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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Es wird dort alle Tage für die Armen Speise und Suppe zu- bereittt und jedem Bittenden eine Gabe gereicht. Daher kommt es, daß Mittags die Armen nach dem Klosterhofe zusammen strömen, Um sich ihre Suppe zu holen, daher kommt es, daß wohl auch kein reisender Handwerker den Klosterhof umgeht und daher der Anschein, als herrsche dort das Bettelwesen vor. Nun aber kann man doch der klösterlichen Behörde oder den Dörfern selbst keinen Borwurf daraus machen, wenn die Zahl der Bit tenden, die sich im Klosterhofe melden, groß ist. BittendeHülfs- bedürftige sind es, aber keineswegs ist die Mehrzahl dieser Al mosen-und SpeiseempfängerBettler. Ellen durch den Empfang dieser Wohlthat werden sie der drückendsten Nahrungssorgen enthoben, vom Betteln abgehalten. Man verwechsele also nicht Arme mit Bettlern in dem Sinne, wie er in der Vorlage zu nehmen ist. — Es wäre möglich, daß das Klosterdorf Burkau,, dessen Verhältnisse ich weniger kenne, gemeint sein könnte; ich glaube aber auch nicht, daß es bei diesem Dorfe der Fall sein kann. Ich wohne nicht zu weit von diesem Dorfe. Mein Haus ist den Bittenden auch nicht verschlossen, allein ich kann mich nicht erinnern, daß aus Burkau Jemand bei mir gebettelt hätte. Ich kann daher zurZeit noch nicht zugeben', daß Burkau unterdenKlosterdörfern mit gemeintsei. Außerdem hatBurkau mehre Herrschaften und gehört dem Kloster nicht allein. Also auch aus diesem Grunde kann ich den den Klosterdörfern ge machten Vorwurf des Bettelns nicht gelten lassen. Bischof Mauermann: Ich muß mich dem ganz an schließen, was der Herr Klostervoigt so eben gesagt hat. Ich muß aber noch mehr behaupten, daß kein Distrr'ct weniger Arme zählt, als die stiftlichen Besitzungen. Wenn es der Fall ist, daß sich viele Arme versammeln und um Speise bitten, so würde man einen irrigen Schluß ziehen, wenn man annehmen wollte, die Bittenden wären nur Stiftsunterthanen ; es ist das Gegen- theil und dürfte sehr übel ausgenommen werden, wenn wir die Speisen nur an unsere Unterthanen vertheilen wollten. Daß die Staatsregierung das nicht gewußt hat, ist zu entschuldigen; daß es aber die Männer, welche den Bericht gemacht haben, nicht wußten, ist unverzeihlich. Außerdem habe ich noch zu be merken, daß bei dem Stifte zu Bautzen eine Armenordnung be steht, welche wenigstens 150 Jahre alt ist. Bürgerin. Hübler: Der Kammer scheint, mir nach dem von der Deputation erstatteten Vorberichte nur die Alternative gestellt zu sein, entweder einen der beiden Deputationsvorschlage zu dem ihrigen zu machen, oder die Sache der Deputation mit dem Auftrage zurückzugeben, auf das Materielle des uns vor liegenden Gegenstandes prüfend einzugehen und uns einen Hauptbericht zu erstatten. Ich meines Theils schließe mich den Ansichten der Deputation unbedingt an, enthalte mich deshalb alles Eingehens auf das Materielle, und stimme namentlich für den letzten, auf Vorlegung einer allgemeinen Armenordnung gerichteten Theil des Deputationsgutachtens. Sehr zweckmä ßig und den künftigen Gang der Discusston in beiden Kam mern erleichternd und abkürzend würde es übrigens sein, wenn I. 5. es der hohen Staatsregierung gefiele, bei Vorlegung einer sol chen Armenordnung diejenigen Punkte derselben zu bezeichnen, welche sie als der Gesetzgebung angehörig betrachtet- und worüber sie der Zustimmung der Stände bedarf, Bürgerm. Schill: Ich bin dir Ansicht gewesen - daß die Deputation eine Theilung des Antrags nicht gewollt, sondern es der Staatsregierung anheim gegeben hat,"üb'sie im Wege eines Gesetzentwurfs oder einer Armenordnung irgend eine Vor lage noch an die Ständeversammlung gelangen laffen wolle» Insofern dieses der Fall wäre, ° was mit allerdings als das - Zweckmäßigste erscheint, so dürfte vielleicht der Antrag des Vice präsidenten auf Theilung des Deputationsvorschlages zur Un terstützung zu bringen sein, ehe der Antrag selbst, wie er von der Deputation ausgeht, getrennt würde. Ich erlaube mir da her an den Referenten die Anfrage, ob meine Ansicht richtig ist, oder ob die Deputation auf Theilung der Frage hat eingehen wollen. ' Referent v. Carlowitz: Ja, es ist dies die Ansicht der Deputation. Die Deputation hat ihren Antrag als etwas Gan zes mit einer Frage zu Erschöpfendes hingestellt. Die Alter native ist allein in die Hand der Staatsregierung gelegt. Ihr will man es anheim geben, ob sie ein Gesetz oder eine Armen ordnung erlassen will, aber eines von beiden soll sie thun. Ich meines Theils habe bereits bekannt, daß ich den letztem Aus weg für zweckmäßiger halte. Demuygeachtet aber scheint der Vorschlag der Deputation empfehlenswerther zu erachten, weil er der Staatsregierung einen größern Spielraum gewährt und weil, weshalb ich auch noch an diesem Gutachten fest halten muß, das anwesende Organ der Staatsregierung nicht mit Be stimmtheit erklärt hat, für welchen Ausweg sich dreselbe entschei den werde. Verlangen, wir eine Gesetzvorlage, so verlangen wir das, was wir zu verlangen berechtigt sind, und es ist in ei nem solchen Falle mehr Hoffnung auf Gewährung; verlangen wir aber eine Vorlage über administrative Fragen, die wir zu begutachten kein Recht haben, so müssen wir uns darauf gefaßt machen, eine abfällige Entschließung zu erhalten. Uebrigens sollte ich meinen, es würde selbst, wenn die Regierung den ersten Ausweg wählte, der Ständeversammlung unbenommen sein, sich auch über Administrativ-Maßregeln auszusprechen. Werden wir auch dazu nicht aufgefordert, so bleibt uns doch das Peti tionsrecht, und es würden mit der Schrift über die.Gesetzvorlage an die Staatsregierung wohl auch mehre allgemeine Anträge verbunden werden können, welche nur der Administration ange hören, Anträge von der Ständeversammlung zwar nicht ver langt, aber von ihr aus freien Stücken aufgefaßt. Ziegler und Klipphausen: Die Klagen über zuneh mende Armuth und Bettelei sind allgemein, nicht allein in Sachsen, sondern in ganz Deutschland. Lobenswerth ist es, daß die Staatsregierung durch Revision und Verbesserung der Armengesetzgebung den Armen helfen will; ich würde aber doch zweifeln, daß dieses allein dem Zwecke entsprechen und das Bet- ttwesen bedeutend vermindern werde. So lange das Bettel- 2*
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