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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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düs Communalprincip als Regel aufrecht erhalten werden müßte. Soll so getheilt werden oder nicht? Referent v. Carlowitz: Da gegen den Vorschlag der Deputation wegen Aufrechthaltung des Communalprincips von Niemand Etwas erinnert worden ist, so würde es hierüber kei ner besonders Frage bedürfen. Sonach würdedasDeputations gutachten nur in zwei Lheile zerfallen, nämlich der erste Lheil: „dieStaatsregierung möge rc. bis in ein Gesetz" und der zweite Lheil von: „oder sämmtliche — bis zumSchluß (s. oben S. 49). Würde der erste Lheil angenommen , so fällt das Amendement des Bürgermeisters Ritterstadt; würde aber auch der zweite Lheil angenommen, nun so wäre das Deputationsgutachten ja vollständig angenommen. Graf Ho h e n thal (Königsbrück): Da ich gegen die An sicht des Deputationsgutachtens in diesem Theile nichts habe, so werde ich mich für das ganze Deputationsgutachten ausspre chen. Noch eine einzige Bemerkung will ich mir erlauben. Da meiner Besitzung auf Seite 227 Erwähnung geschieht, so kann ich nur versichern, daß das Institut der Localarmenversorgung, welche in meiner Herrschaft seit 1810 eingeführt ist, sich als sehr gut bewährt hat. Wenn unter den Worten: „die Zahl der Hilfsbedürftigen" die Zahl derBettler verstanden wird, so kann ich mit Freuden versichern, daß dieses in Wahrheit der Fall ist, obgleich der Hilfsbedürftigen leider nur gar zu viele noch sind. Anerkennen muß ich aber auch, daß von allen Seiten viel für dieselben geschieht, und erst vor wenig Lagen eine Holzverthei- lungsanstalt eröffnet worden ist. Eine Localarbeitsanstalt schei terte zwar an der Unzulänglichkeit der Mittel, aber noch gebe ich nicht alle Hoffnung auf- auch eine solche noch bald ins Leben treten zu sehen. v. Welck: Ich muß mir noch die Bemerkung erlauben, daß der Domherr v. Schilling vollkommen den Gesichtspunkt aufgefaßt hat, von dem ich bei Stellung meines Antrags aus gegangen war. Es ist mir nicht eingefallen, der Staatsre gierung bestimmte Principe vorschreiben zu wollen. Ich bin so sehr gegen das Aussprechen eines bestimmten Princips gewe sen, daß ich in meinen Antragden Wunsch ausgenommen hatte, es möchte sogar das Princip, welches im Deputationsgutachten schon aufgestellt ist, in Wegfall gebracht werden. Daß die Kammer jetzt schon Andeutungen ausspreche, von denen vorzüglich bei dem zu erlassenden Gesetze oder der Armenordnung ausgegangen werden möchte, scheint nothwendig zu sein, weil die Staatsregierung das selbst zu wünschen scheint. Ware es nicht die Absicht der selben gewesen, daß die Stände darüber ihre Ansicht ausspre chen möchten, so hatte sie gleich den Ständen ein abgefaßtes Gesetz vorlegen können. Dieses bestimmte mich zu dem Wun sche, 'daß gewisse Andeutungen ausgenommen werden möchten. Daß ich mit dem Deputationsgutachten ganz einverstanden wäre, habe ich schon früher angegeben, ich thue es aber auch jetzt noch, da ich einsehe, daß Alles, was ich angedeutet zu sehen wünschte, bei der künftigen Beratung der Gesetzesvor- 1. 5. läge zur Sprache kommen kann. Ob dies jetzt, oder dann ge schehe, ist mir ganz einerlei. Von dieser Ansicht ausgehend, kann ich auch meinen Antrag jetzt zurücknehmen, unbeschadet des Inhalrs desselben, auf welchem zurückzükötnmen sich Gele genheit finden wird. Noch eine. Rechtfertigung muß ich mir erlauben. Ich liebe in keiner Hinsicht Uebertreibüngen , am wenigsten wo es daraufankommen könnte, den guten Ruf mei ner geliebten und geschätzten Landsleute zu schmälern. Ich würde mir nicht erlaubt haben, Etwas anzuführsn, von dessen Wahrheit ich nicht überzeugt wäre. Bei dem grasten Bilde von Immoralität, welches mir zum Vorwurf gemacht wurde, auf gestellt zu haben, habe ich nur von einem Lheile des Landes ge sprochen , und kann nm wiederholen, daß dort der Fall wirklich vorkommt, daß die Kinder von den Eltern zum Stehlen ausgeschickt werden. Ob Anzeigen hierüber erfolgt sind.oder nicht, kann ich nicht beurtheilen; ich kenne aber einen vor dem Kreisamt Meißen anhängigen Fall, wo ein Kind zu den Acten ausgesagt hat, daß es von seinen Ettern zum Stehlen ausge schickt worden sek. Ich kann daher dem Bürgermeister Wehner" nur gratuliren, wenn er in einem solchen Eldorado wohnt, wo seit den letzten 20 Jahren die Moralität nicht abgenommen haben sollte. Bürgerm. Wehner: Was ich gesprochen habe, nahm ich von der ganzen Welt her. Ich muß den Herrn Sprecher vor mir nochmals auf die frühere Gesetzgebung verweisen, um ihn zu überzeugen, wie schlecht es sonst zugegangen ist, und wie weit wir in der Moralität vorgeschritten sind. Ich will ihm, wenn er es wünscht, sogar die Stellen anzeigen, wo er das fin den kann. Was aber die Aeußerung wegen des Eldorados an langt, so paßt.sie nicht; denn ich habe im Allgemeinen gespro chen, auch sind die Schlüsse von einzelnen Fällen auf die Allge meinheit unrichtig. Präsident v. Gersdorf: Aus dein, was der Antragsteller zuletzt äußerte, hat es geschienen, als nähme er seinen Antrag zurück. Ich würde demnach wohl, wenn von der Kammer et was weiter nicht geäußert werden will, auf die Fragestellung selbst überzugehen vermögen. Das Gutachten der Deputation ,istaufder21.und 22.Scitedes Berichts (s. oben S. 49.), enthal ten. Von den meisten Sprechern, selbst vom Referenten, ist das Gutachten in einen ersten und zweiten Theil gespalten worden. Der erste Lheil würde enthalten sein in den Worten bis mit „ein Gesetz" und die folgenden Worte „oder sämmtliche" bis zum Schluß würden zum zweiten Theile gehören. Da hierüber ein Decret an uns gekommen ist, so wird bei der Spaltung über beide Theile.... Referent v. Carlowitz: Ich kann nicht umhin zu bemer ken, daß über die ganze Vorlage am Schluß durch Namensauf ruf abzustimmen sein wird. Zur Zeit 'würden zwei Fragen auf das Deputations-Gutachten in der gewöhnlichen Maße ge stellt genügen. Präsident v. Gersdorf: Sie würden dann, meine Her- 3
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