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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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13) Protokollextract vom 11., 13>und44. April 1840, das Ausgabebudjet und zwar suk 0., das Cultusministerium betreffend. (An die zw.eite Deputation.) — 14) Desglei chen vom 14. April 1840, die Errichtung' eines Schulleh rerseminars zu Waldenburg betreffend. (An die dritte Depu tation.) Referent Prinz Johann: Ich würde mir nun vielleicht erlauben können, die ständische Schrift, die Eidesleistung der Juden betreffend, vorzutragen. (Dieß geschieht.) Präsident v. Gers do rf: Wenn über den Inhalt der Schrift etwas von Ihnen, meine Herren, nicht zu bemerken ist, würde dieselbe wohl für genehmigt zu erachten sein. — Es er hebt sich Ni emand dagegen. — Referent Bürgermeister Ritterstädtr Ich erlaube mir nun die ständische Schrift v. 11. April 1840 über dieWahlder ständischen Mitglieder zum Verwaltungsausschuß der Staats schuldenkasse betreffend, vorzutragen. (Die Schrift wird ver lesen.) - Präsident v. Gersdorf: Sind die Herren mit dem In halte der Schrift einverstanden? — Allgemein Ja. — Präsident v. Gersdorf: Herr Bürgermeister Schill wird der Kammer ebenfalls noch etwas vorzutragen haben. Referent Bürgermeister Schill: In den Beschlüssen bei der Kammern über die künftige Einrichtung der Abzüge zum Staatspensionsfonds bestand insofern eine Differenz/ als die zweite Kammer sich'zwar für die Fortentrichtung der jährlichen Beiträge, jedoch für den Wegfall der monatlichen Abzüge ent schieden hatte. Die erste Kammer war diesem letzten Beschlüsse nicht beigetreten, sondern hatte vielmehr beschlossen, daß das Staatsdienergesetz und bezüglich das Militairpensionsgesetz un verändert bestehen, mithin auch die monatlichen Abzüge fortge währt werden sollten. Es ist dieser Gegenstand in der' zweiten Kammer nochmals zum Vortrag gekommen, und hier ist die zweite Kammer der unsrigen beigetreten, so daß nun ein Ein- verständniß darüber obwaltet. Eine besondere Schrift darüber zu fertigen dürfte nicht nothwendig sein, da dieser Gegenstand zu dem Einnahmebudjet gehört, was auch in den Motiven in der Beilage zum Einnahmebudjet angegeben worden ist. Ich würde daher den Herrn Präsidenten ersuchen, an die hohe Kam mer die Frage zu richten, ob sie damit einverstanden sei, daß die nöthige Erklärung der Schrift über das Einnahmebudjet beige fügt werde. Präsident v. Gersdorf: Es kommt also darauf an, sich dem Beschlüsse der zweiten Kammer anzuschließen, und ich frage die Kammer: ob sie dies zu thun geneigt sei? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdor f: Es würde nun vielleicht dem Herrn 0. Crusius gefällig fern noch etwas vorzutragen. . Referent O. C >'u si u s: Es iff die ständische Schrift über die Kassenbestände. Sie ist in der zweiten Kammer, wohin das allerhöchste Dekret zuerst gelangte, gefertigt. (Diese Schrift wird vorgetragen.) Präsident v. Gersdorf: Ich würde die Herren zu fragen haben, ob beim Inhalt dieser Schrift etwas zu bemerken sei? Referentv. Crusius: Die Deputation hat die in der Schrift enthaltenen Resultate allenthalben mit den gefaßten Kammerbeschlüssen übereinstimmend gefunden, hat aber dabei eine einzige Bemerkung für nöthig erachtet; diese bezieht sich auf die der Ablehnung des Postulats zu dem Museum unter gelegten Motiven. Wie die hohe Kammer sich erinnern wird, ist die Ablehnung dieses Postulats in der ersten Kammer haupt sächlich, ja wohl ausschließlich, deshalb erfolgt, weil der Ge genstand noch nicht als reif genug zu dem ständischen Beschlüsse erachtet wurde und es ist dem Deputationsvorschlage gemäß die Ablehnung nun dermalen erfolgt, mithin als eine definitive Ablehnung nicht zu betrachten gewesen. Das Deputations gutachten der zweiten Kammer ging ebenfalls dahin, daß nur unter den obwaltenden Umständen eine Ablehnung erfolgen möge, und es ist in keiner der beiden Kammern eine der Depu tation entgegenstehende Ansicht ausgesprochen worden. Daher ist anzunehmen, daß eine Uebereinstimmung der Kammerbe schlüffe darüber erfolgt ist; allein die Fassung in der Schrift scheint das Postulat definitiv abzulehnen, denn nicht nur das Wort, „nur" oder „dermalen" ist wezgelassen worden, sondern es sind auch hier Motiven angeführt worden, von denen bei den Kammerverhandlungen gar nicht die Rede gewesen ist. Es ist nämlich über den Druck der Abgaben und den mißlichen Stand dermaliger Gewerbsvcrhältnisse der Privaten eine lange Auslassung von 6 Folioseiten beigefügt worden, die weder in den Verhandlungen in der ersten Kammer, noch in denen der zweiten Kammer zur Sprache gekommen -ist. Nun scheint es doch, daß die Schrift nichts aussprechen soll, als was in den Kam mern wirklich verhandelt worden ist, und die zweite Deputation war daher der Ansicht, daß man diesem Lheile der Motiven nicht beitreten könne; sie hat sich daher erlaubt folgenden Vor schlag zu machen, da es ihr nicht angemessen schien, die Erörte rung nochmals in die zweite Kammer zu bringen, weil dadurch eine jetzt möglichst zu vermeidende Verzögerung herbeigeführt werden würde. Da aber ohne wiederholte Communication mit der zweiten-Kammer eine Veränderung in der Schrift nicht vor zunehmen ist, so schlägt die Deputation vor, daß die bezügli chen Motiven, wie ich sie so eben vorgetragen habe, blvs der zweiten Kammer zugeschoben werden mögen, daß demnach den Worten: „aus diesem Grunde können wir" hinzugcfügt werde: „aus diesem Grunde können wir, die Mitglieder der zw ei ten Kammer" und daß da, wo der Beschluß steht, endlich beigefügt werde: „Wir, die Mitglieder der ersten Kammer, schließen uns zwar der letztgedachten Bewilligung von 10,000 Khlr. zu sofortiger Sicherung der Gemäldegalerie und zu fort gesetzter Restauration der darin befindlichen Wilder unbedingt, der Ablehnung einer abschläglichen Bewilligung von 100,000
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