Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
übertragen, um einen weit höhern Werth, als sich selbiger ohne Concession herausstelle, acquirirt habe, 3) wegen Gebrechlichkeit seines Körpers, welche nach Ausweis eines beigefügten ärztlichen Ältestes in einem übelgeheilten Beinbruche bestehe, wäre er zur Führung der Landwirthschäft untauglich, und 4) könne er von der ihm laut angefügten Concessionsschein zu Lheil gewordenen Erlaubniß zum Branntweinbrennen, da ihm die hinlänglichen Mittel zu Anlegung einer Dampf brennerei fehlten, keinen Gebrauch machen, wenn ihm die Concession zum Schenken und sonst die Gelegenheit entzogen würde, seine Erzeugnisse zu vergläsern. Endlich 5) erscheine das Fortbestehen seiner Schenke, nach Ausweis eines beigefügten Zeugnisses der Ortsgerichte, in mehrfacher Hinsicht nicht nur wünschenswerth, sondern auch noth- wendig. Die Deputation konnte nun zwar nicht Anstand neh men auf das Materielleder vorliegendenBeschwerde einzugehen, da ein formelles Bedenken nicht vorhanden war, sie vermag jedoch keineswegs den vom Petenten gestellte» Antrag zu bevor- worten. Denn wenn es sich in vorliegendem Falle einer gefährlichen Consequenz willen nicht um Billigkeitsrücksichten handeln kann, sondern lediglich um Beantwortung der Frage: „ob durch ein örtliches dringendes Bedürfniß das Gesuch unterstützt wird?" diese Frage aber nach Ausweis der deshalb von den betreffenden Behörden angestellten Erörterungen und hierauf basirten Mi- nisterialentscheidungen, ja selbst nach dem Inhalte eines vom Petenten selbst inducirten Zeugnisses der Ortsgerichte zu Gablenz, aus welchen! hervorgeht, daß die sogenannte Graupnerschenke ohngefähr Stunde, die sogenannte Waldschenke hingegen eine Stunde von dem Bach'schen Grundstücke entfernt liegt, mithin ein Mangel an Schankstätten auf diesem Slraßentracte nicht vorhanden ist, verneint werden muß, so glaubt auch dieDeputationderw eitern Verpflichtung überhoben zu sein, die obigen vom Petenten angeführten fünf Hauptgründe einer speciellen Widerlegung zu unterziehen, sie muß vielmehr, be- wandten Umständen nach, ihrer geehrten Kammer anrathen, einen Beschluß dahin zu fassen: daß die Beschwerde Johann Traugott Bachs, als zur stän dischen Bevorwortungungeeignet auf sich beruhen; selbige jedoch nebst Beilagen annoch an die zweite Kammer, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, mittelst Protokollextracts abgegeben werden möge. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über diesen Gegenstand zu sprechen sich erhebt, würde ich die Frage stellen: ob die Kammer genehmigt, nach dem Beirathe der Deputation dieses Gesuch als ungeeignet auf sich beruhen zu lassen; aber da dasselbe an beide Kammern gerichtet ist, auch an die zweite Kammer gelangen zu lassen? —Einstimmig Ja.— Referent v. Metz sch: Der Deputationsbericht über das Pensionsgesuch des verabschiedeten Soldaten und Posamentie rers Schreiber zu Schlettau lautet: Der verabschiedete 54 Jahr alte. Soldat und Posamentier Gottlieb Lebrecht Schreiber zu Schlettau ist Inhalts einer an die Ständeversammlung gerichteten, und zuvörderst an die erste Kammer gelangten und von selbiger der Deputation zur Begutachtung überwiesenen Eingabe nebst Beilagen im Jahre 1808 zum Militair ausgehoben worden, und hat mit Inbegriff von 5 Feldzügen 12 Jahre 7 Monate gedient. Er behauptet, in -en Feldzügen seine Gesundheit zerrüttet und namentlich in der russischen Campagne durch das Erfrie ren der Hände und Füße den Grund zu allen seinen vielfachen Leiden gelegt zu haben. Denn nachdem er im Jahre 1816 wegen überkommener Invalidität im allerhöchsten Herrendienste auf vorheriges Ansuchen seine Entlassung, laut des beigefügten Abschieds, erhalten, habe- er sich zwar nothdürftig in seiner Heimath durch seine erlernte Profession als Posamentier zu er nähren gesucht, seine Kräfte hätten ihn jedoch später, nachdem er verheirathet, von Lage zu Lage mehr verlassen, und seine Füße wären im eigentlichen Sinne des Wortes vertrocknet, und gegenwärtig nicht viel größer als die eines dreijährigen Kindes, der Gebrauch derselben sonach für immer verloren. Diese Angaben werden durch ein beigefügtes Zeugniß des Stadtrathes zu Schlettau insoweit bestätigt, als Petent Schrei ber in Folge eines Schlaganfalles gegenwärtig als Krüp pel zu betrachten sei, und schon seit längerer Zeit aus der Ar menanstalt zu Schlettau Unterstützung erhalte, welche ihm um so weniger versagt werden könnte, als er selbst noch seine Frau Vermögen besäßen. Petent hat nun seit dem Jahre 1821 bei der vormaligen Kriegsverwaltungskammer und später beim hohen Kriegsmi nisterium mehrfach theils um Pension, theils um Unterstützung gebeten, da ihm jedoch hierauf abfällige Bescheidungen zu Lheil geworden, so hat er in den Jahren 1836 und 1837 sein Pen sionsgesuch bei Sr.königl. Maj. unmittelbar wiederholt. Letztere wurden Allerhöchstem Befehle zu Folge an das Kriegsministe rium zur Befchlußnahme wiederum abgegeben, und obgleich dasselbe den Petenten abermals abwies, so verwilligte es ihm dennoch unter Berücksichtigung sonst Vormaltender Umstände für dieses Mal ein Gnadengeschenk von Zwei Lhalern mit der Bemerkung, daß sich die Ertheilung von dergleichen Geschenken in der Regel nicht wiederholen könnten. Der Petent Schreiber nimmt nun seine Zuflucht zu der Ständeversammlung und beantragt: selbige wolle sich bei der hohen Staatsregierung für eine ihm zu gewährende Pension verwenden. Die Deputation hat nun zwar nicht Anstand nehmen können auf das Materielle dieser Eingabe einzugehen, da jedoch aus selbiger und den Beilagen die Gründe nicht zu ersehen wa ren, aus welchen die höchsten und allerhöchsten Orts angebrach ten Gesuche des Petenten abgewiesen worden sind, so hat sich die Deputation auf dem verfassungsmäßigen Wege hierüber eine Auskunft des hohen Gesammtministerium erbeten, welche ihr auch in einer vom hohen Kriegsministerio abgefaßten Dar stellung zu Lheil geworden ist. Hierin wird nun zwar die traurige Lage,' in welcher sich Petent befindet, zugegeben, jedoch auch bemerkt: daß Schreiber laut seines Abschieds und nach Ausweis der Musterungslisten vom Jahre 1816 als Halbinvalid mit Frei schein entlassen worden sei, und als solcher, nach den dama ligen Bestimmungen, keine Pension habe erhalten können. Das hohe Kriegsministerium findet aber auch den Grund zu seiner dermaligen Erwerbsunfähigkeit in einem andern Umstand als dem vom Petenten angeführten, nämlich darin, daß Schreiber seit dem Jahre 1824 an apoplrctischen Zufällen leide, von welchen der erste 8 Jahre nach Schrei bers Verabschiedung eingetreten sei, daß diese apoplectischen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder