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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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in wie weit bei der Einführung einer neuen Gewerbeordnung ihren Wünschen zu entsprechen sein dürfte. Ich bin daher mit dem Deputationsgutachten einverstanden. Graf v. Einsiedel: Es geschieht aber in vielen Reinen Städten schon, daß die Glaser Fensterrahmen machen. Es muß doch in vielen Fällen ein Uebereinkommen stattgefunden haben. Referent v. Metz sch: Hier steht ein Verbietungsrecht der Tischlerinnüng entgegen. v. Po fern: Ich glaube allerdings auch, daß sich zur Zeit in dem vorliegenden Falle von unserer Seite nichts wird thun lassen, da ein Werbietungsrecht der Tischlerinnung entgegen steht ; aber schlimm ist es für die Glaserinnung, besonders in kleinen Städten; in solchen vorzugsweise wird allerdings, tritt nicht bald eine Aenderung ein, .die Glaserinnung bald aufhören müssen, weil die Art und Weise, wie die Glaser früher ihre Ar beit machten, ganz aufgehört hat. Das ist z. B. mit der bleier nen Einfassung der Fall; sonst wurden die Fenster aus runden Scheiben zusammengesetzt, jetzt hat das ganz aufgehört, jetzt ist die Glaserarbeit nur noch eine ganz geringe. Ich spreche daher den Wunsch aus, die hohe Staatsregierung möge bei einer künf tigen Gesetzgebung darauf hinwirken, daß diesem Uebelstande möglichst zeitgemäße Abhülfe geschehe. Bürgermeister Wehner: Bei so verwandten Handwer kern, deren Arbeitsgebiete mehr oder weniger in einander ein greifen, glaube ich, kann lediglich nur die Staatsregierung ent scheiden- Dies kann kein Gegenstand für die Verhandlungen der Stände sein; denn es läßt sich nicht beurtheilen, wieweit das Recht der einen oder der andern Innung gehen kann, es kommt darauf an, wie in den Special - Jnnungsartikeln die Sache bestimmt ist. Auf jeden Fall ist es kein Gegenstand, der sich für die Stände eignet, und aus diesem Grunde muß ich ganz dem Deputationsgutachten beitreten, und den ersten Punkt als ungeeignet von Seiten der Stände zurückzuweisen. Präsident v. Gersdorf: Alles das, was von den geehr ten Sprechern geäußert worden ist, geht in der Hauptsache darauf hinaus, daß das Deputationsgutachten dadurch nur um so mehr bestätigt wird. Ich erlaube mir daher die Frage zu stellen: ob die Kammer nach dem Beirathe der Deputation diese Petition als ungeeignet zurückweisen wolle, und ob sie die selbe aus den angeführten Gründen an die Staatsregierung ab geben, auf jeden Fall aber an die zweite Kammer gelangen lassen wolle? — Einstimmig Ja. — Referent v. Metzsch: Der Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer, das Gesuch Johann Traugott Bachs zu Gablenz um Concessionsertheilung zum Bier- und Brannt weinschank, inglekchen zum Tanzhalten betreffend, lautet: Nach dem Inhalte der vorliegenden bei der Ständever- sammlung eingereichten, zunächst an die erste Kammer ge langten, und von letzterer der Deputation zur Begutach tung überwiesenen Petition nebst Beilagen hat Johann Trau gott Bach aus Gablenz nach dem am 19. Mai 1838 erfolg ¬ en Tode seines Großvaters, Johann Gottfried Müllers da- elbst, die Letzterm zugehörige an der von Lößnitz nach Stollberg Ährenden Kunststraße gelegenen Besitzung im Erbe übernom men. Dieser sein Großvater hatte den Bier- und Branntwein- chank in der Meinung, es ruhe deshalb ein Realrecht auf einem Grundstücke, vom Jahre 1816 bis zum Jahre 1837 ausgeübt. Da er jedoch sein prätendirtes Recht auf Verlangen der ihm vorgesetzten Behörde nicht gmügend nachweisen konnte, so wurde ihm vom hohen Ministerium des Innern mittelst Ver ordnung der Kreisdirection zu Zwickau vom 18. April 1838, ohne ein örtliches Bedürfnis anzuerkennen, sondern ledig lich im Betracht des Umstandes, daß allerdings auf dem be nannten Grundstücke seit seinem Entstehen fortwährend ge schenkt worden sei, und er daher solches wohl in dem guten Glauben, daß ein desfallsiges Befugniß darauf hafte, acqui- rirt haben könnte, eine Concession zum Bier- und Branntweinschank, jedoch nur für seine Person und die Besitzzeit seines dermaligen Grund stücks ertheilt. ' Am 19. Mai desselben Jahres starb jedoch, wie bereits erwähnt, der Großvater des Petenten und er hatte sonach die ihm ertheilte Concession, von Insinuation der ihm zuge gangenen Verordnung an gerechnet, nur 14Tage genossen. Sein Enkel und Nachfolger, der gegenwärtige Petent Johann Traugott Bach, richtete nun unter dem 27. Juli des selben Jahres an die Kreisdirection zu Zwickau ein Gesuch um Uebertragung dieser Concession auf seine Person, stützte selbi ges namentlich auf Billigkeitsgründe, vor allem auf den Um stand, daß sein Großvater nur eine so kurzeZeit in dem Genüsse der Concession sich befunden habe, wurde jedoch sowohl hierauf, als auch später auf sein .beim hohen Ministers des Innern unmittelbar wiederholtes Gesuch aus dem Grunde abfällig beschieden, weil seinem Großvater die Concession zu Betreibung des Schanks lediglich nur aus den bereits oben angegebenen besondern Rücksichten ausdrücklich nur auf seine Person und Besitzzeit beschränkt worden, das Gesuch Bachs aber nach den deshalb neuerlich angestellten Erörterungen durch ein örtliches Bedürfniß keineswegs unterstützt worden sei. Durch diese abfälligen Bescheidungen fühlt sich nun Bitt steller im höchsten Grade bedrückt und wendet sich in der Vor aussetzung, daß wenigstens die Rücksichten der Billigkeit im vorliegenden Falle als die überwiegenden erkannt werden dür fen , mit dem Gesuche an die Ständeversammlung: selbige wolle sich dahin, daß ihm die Concession zum Bier- und Branntweinschank, sowie zum Lanzhalten für seine Person und aus die Zeit seines Besitzes des acquirirten Grundstücks Seiten des hohen Ministern des Innern ertheilt werde, verwenden, und stellt zu Motivirung seines Antrags folgende Haupt gründe auf: 1) Sein Großvater habe, da er in dem guten Glauben ge standen, es ruhe auf seinem Grundstücke das Nealrecht zum Schenken, sein ganzes Vermögen auf die Einrichtung dieser Besitzung als Schenke verwendet, dieselbe werde aber durch den Wegfall der Concession mindestens die Hälfte ihres jetzi gen Werthes verlieren; ihn würde aber als Erben in peku niärer Hinsicht ein um so beträchtlicherer Nachtheil treffen, als er 2) die fragliche Besitzung in der Hoffnung, die hohe Behörde werde die Concession seines Großvaters, da dieser nur wenige , Tage nach deren Ertheilung gestorben, auf ihn Petenten
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