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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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werden, und das wird mehr Schwierigkeit machen, als wenn man das annimmt, was die zweite Kammer beschlossen, näm lich es soll die eingetretene Dunkelheit eine Stunde nach Son nenuntergang, und eine Stunde nach Sonnenaufgang als die Zeit angenommen werden, wo Diebstähle stärker bestraft wer den. Daß dann keine feste Stunde alsdann angenommen werden könnte, kann ich nicht zugeben, denn im Kalender kann man genau sehen, wenn die Sonne auf- und wenn sie unter geht. Uebrigens wird auch kein größeres Schwanken in den Rechtssprüchen dadurch entstehen, daß man der zweiten Kam mer beitritt, als wenn man nächtliche Ruhe an'nimmt, denn ich bin überzeugt, daß die Urthelsverfasser bei der Auslegung der nächtlichen Ruhe der eine Das, der andere Jenes "anneh men wird, und daß daher in demselben Falle der eine Dieb stär ker, der andre weniger bestraft werden wird. Das wird nicht zu vermeiden sein; wenn man zwischen zwei Nebeln zu wählen hat, so wähle man das kleinere, und es scheint mir das klei ner zu sein, wenn man eine feste Stunde bestimmt, welche die Richtung der Strafe angiebt, als wenn man einen laxen Be griff annimmt, den keiner richtig erklären kann. Vicepräsident v. Carlo witz: Ich habe allerdings an die Spitze meiner früher« Bemerkung den Satz gestellt, daß die der- malige Ansicht der Staatsregierung mehr mit der ursprünglichen Tendenz des letzten Landtages übereinzukommen scheine, als die Ansicht der Majorität; allein ich gebe damit noch nicht zu, daß sie deswegen auch die vorzüglichere sei. Ich glaube, die frühere Ständeversammlung hat etwas erfassen wollen, was sich nicht so fest erfassen läßt, sie hat eine Bestimmung treffen wollen, die, mag man sie fassen, wie man will, immer Man gel an Klarheit leiden wird. Ist das aber der Fall, so sollte ich meinen, daß heute die Gelegenheit geboten wäre, von der damals gefaßten Jdee^ zurückzugehen, und nunmehr dem höheren wichti geren Gesichtspunkte, dem der Klarheit, zu huldigen. Ich sehe mindestens dabei kein Bedenken. Man hat, ich weiß nicht, ob hier oder in dem andern Saale gegen die Ansicht der Majorität geltend gemacht, daß die Strafen zu verschieden ausfallen wür den, je nachdem der Dieb eine Viertelstunde früher oder später eingestiegen ist. Allerdings macht- sich im concreten Falle eine solche Verschiedenheit der Strafen bemerkbar, inzwischen läßt sich eine solche beim Diebstahl nie ganz vermeiden, wo man die Strafen nach den entwendeten Geldbeträgen abstuft und dasselbe Bedenken tritt auch ein, wenn man der Bestimmung der hohen Staatsregierung beipflichtet, denn es kann hier Jemand eben so gut eine Viertelstunde vor dem Beginn der nächtlichen Ruhe eingestiegen sein, als eine Viertelstunde nachher. Auch hier wird also die Strafe eine ungleiche sein. Es liegt das überhaupt in der Natur der Sache, und läßt sich nicht vermeiden, mag man nun bald einen gewissen Geldsatz, bald eine gewisse Zeit in's Auge fassen. Einen Grund habe ich vorhin nicht erwähnt, der (er wurde schon von dem Herrn v. Polenz dargelegt) für mich viel Gewicht hat, und für die Majorität spricht, der Grund, daß nämlich der Dieb wissen muß, wie er bestraft wird, wenn er ein Verbrechen begeht. Er kann es aber allerdings nur dann wissen, wenn wir der Ansicht der zweiten Kammer bei pflichten, keinenfalls aber, nach der Fassung der Regierung. Denn wie in der Lhat ließe sich verlangen, daß jeder Dieb wisse, von welcher Zeit an die gewöhnliche nächtliche Ruhe nach dem Dafürhalten jeder einzelnen Behörde als eingetreten angenom men werde? Er kann sich aber sehr leicht ausrechnen, wenn er den Kalender zur Hand nimmt, um wie viel härter oder minder hart er bestraft wird, wenn er eine Stunde vor oder nach Son nenuntergang einstieg. — Ich habe aber auch noch zu erwäh nen, daß die von mir berührte Verfassungsfrage keineswegs als so ausgemacht anzusehen ist, wie Seiten des Herrn Staatsmi- nisters und des hochgestellten Herrn Referenten behauptet ward.- Die zweite Kammer hat zwar die Regierungsvorlage mit einer Mehrheit abgelehnt, die nicht Zweidrittel umfaßt. Allein welche Regierungsvorlage? Eine andere Regierungsvorlage, als über welche wir heute sprechen. Es ist ja Thatsache, daß die Frage, die an die zweite Kammer gelangte, daß der Regie- rungsvorschlag, wie er zuletzt in der zweiten Kammer verhandelt ward, in etwas von dem abweicht, der heute auf die Bahn ge bracht worden ist. Wenigstens hat, so viel ich weiß, der Herr Staatsminister in der zweiten Kammer nicht erklärt, daß er die ursprüngliche Vorlage abändern wolle, wie dies doch heute ge schieht. Die Veränderung ist an sich ganz unbedeutend, allein darauf kommt nichts an. Ich glaube daher fast, daß es sich die zweite Kammer nach der hier erfolgten Erklärung des Herrn Ministers nicht würde nehmen lassen, nochmals über die Regie rungsvorlage abzustimmen, und gebe solchenfalls anheim, ob man nicht Gefahr laufen könnte, daß die zweite 'Kammer die Majorität beim Schmidtschen Amendementauch auf die andren Fragen übertrage, was mir nur ein kleiner Schritt zu sein scheint. V.Crusius: Ich trage auf den Schluß der Debatte an, da ich kaum glaube, daß neue Argumente aufzubringen seien. Staatsminister v. Könneritz: Nur wenige Worte will ich mir erlauben. Der Herr Vicepräsident hatte das Bedenken, ob. hier die Abstimmung mit einer Majorität von zwei Dritteln einschlagen könnte, weil es nicht die ursprüngliche Regierungs vorlage gewesen wäre; ich muß aber bemerken, daß dies reine Fassungssache ist, daß die Fassung dieselbe bleibt, man mag den Vorschlag der Majorität oder der Minorität annehmen und daß die Regierung diese Fassung selbst vorgeschlagen und zu der ihrigen gemacht hat. Es ist also jetzt Regierungsvorschlag. Wenn übrigens eine Differenz entstehen sollte, so würde dies nicht schlimmer sein, als wenn die geehrte erste Kammer den Negierungsentwurf, wiewohl sie ihn früher zweimal angenom men hat, fallen ließe. Referent Prinz Johann: Was die Klarheit der jensei tigen Bestimmung betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, daß stets Fälle sein werden, wo das Eine oder das Andere klar ist, und daß sich aus den Umstanden der Untersuchung ergeben' wird, ob Dunkelheit oder nächtliche Ruhe eingetreten war. Eben so gut wird auch der zweifelhafte Fall eintreten, daß man ungewiß ist, ob die bestimmte Stunde oder die nächtliche Ruhe
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