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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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28) Beitrag zur Schuldentilgung und Verzinsung mit 33,124 Thlr. 13 Gr. I Pf. zur Annahme. Bürgermeister Starke: Es hat die geehrte Deputation die Beitragsquote der Oberlausitz zu den Staatsbedürfnissen statt zu 50,541 Thlr. 14 Gr. 10 Pf. auf 51,078 Thlr. 6 Gr. 10 Pf berechnet, und für ihre Behauptung einen Grund an geführt, der richtig zu sein scheint, wenigstens bin ich nicht im Stande, ihn sofort zu widerlegen; ich muß indeß dennoch die erstere Summe als die richtigere ansehen, weil sich diese An gabe auf die Beilage zum Gesetzentwurf, die Erhebung der Steuern und Abgaben aufs Jahr 1840betreffend, stützt, diese die Genehmigung beider Kammern erhalten hat, nicht zu ver- muthen steht, daß Seiten der hohen Staatsregierung hierbei ein Jrrthum verhangen worden, und endlich, weil darnach, und in Gemäßheit des darauf begründeten Gesetzes vom 6. Dec. v. I. schon die Repartition unter den oberlausitzer Steuerbe zirken eingeleitet worden ist. Ich glaube daher entschuldigt zu sein, wenn ich zum Protokoll erkläre, daß ich stillschwei gend irgend etwas Prajudkcielles an der jetzigen Behauptung der Deputation für die oberlausitzischen Steuerbezirke nicht ein geräumt haben wolle. Allein auf die Angabe der 50,541 Thlr. 14 Gr. 10Pf. kann ich als eine unbedingt richtige nicht agnos- ciren. Sie ist es nur in mmum, als sie den Beitrag der Ober lausitz zu den Staatsbedürfnissen exel. der Accisgrundsteuern an 3380Thlrn. bezeichnet; sie ist es aber nicht, wenn diese Sum me als ein unter den-oberlausitzer Steuerbezirken zu quotisi- rendes Quantum berechnet wird, wie in dem vorerwähnten Gesetzentwurf (Landtagsacren 1. Abtheil. I.Bd. S. 199) an genommen worden ist. Letztem 'Falls müssen nämlich die 3380 Thlr. Accisgrundsteuern hinzugerechnet, und nach den bestehenden Vereinigungsquoten mit repartirt werden, wenn nicht die oberlausitzer vierstädtischen Steuerbezirke gegen den Landkreis um 61 pCt. von den gedachten 3380 Thlrn. verkürzt werden sollen. Deshalb, und obwohl diese Bemerkung ohne Einfluß auf die Position für das Budjet ist, will ich im aufha benden Directorio der oberlausitzer Bierstädte mich gegen alle nachtheiligen Folgen verwahren, die aus einer solchen An nahme früher oder später zum Nachtheil der oberlausitzer städtischen Steuerbezirke etwa abgeleitet werden könnten. Referent Bürgermeister Schill: Ich habe allerdings nicht geglaubt, daß dieser Gegenstand nochmals würde zur Sprache kommen, nachdem die Berechnung im Bericht der jenseitigen Deputation aufgestellt und schon bei vorigem Landtage umständ lich berathen worden ist. Was erstlich das angezogene Gesetz vom 6. December v. I. anlangt, so wird sich der Abgeordnete wohl aus der Ueberschrift erinnern, daß es blos' ein provisori sches Steuergesetz auf das Jahr 1840 ist, was auf die laufende Finanzperiode keinen Einfluß hat, wir haben erklärt, daß die frühem Abgaben forterhoben werden sollen, und da mußte die Berechnung angenommen werden, die am vorigen Landtage ge geben wurde. Was die Berechnung selbst anlangt, so stellt sich die ganze Summe erst dann heraus, wenn wir von der Steuerquote der Erblande die Erlaßsumme abziehen. Wenn wir der jetzi gen Vorlage folgen, so ist die Berechnung hier vollkommen rich tig, die der Bericht verändert aufstellt, und also ist der Abgeord nete im Jrrthum. Was die Accisgrundsteuern anlangt, so sind sie, weil sie nochmals in der besondern Position aufgeführt sind, der Dberlausitz in der Berechnung zu gute geschrieben worden, und diese kann sich nicht als beschwert ansehen. Die Modali tät, wie sie dermalen stattfindet, stimmt mit der vom vorigen Landtage überein , die von. allen oberlausitzer Deputaten aner kannt worden ist. Es scheint allerdings hier, als ob der Abge ordnete die Berechnung nicht gehörig geprüft hat, denn dadurch würde seine Erklärung erledigt worden sein, indem die Accis grundsteuern der Oberlausitz' bei dieser Position zu gute gerech net worden sind, weil die Hauptsumme der Accisgrundsteuern noch zur Berechnung kommt. Bürgermeister Starke: Der Jrrthum dürfte weniger auf meiner, als auf der Seite des Herrn Referenten sein, und ich würde mir erlauben ihn sofort durch eine kurze Berechnung davon zu überzeugen, wenn dies hierher gehörte; doch bin ich dazu jeden Augenblick bereit. Uebrigens habe ich selbst er wähnt, daß meine Bemerkung keinen Einfluß auf die Position km Budjet habe und haben solle, und darf nicht fürchten, durch die Gegenbemerkung des Herrn Referenten eine verwahrende Protestation elidirt zu wissen, die ich hiermit zum Protokoll nie derlege. Referent Bürgermeister Schill: Es würde sich allerdings erst fragen, ob eine Protestation in dieser Kammer zulässig sek, ich glaube vielmehr, daß sie vor die oberlausitzer Stande auf den Provinciallandtag gehöre. Staatsminister v. Zeschau: Die Sache ist ganz richtig; es sind, wie früher, die Grundsteuern, welche in den Erblanden aufkommen, berechnet worden.. Davon hat man die Summe in Abzug gebracht, die präsumtiv zu erlassen sein dürfte, und welche auf 18,150 Thlr. berechnet worden ist. Ferner ist die Summe in Abzug gebracht worden, welche die Erblande zu den Staatsschulden zu entrichten haben. Zu der dann verbliebe nen Summe hat die Oberlausitz noch beizutragen, welche die Summe von 56,020Thlr. 16Gr. lOPf. ergiebt. Davon kommen jedoch noch besonders in Abzug 3080Thlr. als dortige Accisgrund- steuer und 2096 Thlr. 2 Gr. als Vergütung wegen der ver nichteten Staatspapiere. Dieser giebt eine Summe von 50,541 Thlr. 14 Gr. 10 Pf. Diese ist bei dem Steuerausschrei ben angenommen worden, und wird auch für die beiden andern Jahre auszuschreiben sein. Sie kann sich zwar allerdings bei der definitiven Abrechnung etwas ändern, wenn sich die Vor aussetzung hinsichtlich des Erlasses in ihrem Erfolg nicht bestä tigt. Es ist daher hier keine Veranlassung vorhanden, irgend eine Protestationoder Verwahrung zu beantragen; es ist diesmal eben so verfahren worden, wie früher, es wird auch bei der de finitiven Abrechnung so verfahren werden, und kein Theil wird
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