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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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worden wären, erst dann könnte man eine Vertretung des öffentlichen Interesses als vorhanden annehmen, und das Gutachten würde unbedingt zu ihrem, der Glaserinnung, Gunsten ausgefallen sein. Wenn endlich gegen das Verbietungsrecht der Tischler innung und die daraus hervorgehenden Mißverhältnisse von der überwiegenden Mehrzahl der hiesigen Bauherren der Aus weg ergriffen worden sei, ihren sämmtlichen Bedarf von Fen stern mit Glas und Rahmen vollständig bei Dorfgla sern fertigen zu lassen, und auf diesem Wege durch die frach tenweise Zufuhr solcher Waaren ihre, der Petenten, Beschäf tigung in Dresden fast gänzlich aufgehoben worden sei, so wäre dies noch viel schlimmer, als irgend ein Eingriff der Pfuscherei, da sie die Einfuhre bestellterFabrikwaa- r en gar nicht zu hindern vermöchten, und es keiner besondern Auseinandersetzung bedürfe, wiesehr bei solchen Verhältnissen das öffentliche Interesse in den oben gedachten Beziehungen benachtheiligt werde. Die Deputation hat diese in die Kategorie der Petitio nen gehörige Eingabe, dem ihr Seiten der hohen Kammer zu Theil gewordenen Auftrage gemäß, einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, sie kann jedoch mit dem von den Petenten alterna tiv gestellten Anträge, nämlich: daß die Ständeversammlung der hohen Staatsregierung ihre Bitte um Erlaubniß zu Fertigung kieferner Fensterrahmen und um Aufhebung des diesfallsigen Verbietungsrechts'der hiesigen Tischlerinnung zur Berücksichtigung bevorwortend empfehlen, oder dafern der Entwurf einer neuen Gewerbe ordnung baldigst zur Vorlage kommen würde, bei dessen Be- rathung sich dahin geneigtest aussprechen wolle, daß die Gla serinnung von der der Tischlerinnung völlig gesondert bleibe, den Glasern aber die Fertigung kieferner Fensterrahmen aller- gnäbigst gestattet werden möge, im Allgemeinen sich nicht einverstanden erklären. Denn was denersten Theil des Antrags anbelangt, so vermag zwar die Deputation nicht r'n Abrede zu stellen, daß allerdings in vielen Städten des Inn- und Auslandes die Gla serinnungen das Befugniß besitzen, neben der Fensterverglasung auch kieferne Fensterrahmen zu fertigen, sie konnte jedoch diesem Umstand für den vorliegenden Fall um so weniger ein Gewicht beimessen, als die Petenten selbst einräumm, daß der hiesigen Lischlerinnung deshalb ein Verbietungsrecht zur Seite stehe. Wollte man daher das Gesuch bevorworten, so würde man die Hand bieten, ein auf Special-Jnnungsartikel beruhendes Ver hältnis; zu stören und den Bereich eines fremden Jnnungsge- bfftes zu verletzen, was der Deputation um so weniger an gemessener erschien, zu einer Zeit, wo das Gewerbewesen früher oder später einer Reform entgegen geht. Dagegen dürfte der Umstand, wodurch sich die Petenten in ihrem Gewerbe ebenfalls noch verletzt finden, nämlich: die außerordentliche Zahl der Bestellungen, die bei den Land glasern für die Stadt gemacht werden, künftig, wenn der der Ständeversammlung gegenwärtig zurBe- rathung vorliegende Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, annochins Leben treten sollte, in Gemäßheit der Z. 8 und tz. 15 enthaltenen Bestimmungen, wenn auch nicht eine völlige, doch wenigstens eine theilwcise Erledigung finden, und somit den, von den Petenten ausgesprochenen Befürch tungen einigermaßen begegnet worden. Zn Betreff des zweiten Th erles des Antrags, welcher so lautet: I. 38. „oder dafern der Entwurf einer neuen Gewerbeordnung bal digst zur Vorlage kommen würde, die Ständeversammlung bei dessen Berathung sich dahin aussprechen wolle, daß die Glaserinnung von der der Tischler völlig gesondert bleibe, den Glasern aber die Fertigung kieferner Fensterrahmen gestattet werden möge," so war die Deputatipn des Dafürhaltens, es lediglich einer hohen Staatsregierung anheim zu geben, ob und in wie weit sie bei der künftigen Bearbeitung einer Gewerbeordnung den von Petenten angeregten Wunsch zu berücksichtigen für ange messen finden sollte; und rathet nun ihrer geehrten Kammer an,- auf die vorliegende Petition im Allgemeinen den Beschluß zu fassen: Den von den Bittstellern gestellten Antrag aus den obigen Gründen zwar als ungeeignet zurückzuweisen, das Gesuch je doch , insoweit es sich auf eine künftige Gewerbeordnung be zieht, an die hohe Staatsregierung zur weitern Erwägung abzugeben. Uebrigens ist die Eingabe, die sie an die Ständeversamm lung im Allgemeinen gerichtet, annoch an die zweiteKammer gelangen zu lassen. v. Welck: So weit ich die Petition verstanden habe, so bezieht sich das Gesuch der Petenten darauf, daß sie kieferne Fensterrahmen machen dürfen. Referent v. Metzsch: Allerdings. v. Welck: Ich erlaube mir die Anfrage, ob sie von an derem Holze Fensterrahmen machen dürfen? Referent v. Metz sch: In der Petition ist davon nichts erwähnt. v. Po fern: Ich habe früher dergleichen Special-Znnungs- qrtikel oft in den Händen gehabt, worin den Glasern untersagt war, kieferne und eichene Fensterrahmen zu machen; fichtene aber und sogenannte Schiebefenster durften sie machen; allein erstere, nämlich die fichtenen, hält man für untauglich und letztere sind aus der Mode gekommen. Referent v. Metz sch: Die Petenten beschränken sich nur auf kieferne Fensterrahmen. Inwieweit eichene und andere ge stattet sind, ist wenigstens nicht aus der Vorlage zu er sehen. Bürgermeister Hübler: Es ist nicht zu verkennen, daß das Gewerbe der Glaserinnung in Dresden sich in keinem blü henden Zustande befindet; indeß theilen sie hierin das Loos vie ler andern Innungen, und ich möchte glauben, der Grund da von liege weniger in dem Verbietungsrechte der Tischler, wo nach den Glasern nicht gestattet ist, Fensterrahmen irgend einer Art zu fertigen, als vielmehr in der Ueberfüllung ihres Gewer bes. Was den vorliegenden Gegenstand ihrerBeschwerdebetrifft, so hat sich die städtische Behörde, gleich der Regierung, nachdem ihre Bemühungen, eine Vereinigung zwischen der Glaser- und Tischlerinnung in Beziehung auf die Fertigung von Fenster rahmen zu Stande zu bringen, fruchtlos geblieben, außer Stande gesehen, irgend etwas für die Glaserinnung zu thun und es wird lediglich von der Zukunft zu erwarten sein, ob und 1*
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