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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Geschäftsvermehrung, erscheinen durchaus zweckmäßig und alle andern Ansätze sind unverändert geblieben. Daher dürften auch von der ersten Kammer die geforderten 86,770 Thlr. .mit 81,210 Thlr. etatmäßig und 5560 Thlr. mal. 2000 Thlr. Agiovergütung transitorisch zu bewilligen sein. Gleichergestalt wird der von der zweiten Kammer beschlossene Antrag: „die hohe Staatsregierung wolle die bei vorigem Landtage ertheilteZusicherung, bei eintretender Vacanz denvomHause Schönburg in Gemäßheit des Erläuterungs-Recesses vom 9. October 1835. Abschnitt I. präsentirten Rath bei dem Appellationsgerichte zu Zwickau in die für das Collegium etatmäßig festgesetzte Zahl von 6 Räthen einrücken zu lassen und dafür zu dem Zwecke einer zu bewirkenden Ersparniß einen zweiten Beisitzer anzustellen, im Auge behalten und bei vorkommender Gelegenheit berücksichtigen, von der D ep utation zum Beitritt empfohlen. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich muß mir bei dieser Position eine kurzeBemerkung erlauben. Als man nämlich die Be zirksappellationsgerichte und Kreisdirectionen ins Leben rief, ging man, wenn ich nicht irre, von der Ansicht aus, daß man den bei diesen Behörden Angestellten in den beiden Städten Dresden und Leipzig im Werhaltniß mehr gewahren, müsse, als den Angestellten in Zwickau und Bautzen, und das zwar aus dem Grunde, weil der Aufwand in Städten wie Dres den und namentlich wie Leipzig ein größerer sei, als wie in Bautzen und Zwickau. Ich theilte diese Ansicht damals und theile sie auch noch jetzt, allein es scheint, als ob man jetzt Sei ten der Kammer sowohl als der hohen Staatsregierung einer andern Ansicht beipflichte. Abgesehen von der Zweckmäßig keit dieses Unterschieds würde man aber in eine Jnconsequenz verfallen, wenn man heute dieZulage nur auf die Appellations gerichtsassessor en in Bautzen und Zwickau erstrecken, den Grundsatz aber durch Pacistci'rung auch den übrigen Angestell ten nicht vollständig in Anwendung bringen wollte. Nun scheint dies Letztere nicht die Absicht zu sein, wenigstens ist sie in dem Budjet des Ministeriums des Innern nicht aufgestellt worden, und auch bei dem Ministerium der Justiz findet sich rücksichtlich anderer Klassen von Angestellten, der Unterschied in den Besoldungen, je nach der Größe der Stadt noch vor. Ich halte daher dafür, daß wir jetzt entweder den damals auf gestellten Grundsatz aufzugeben haben, oder die Postenbesoldung zulage von 100 Lhlr. für den Beisitzer zu Budissin und von 100 Thlr. für den Beisitzer zu Zwickau ablehnen müssen. Ich selbst würde da, wie ich schon erklärt habe, einen Unterschied, je nach dem Orte, noch immer für angemessen halte, diese Po sition nicht bewilligen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat die Ansicht nicht aufgegeben, daß in den beiden Städten Dres den und Leipzig eine Localzulage zu geben sei; es hat jenen Grundsatz aber auf die wenigen gut besoldeten, und namentlich jüngeren Stellen, nicht angewendet. Es sind daher auch die 600Thlr., welche die Assessoren in Leipzig und Dresden jetzt erhalten, ganz als Besoldung und nicht zum Lheil als Zulage ausgesetzt worden. Der Grund, warum man bei den jüngern Stellen es nicht auf eine Zulage gesetzt hatte, beruht darauf, daß diese Stellen gewöhnlich mit jüngeren Männern besetzt werden, die noch keine Familien haben. Würde ein Antrag darauf gerichtet werden, den Unterschied zwischen jenen Städten auch rücksichtlich der Besoldung der Beisitzer genau fest zu hal ten, so würde die Regierung kein Bedenken finden, künftig auch für die Beisitzer in Leipzig und Dresden eine Erhöhung vorzu schlagen, aber dringend muß das Ministerium wünschen, daß für die Assessoren in Zwickau und Bautzen die Besoldung bis auf MOThlr. erhöhet werde, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Actuariatsbesoldungen erhöht worden sind, so daß die Actuarien sich auf 500 — 600 Thlr. stehen, und es dann nicht möglich sein würde, einen Angestellten dieser Klasse aus den Untergerichtcn zu nehmen. Referent!). Crusr'usr Die von dem Herrn Staatminister beigegebenen Gründe waren es auch, welche die Deputation ab gehalten haben, irgend ein Monitum zu machen, sie mußte es für zweckmäßig halten, daß bei der Wahl der Assessoren Rück sicht genommen werden könnte. Daß dann eine Erhöhung der Besoldung stattsinden könnte, hielt man für unerläßlich. Vicepräsidentv. Carlo witz: Ich bin von der Ansicht aus gegangen, daß, wenn cs für einen Präsident oder Rath in einer der genannten Städte theurer zu leben sei, weil dort die Lebens bedürfnisse im Preise höher gestellt sind, dies auch Anwendung finde auf einen bloßen Beisitzer, und sollte daher meinen, daß auf den daher entnommenen Gegengrund nichts ankomme. In zwischen muß ich freilich bekennen, daß der letzte, von dem Herrn Staatsmim'ster angeführte Grund manches für sich zu haben scheint, so daß ich auf meinen Widerspruch nicht beharren werde. Freilich bleibt sehr zweifelhaft, ob, wenn man das Princip hier aufgiebt, es überhaupt ferner noch aufrecht zu erhalten sei, denn ich sehe voraus, daß nach hier erfolgter Gleichstellung gewiß viel Anträge ähnlicher Art an die Ministerien des Innern und der Justiz gelangen werden, und daß es für die Vorstände derselben schwer sein wird, diese Anträge zurückzuweisen. Es sollte mir aber leid thun, wenn man von einem kaum erst aufgestellten Grundsätze schon bei einem der nächsten Landtage wieder zu rückginge. Da aber, wie gesagt, der letztere Grund des Herrn Ministers viel für sich hat, so beharre ich nicht auf meinen Wi derspruch und werde in Bezug auf die Fragstellung keine Erin nerung machen. Staatsmim'ster v. Könneritz: Das Ministerium hat die Zulagen nicht aus dem Grunde einer zu bewirkenden Gleich- ftellung vorgeschlagen, sondern weil es sie für nothwendig hielt. Uebrigens möchte doch noch ein Unterschied sein zwischen einem Präsidenten und Rathe in den beiden Städten Dresden und Leipzig, und einem Assessor, denn in der Regel wenigstens wer den die Assessoren junge unverheirathete Männer sein, unddaßfür diese der Aufenthalt in Dresden und Leipzig theurer sein dürfte, als in Bautzen und Zwickau, möchte ich bezweifeln. Präsident v. Gersdorf: Ich werde nun zur Fragstellung
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