden sind. §. 107 der Verfassungsurkunde sagt: „Zu Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden besteht eine besondere Staats schuldenkasse, welche unter die Verwaltung der Stände gestellt ist. Diese Verwaltung wird durch einen ständischen Ausschuß mit Hülfe der von ihm ernannten und vom Könige bestätigten Beamten geführt. Er hat auch bei erfolgender Auflösung der zweiten Kammer seine Geschäfte bis zur Eröffnung der neuen Ständeversammlung und erfolgter Wahl eines neuen Ausschus ses fortzusetzen." In der Landtagsordnung ist §. 121 Folgen des festgesetzt: „der nach §. 107 der Verfaffungsurkunde mit der Verwaltung der Staatsschuldenkasse zu beauftragende ständi sche Ausschuß wird nach Maßgabe des darüber vorliegenden besonder» Gesetzes bestellt. Auf die Wahl der Mitglieder leidet dasjenige Anwendung, was die Landtagsordnung über die Wahl zu den Deputationen der Ständeversammlung überhaupt be stimmt." Die gesetzliche Bestimmung, diedas Nähere darüberan- giebt, ist im Jahre 1834 erlassen worden, und indem Gesetze, die Einrichtung derStaatsschuldentilgungskafse betreffend,enthalten. In §. 8 jenes Gesetzes ist folgendes Nähere bestimmt: „Dieser Ausschuß besteht aus fünf ständischen Mitgliedern, welche, nebst eben so viel Stellvertretern derselben, auf jeder ordentlichen Ständeversammlung dergestalt zu wählen sind, daß abwech selnd die eine Kammer zwei, die andere Kammer drei Mitglie der und eben so viel Stellvertreter durch Stimmenmehrheit dazu aus ihrer Mitte ernennt". Auf dem letztverflossenen Landtage von 18U ist eine Veranlassung zur Wahl durch ein allerhöch stes Decret, das Staatsschuldenwesen betreffend, ergangen, wo indessen §.13 vom 14. Novbr. 1836 gesagt ist: „Schließlich werden die getreuen Stände aufgefordert, zur fernern Verwal tung der Staatsschuldenkasse nach §. 8 des, die Einrichtung derselben betreffenden, Gesetzes vom 29. Septbr. 1834 aber mals 5 Mitglieder und eben so viel Stellvertreter aus ihrer Mitte, und zwar dieses Mal die Mehrzahl von der ersten Kam mer zu erwählen." Damals wurde also die Mehrzahl von der ersten Kammer erwählt/ Nun ist in der zweiten Kammer durch den Hrn. Finanzminister mündlich die Veranlassung gegeben worden, daß die Wahl wieder zu bewirken sei, und in den dar über erhaltenen Mittheilungen finden wir, daß dort die Wahl ganz vorschriftsmäßig besorgt war, und drei Hauptdeputirte nebst drei Stellvertretern gewählt worden sind. Es ist uns dies durch einen Protokollextract bekannt gemacht worden, und es würde nun an uns sein, auch unsererseits die Wahl, wie sie nach den darüber bestehenden Vorschriften zu erfolgen hat, ein treten zu lassen. In Bezug auf die frühern Wahlen, welche hier stattgefunden haben, erlaube ich mir zu bemerken, daß vor auszusetzen sei, daß diejenigen, welche bisher in dieser Function waren, wieder gewählt werden können, eben so gut aber auch andere, kurz, daß man in der Wahl völlig frei sei. Das frühere Mal sind gewählt worden: Bürgermeister Hübler, Bürger meister 0. Deutlich und v. Minkwitz als Hauptdeputirte; als Stellvertreter wurden gewählt: v. Zedtwitz, v. Beust auf Lhosfeld und 0 Crusius. Ein Mitglied der Hauptdeputirten, v. Deutlich, ist durch den Tod ausgeschieden. Ich würde Sie nun ersuchen, daß Sie die Güte hätten, wie es früher hier ge schehen und auch in der zweiten Kammer befolgt worden ist, zwei Namen auf einen Zettel für die Hauptdeputirten aufzeich nen zu wollen. Meinen verehrten Herrn Stellvertreter würde ich, wenn die Zettel gesammelt sind, zu ersuchen haben, die Controle zu übernehmen. Bei der hierauf erfolgten Eröffnung her Stimmzettel er- giebt sich, daß von den abgegebenen 39 Stimmen 35 auf den Bürgermeister Hübler, 28 auf Geheimen Rath v. Mink witz, 9 Freiherrn v. Beust, 2 Bürgermeister 0. Groß, 2 Ge heimen Rath v. Zedtwitz, 1 v. Crusius und 1 Bürgermeister Bernhardi gefallen sind. Erstgenannte beide Kammermitglie der waren demnach als mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt zu betrachten. Bürgermeister Hübler: Ich fühle mich der hohen Kam mer dankbar verpflichtet für den mir so eben geschenkten er neuten Beweis eines Vertrauens, mit dem Sie mich heute zum drittenmale beehrt. v. Minkwitz: Ich ebenfalls. Man geht nunmehr zur Wahl von zwei Stellvertretern über. Von den diesmal abgegebenen 40 Stimmen wurden 32 dem Kammerherrn v. Beust, 19 dem v. Crusius, 19 dem geheimen Rath v. Zedtwitz, 4 dem Bürgermeister 0. Groß, 3 dem Bürgermeister Bernhardi, 1 dem Grafen v. Einsiedel, 1 dem Bürgermeister Wehner, 1 dem v. Posern zu Lheil. Die absolute Stimmenmehrheit hatte sich demnach nur für den Kammerherrn v. Beust ergeben, und es mußte daher zu einer fernern Wahl verschütten werden, wobei sich eine abso lute Stimmenmehrheit jedoch nicht herausstellte, da von den ebenfalls abgegebenen 40 Stimmen 20 auf den 0. Crusius, 15 auf den geheimen Rath v. Zedtwitz, 2 auf den Bürgermei ster 0 Groß, 1 auf den v. Carlowitz (Naundorf), 1 auf den v. Thielau und 1 auf den Bürgermeister Bernhardi sielen. Bei der sodann nach relativer Stimmenmehrheit vorzunehmenden endlichen Wahl ergab sich folgendes Resultat: 22 Stimmen v. Crusius, 14 v. Zedtwitz, 2 Bürgermeister v. Groß, 1 Bür germeister Nitterstädt und 1 Bürgermeister Bernhardi. v. Cru sius war demnach mit absoluter Stimmenmehrheit als er wählt anzusehen. v. Crusius: Für das mir wiederholte Vertrauen spreche ich der hohen Kammer meinen verbindlichsten Dank aus.
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