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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sie allemal dem Branntweine ergeben seine. So viel ist indeß gewiß, daß auch geprüfte Frauen das polizeiliche Ansehen nicht haben können, was der Lodtenbeschauer haben wird, wenn er in ein Leichenhaus kommt, daß es ganz unmöglich ist, sie mit einer gewissen Vollmacht auszustatten, um Vorkehrungen anzu ordnen; denn nach dem Gesetzentwürfe ist der Lodtenbeschauer ein Organ der Polizei. Man hat ferner geglaubt, es würde gnügend sein, wenn der Arzt, der den Kranken behandelt hat, die Vorkehrung träfe. Daß das aber auch nicht ausreichend ist, ist bereits im Deputationsberichte naher entwickelt und es ist gewiß, daß ein großer Theil des Nutzens verloren gehen würde,. weil der Arzt oft derjenige sein kann, der dabei betheiligt ist, und manches verdeckt bleiben würde, dessen Aufdeckung dem Lodten- schauer obliegen soll. Endlich der zweite Punkt, daß es nicht ausführbar sek, muß ich zur Ehre meines Vaterlandes nicht glauben. Es ist diese Maßregel in Böhmen, Würtem- berg ausgeführt worden, und ich sehe in der Lhat nicht ein,wa rum wir in Sachsen weniger gutes medicinisches Personal ha ben sollten und warum nicht solche Personen zu erlangen sein sollten, die vielleicht als Nichtärzte zuLodtenbeschauern geeignet waren. Aber in der Lhat, sollte es wahr sein, sollte nicht in allen Lheilen des Landes das Gesetz sich durchführen lassen, so ist es schon ein großer Vortheil, wenn nur in vielen Lheilen und namentlich in Städten es ausgeführt wird. Dann sehe ich nicht ein, warum, weil wir vielleicht Vorkehrungen nicht treffen können in den entfernten Lheilen des Landes, in den Städten desselben die Leute lebendig begraben werden sollen. Man Hat sich endlich auf die Kosten berufen, nun, die Leichenkammern können viel kosten, die Kosten für die Lodtenbeschauer sind aber so gering, daß man sie wohl kaum in Betracht ziehen kann, daß sie wohl würden aufgebracht werden können, selbst von ganz Armen. Es wird an Kosten nichts erspart, wenn der Arzt dazu verbindlich gemacht wird, denn auch von den Arzte läßt sich jeder bezahlen. Bürgermeister Hü bl er: Ich habe schon früher einiges Bedauern darüber ausgesprochen, daß ein Gesetzentwurf, wie der vorliegende, der aus dem einmüthigen, und man darf wohl sagen, mit seltner Wärme ausgesprochenen Wunsche der Stände hervorgegangen ist, auch in dieser, Kammer nicht vollständig An klang gefunden, daß man die früher gewonnene Ueberzeugung, wie die grauscnerregende Gefahr des Lebendigbegrabenwerdens nur durch die Verbindung einer legalen Lodtenschau mit Ein führung von Leichenhäusern oder Leichenkammern mit Sicher heit beseitigt werden könne, aufgegeben, und die Anlegung von Leichenkammern gesetzlich einzuführen angestanden hat. Ich habe, wie ich mich wohl erinnere, in meinem damaligen Miß- muthe gegen das Gesetz gestimmt, dennoch muß ich selbst auf die Gefahr, den Schein einer Jnconsequenz auf mich zu laden, dringend wünschen, daß es mindestens beider 1. §. des Gesetz entwurfes nach dem Vorschläge unserer Deputation und somit bei dem frühem Beschlüsse der diesseitigen Kammer unverändert bleibe. Wird auch der hochwichtige Zweck des Gesetzentwurfes durch die bloße Lodtenschau ohne gleichzeitige Anlegung von Leichenkammern nach meiner Ueberzeugung vollständig nicht erreicht, ja in vielen Fällen die Durchführung der Maßregel der Lodtenschau rein unmöglich gemacht werden, so muß ich doch die durch die Bestimmung der §. 1 des Gesetzes vorge schriebene Lodtenschau als einen großen Vorschritt zu Errei chung jenes Zweckes ansehen, und ich hoffe, daß nach eingeführter Lodtenschau die Erfahrung bald auf die Nothwendigkeit der Anlegung von Leichenkammern oder Leichenhausern aufmerk sam machen und so nach und nach die Einrichtung, wie sie der Gesetzentwurf empfohlen und wie sie in dem frühem Wunsche der Stände gelegen, auch ohne Gesetzeszwang ins Leben treten wird. Die Gründe, welche die jenseitige Kammer zu Ableh nung der tz. bestimmt haben, sind im vorliegenden anderweiten Berichte unserer Deputation, wie es mir scheint, so vollständig beseitigt, daß ich ihnen meinerseits nichts hinzuzufügen habe. v. Polenz: Zunächst muß ich bemerken, daß die hohe Staatsregierung nur das gethan hat, was die Stände ge wünscht haben, daß ihr also durchaus nichts von irgend Jemand zur Last gelegt werden kann, wegen Vorlage des Gesetzes. In dessen, wie so c ft im Leben die Ansichten der Menschen sich än dern, sei es in politischer, in bürgerlicher oder ökonomischer Hin sicht, so ist es denn in der Zeit von drei Jahren auch mit den Ansichten der Kammern gegangen. Es kommt auf den Augenblick an, wo ein solcher Wunsch laut wird, da ist ein be denklicher Fall eingetreten, vielleicht Ängstlichkeit vorhanden, und da kommt man zu solchen Bitten. Ist aber dann eine lange Zeit zur Ueberlegung gegeben, wird die Sache nicht mehr so furchtbar gefunden, so wünscht der Mensch wohl, er hätte dieses Verlangen nicht ausgesprochen. So scheint es hier mit der Vorsicht gegen das Lebendigbegrabenwerden gegangen zu sein. Ich bin diesem Zeitpunkte, wo Besorgnisse dieser Art eintreten können, nahe, doch hege ich deshalb keine Furcht, son dern glaube, wenn die bisherigen Vorschriften sorgfältig beobach tet werden, dürften sie genügen. Daher habe ich bei der ersten Berathung in unserer Kammer mich gegen den einen Lheil be stimmt ausgesprochen, und den andern nur nicht begünstigt. Die zweite Kammer hat gerade das verworfen, was wir stehen gelassen haben, und hat dasselbe als ganz unnöthig betrachtet; wir dagegen haben das abgelehnt, was sie vielleicht angenom men hätte. Daraus scheint hervorzugehen, daß die Gefahr den Vertretern des Publikums in Sachsen nicht so dringend erscheint. . Nun muß ich mich noch wundern, daß von Seiten der geehrten Deputation kein Versuch gemacht worden ist, zu vor mit der zweiten Kammer in eine Vereinigung zu treten, die doch vorausgeben soll, dafern abweichende Beschlüsse vorhan den sind. Wenn verschiedene Meinungen bestehen, so sollte doch wohl darüber eine gegenseitige Berathung statt finden, um einen vermittelnden Vorschlag herbejzuführen; denn bleiben wir stehen, und jene bleiben ebenfalls stehen auf ihrer Ansicht, so sind wir ganz auf derselben Stelle, wo wir uns vorher schon be fanden. Ich gestehe offenherzig/ bei diesem Verhältnkß werde ich der zweiten Kammer bei dem ersten Lheile, und der ersten Kammer bei Verwerfen des zweiten Lheiles beipflichten.
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