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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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9) Petition des verabschiedeten Soldaten Braugott Fried» rich Kreher zu Geyer, um Verwendung bei der hohen Staats regierung zu Erlangung einer Pension. — Präsident v. Gersdorf: Es dürste an die vierte Deputa tion unserer Kammer verwiesen werden mögen. 10) Der Gewerbeverein zu Annaberg, Herr Christian Friedrich Schubert und Gen., treten der von dem Gewerbe verein zu Zittau sub Nr. 244 l>. eingereichten Petition bei.—11) Der Gewerbeverein zu Wolkenstein tritt ebenfalls der vorange führten Petition des Gewerbevereines zu Zittau bei. — Präsident v. Gersdorf: Jene Petition von Zittau war . an unsere vierte Deputation verwiesen worden. Es sind dies verwandte Gegenstände, und sie dürsten um so mehr dorthin zu verweisen sein. An Urlaubsgesuchen sind eingegangen zuvör derst eins von v. Crusius, welcher vom 9. bis 20. d. Monats Urlaub zu erhalten wünscht, sowie eins vom 0. Großmann, welcher vom 10. April bis 1. Mai Urlaub verlangt. Es Men diese Urlaube ohnehin mit den Feiertagen zusammen, und es wird der verehrten Kammer wohl gefällig sein, sie zu bewilli gen. Für die heutige Session haben sich als abgehalten ent schuldigt zu sehen gewünscht die Grafen v. Einsiedel und Ho- henthal (Königsbrück). Prinz Johann: Ich bitte um Erlaubniß, die ständische Schrift, den Gesetzentwurf wegen einiger Erläuterungen zum Criminalgesetzbuche betreffend, vortragen zu dürfen. Sie ist von dem jenseitigen Referenten und von der Deputation be reits geprüft worden. (Die ständische Schrift wird vorge tragen.) Präsident v. Gersdorf: Hat man bei dem Inhalte dieser Schrift etwas zu bemerken gefunden? — Es scheint nicht der Fall zu sein, und sie würde demnach mittelst Protokoll- extracts an die zweite Kammer zu geben sein. Den Herrn Bürgermeister Hübler würde ich nun ersuchen, uns die stän dische Schrift auf das allerhöchste Decret, den Bau eines neuen Schauspielhauses betreffend, vorlesen zu wollen. Bürgermeister Hübler: Die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret, den Bau eines neuen Schauspielhauses be treffend, ist conform den gefaßten bezüglichen Beschlüssen beider Kammern, und die Deputation hat daher gegen deren Fassung etwas nicht zu ändern gefunden. (Die ständische Schrift wird vorgetragen.) Präsident v. Gersdorf: Hat man bei der Schrift etwas zu bemerken gefunden? — Da dies nicht ist, so würde sie nun abgelassen werden können. Hr. Bürgermeister Ritterstädt würde nun in Bezug auf das letzte Protokoll eine kleine Bemer kung noch beizufügen haben. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es hat sich ge funden, daß ein Beschluß, welcher am 1. April d. J. in öf fentlicher Sitzung über eine Registrandennummer gefaßt wurde, noch der Ergänzung bedarf. Es betraf die Beschwerde Ra phael Gabriel Preißnitzers zu Liegnitz, wegen eines Anspruchs an den Staatsfiscus von 3000 Thlr. Kapital sammt Zinsen auf 4 pr. Ct. vom 26. April 1749 an. Da lautet der Be schluß in jenem Protokoll, daß nach tz. 111 der Verfassungs urkunde die Beschwerde zurückzuweisen sei, da sie von einem auswärtigen Staatsangehörigen herrühre. Da aber diese Beschwerde an beide Kammern gerichtet ist, so muß noch der Beschluß hinzugefügt werden, sie an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Gersdorf: Allerdings ist die Bemerkung, die Hr. Secretair Ritterstädt machte, richtig, und es dürste dieser Beschluß, wenn es Ihnen gefällig ist, noch nachträglich gefaßt werden. — Ich weiß nicht, ob ein Mitglied noch etwas zu bemerken habe? — Wenn das nicht ist, so würden wir zur Tagesordnung übergehen, und ich den Hrn. Secretair Bür germeister Ritterstädt ersuchen, uns Vortrag des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Abg. Klien, Ver öffentlichung der auf doctrineller Auslegung beruhenden defi nitiven Entscheidungen und Beschlüsse betreffend, zu er statten. Referent Bürgerm. Ritterstädt: DerBerichtder dritten Deputation über die Petition des Abg. Klien, Veröffentlichung der auf doctrineller Auslegung beruhenden definitiven Entschei dungen und Beschlüsse betreffend, lautet, wie folgt: Auf Veranlassung einer Petition, welche der Abgeordnete Herr Klien bei der zweiten Kammer eingereicht, hat die letztere in ihrer 48sten Sitzung vom 10. März dieses Jahres, auf Vorschlag ihrer dritten Deputa tion, beschlossen: im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsre gierung darauf anzutragen: Dieselbe wolle von Zeit zu Zeit die von den höchsten Ver waltungsbehörden befolgten Grundsätze, welche theils auf Erledigung wirklich gegründeter Zweifel in verwaltungsge setzlichen Bestimmungen gerichtet, theils so abstract und all gemein sind, daß sie unabhängig von concreten Verhältnissen ihre Anwendung erhalten können, im Gesetz, und Verord nungsblatts bekannt machen. Nachdem nun dieser Gegenstand an die erste Kammer ge langt, und von dieser die Deputation zur Begutachtung desselben beauftragt worden ist, entlediget sich letztere dieses Auftrags in Folgendem. Daß Gesetze, auch wenn sie noch so sorgfältig abgefaßt und berathen worden sind, doch immer noch hier und da bei ihrer Anwendung zu Zweifeln über ihre richtige Auslegung Anlaß geben werden, erschien der Deputation ebenso gewiß, als daß, bei der unendlichen Mannigfaltigkeit, welche in der Gestaltung der Verhältnisse des wirklichen Lebens herrscht, von Zeit zu Zeit Fälle zur Entscheidung der Behörden kommen müssen, an welche entweder bei Abfassung der einschlagenden Gesetze wirklich nicht gedacht worden, oder von welchen es we-. nigstens ungewiß ist, ob sie unter der oder jener Bestimmung des Gesetzes mit haben begriffen sein sollen. Insofern nun in dergleichen Fallen die Behörden ihre Zu flucht zur doctrinellen Auslegung der Gesetze nehmen müssen, kann es wohl wünschenswerth erscheinen, die Entscheidungen,
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