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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Meißen und andern Städten des Landes scheint darin zu lie gen, einmal, daß Meißen einer Landesgegend angehört, die gar kerne Holzgegend ist, und zweitens, und zwar hauptsächlich, darin, daß eine solche Holzverkaufsanstalt bereits dort bestanden hat, und nur jetzt erst grade zu einem Zeitpunkt aufgehoben worden ist, wo, wie auch Seiten des Herrn Staatsministers anerkannt wurde, der Nahrungszustand in Meißen sehr bedeu tend im Abnehmen begriffen ist. — Vicepräsident v. Carlo witz: Den ersten Theil der ersten Rede des Herrn v. Welck wird die Deputation nicht widerlegen, und zwar aus dem Grunde, weil sie in ihren Sitzungen bei Gelegenheit der Berathung einer andern von dem Stadtrathe zu Meißen eingereichten Petition es anerkannt hat, daß neuer lich und hauptsächlich seit der Anlegung der Eisenbahn die Ver- . Haltnisse der Stadt Meißen etwas gedrückt sind. Demohnge- achtet konnte aber die vorliegende Petition nicht von ihr bevor- wortet werden; denn es schien ihr, als ob die Berücksichtigung des Wunsches der Stadt Meißen, der sich höchstens auf Billig- keitsgründe stützen kann, von der andern Seite zu Ungleichheit und Unbilligkeit führen werde. Mag auch Meißen in neuerer Zeit gelitten haben, so wird es doch im Lande noch eine Menge Städte geben, die in einer noch traurigeren Lage sich befinden. Ich verweise zur Rechtfertigung dieses Ausspruchs auf das al lerhöchste Decret, das Armen- und Bettelwesen betreffend. Dort findet sich keineswegs Meißen als eine Stadt aufgeführt, die durch Armuth besonders leidet, wohl aber sind andere Städte darin genannt. Geschieht etwas für andere Städte in dieser Beziehung aber nicht, so kann daher auch füglich für Meißen nichts geschehen. Es ist erwähnt worden, es komme nur dar auf an, in dem Holzhofe zu Meißen nicht so große Quantität Brennhölzer aufzuschichten; man werde dann auch nicht Seiten des Staates sich genöthigt sehen,das Holzzu herabgesetzten Prei sen zu verkaufen. Dabei erlaube ich mir aberdarauf aufmerksam zu machen, daß, je geringer die Holzquantität ist, die auf einem Holzhofe zum Verkauf aufgestellt wird, desto größer im Verhaltniß die Regiekosten sich Herausstellen müssen. Wenn also, wie keinem Zweifel unterliegt, schon bei dembisherigenHolzbestandeaufdem dasigen Holzhofe ein pecuniärer Nachtheil für die Staatskasse ent stand, so muß sich ein um so entschiedener Nachtheil Herausstel len, wenn nur kleine Quantitäten künftig dort aufgestellt wer den. Der schlagendste Grund für das Deputationsgutachten scheint jedoch aus dem Umstande hergenommen werden zu müs sen, daß es der Wunsch der frühem Ständeversammlung gewe sen ist, den Holzhof zu Meißen, eben weil er keinen hinreichen den Ertrag gewährte, einzuziehen. Diese Frage sollte also heute nicht wieder ausgenommen werden, und ich muß zu be denken geben, daß, wenn ein ähnliches Verfahren Platz greifen sollte, das Petitionsrecht der Stände und ihre Mitwirkung beim Budjet wenig Erfolg mehr haben und auf das höchste gefährdet sein würden. Es ist aber nicht geleugnet worden, daß die Stände der Regierung sich sogar dafür verbunden erklärt haben, daß sie aus finanziellen Gründen den Holzhof zu Meißen ein- I. 40. gehen lassen. Und so muß ich wenigstens einen Antrag, wie er beabsichtigt wird, für sehr unangemessen halten. '-Präsident v. Gersdorf: Die Deputation, meine Her ren, hat Ihnen vorgeschlagen, diese Angelegenheit auf sich be ruhen zu lassen und die Petition, da sie an die Ständeversamm lung im Allgemeinen gerichtet worden ist, noch an die zweite Kammer abzugeben. Ich frage Sier ob Sie damit überein stimmen? — Gegen eine Stimme Ja. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Hrn. Bür germeister Gottschald ersuchen, zwei Vorträge der Kammer zu halten, nämlich, zunächst den Bericht der vierten Deputation über zwei Petitionen des Amtmann Hellmer's zu Penig, wegen Gestattung der Eidesleistungen auch in den Nachmittagsstunden, sowie wegen Abänderung der Bestimmungen der 123. und 80. Z.des Allodialerbfolgegesetzes vom 31. Januar 1829 betreffend. Referent Bürgermeister Gottschald: Die Deputation hat über zwei verschiedene Petitionen, die ihr überwiesen wor den sind, nur einen Bericht erstattet. Sie hofft, daß dies Verfahren die Billigung der Kammer erlangen werde. Der Bericht über die zwei Petitionen des Amtmann Hellmer's in Penig, wegen Gestattung der Eidesleistungen in den Nachmit tagsstunden, sowie wegen der Abänderung der Bestimmung der 123. und 80. Z. des Allodialerbfolgegesetzes vom 31. Ja nuar 1829 lautet so: Der Herr Justizamtmann Helmers zu Penig beantragt mittelst zweier'an die Ständeversammlung gerichteten Petitio nen, daß es dieser gefallen möge r 1) die Gestattung der Eidesleistungen auch in den Nachmit- tagsstunden und 2) die Abänderung der Bestimmungen in den §§. 123, 79 und 80 des Allodialerbfolgegesetzes vom 31. Januar 1829 . bei der hohen Staatsregierung zu bevorworten. DieseAnträge werden von dem Petenten kürzlich durch fol gende Momente zu begründen gesucht: Zu 1. Durch den Hang der alten Deutschen zur Trunk sucht und die Wahrnehmung, daß sie blos in den Vormittags stunden nüchtern, in den Nachmittagsstunden aber betrunken gewesen, sei man in früheren Zeiten genöthigt worden, die Ei desabnahme auf die Vormittagszeit zu beschränken. Dieses Laster sei, wenigstens in seiner frühem Allgemeinheit und Stärke, jetzt nicht mehr bei den Deutschen anzutreffen, wohl aber mache man die Wahrnehmung, daß ein gewisser Zustand der Berauschung in den Vormittagsstunden fast öfter als in den Nachmittagsstunden vorkäme. . Während daher die Besorgniß, welche.man zeither gegen die Abnahme der Eide in den Nachmittagsstunden gehegt, ver schwinde, stelle sich diese sogar als höchst zweckmäßig dar, indem daraus Erleichterung für die Gerichtsbehörden nicht nur, son dern auch für die Schwörenden hervorgehen würden. Denn der mit Geschäften überhäufte Gerichtsbeamte sei in den Vormittagsstunden theils seiner Geschäfte halber, theils durch den Umstand, daß die Sachwalter mit den Parteien öfters sehr spat zu den Schwörungsterminen sich anmeldeten, ost ge- 2
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