Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
diejenigen, weicheren Beschluß veranlaßt haben, möchte auch aus der 144. §. derLandtagsordnung hervorgehen, wo es heißt: „Betrifft eine an den König gerichtete Schrift die Modification oder Ablehnung von Gesetzentwürfen oder andern Anträgen der Regierung, einen von der Ständeversammlung oder einer Kam mer allein ausgehenden Antrag, oder einen an die Stände ge brachten Berathungsgegenstand, über welchen nur ein Gutach ten zu ertheilen ist, so sind die Gründe vollständig und bestimmt anzugeben, und diese sowohl, als überhaupt alle materielle Aeu- ßerungen, in eine Beilage zu fasten, die Schrift selbst aber ist nur als eine Ueberreichungsschrift mit Angabe der Haupterklä rung, des Antrags oder Gutachtens abzufassen." Es soll also bestimmt angegeben werden, welche Motiven den Beschluß ver anlaßt haben. Referent 0. Crusius: Ich erlaube mir zy erwähnen, um jeden Zweifel zu beseitigen, daß die bezüglichen Worte des Deputationsgutachtens in der zweiten Kammer folgende waren: „Der Deputation fehlte es zur Zeit an jeder Unterlage, um die Nützlichkeit und Nothwendigkeit eines so größen Unternehmens zu beurtheilen; da die hohe Staatsregierung die vorbehaltenen fernem Mittheilungen noch nicht gewahrt hat. Nun ist es ihr zwar nicht unbekannt, daß, unverbürgten Gerüchten zu Folge, die jetzige Gemäldegalerie in ihrem dermaligen Zustande wenig geeignet sein soll, diesen Kunstschatz,- ohne Gefährde für densel ben, dauernd aufzubewahren, und ebenso wenig ist es ihr zwei felhaft, daß das Nothw endige geschehen müsse, um denselben vor der Zerstörung oder Benachtheiligung zu bewahren, es ist selbst ihre Ansicht, daß es in solchem Falle der Ehre und dem Interesse der Nation angemessen sei, den Schätzen der Kunst, welche das Land besitzt, und welche unstreitig zu der Fortbildung einer civi- lisirten Nation wesentlich beitragen, ein dem Wcrthe und dem Zwecke derselben angemessenes Gebäude zu widmen, aber sie be findet sich außer Stande, die Reservirung von Kapitalien zu be antragen, über deren Verwendung die hohe Staatsregierung selbst .noch nicht einen festen Beschluß gefaßt hat, deren Nutzung dem Lande während dem entzogen werden würde, und deren Höhe zu groß scheint, um in Einer Finanzperiode neben 269,000 Thlr. für ein Theater, für die bildenden Künste verwendet zu werden." Das ist in dem ersten Berichte enthalten. Der zweite Bericht beschäftigt sich mit'der nähern Begutachtung die ses Gegenstandes selbst. Bei den jenseitigen Kammerverband lungen ist, außer über den Antrag des Abg. Schmidt, daß das Japanische Palais zur Galerie eingerichtet werden möchte, in materieller Beziehung gar nicht gesprochen worden, und man hat sich blos noch auf den von dem anwesenden Herrn Staatsmi nister gestellten Antrag, es möchten vorläufig 100,000 Thlr. re- servirt werden, abfällig erklärt; sonst ist über den Gegenstand. nicht ein Wort ausgesprochen worden, also neue Motiven hat mar: dort nicht vorgebracht. Es ist schon von mir erwähnt worden, daß auch in dem Deputationsberichte der ersten Kam mer neue oder andere Motiven als im jenseitigen Berichte nicht angeführt worden sind. Im Protokoll der ersten Kammer be findet sich nicht eine einzige neue Bemerkung, im Gegentheil ha ben sich alle Sprecher darüber ausgelassen, daß, wenn die Noth wendigkeit einträte, das Nöthige zu thun sein würde, um diese Kunstschätze vor dem Verderben zu schützen. Ja es war von Sr. königl. Hoheit bemerkt worden, daß hier eigentlich nicht von Verwendung für künstlerische Zwecke die Rede sei, sondern daß es sich blos um die Mitte! für die sichere Bewahrung eines De positum handle, was nicht blos im Interesse unseres Vaterlan des, sondern für die ganze Mitwelt und Nachwelt uns anver traut sei. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter spricht, erlaube ich mir zu bemerken, daß so viel unbezweifelt feststeht, daß eine von der Kammer zu erlassende Schrift,lediglich,nur der Nachhall dessen sein darf, was in der Kammer wirklich be schlossen worden ist, denn die Staatsregierung muß genaue Kunde haben, wie die Sache eigentlich stehe. Es scheint, daß die Deputation über die Auslassung des Wörtchens „dermalen" sich, vereinigt ausgesprochen hat. Es wird daher nun nur noch darauf ankommen, die Frage an die hohe Kammer zu richten, ob sie mit dem Inhalte der Schrift und den von der Dcvutation jetzt vorgeschlagenen Modificationen unter Hinwcglassung des Wörtchens „dermalen" sich einverstanden erklären kann. Ich bitte die Kammer, sich zu erklären, ob sie damit einverstanden sei? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Ich habe, bevor wir zur Tages ordnung übergehen, noch Einiges zu bemerken. Es wurde von dem Grafen Schall durch den von ihm beauftragten Stadt schreiber Zieger zu Bischofswerda durch ein Schreiben an das Directorium der Wunsch ausgedrückt, der hohen Kammer mit- zutheilen, daß zu jener Zeit, als die Petition übergeben wurde, von dem Justizamte Stolpen in jener Angelegenheit noch nicht liquidirt worden sei, daß dies aber später erfolgt wäre. Es hege derselbe aber eine so große Achtung für die hohe Kammer, daß er diese scheinbare Unrichtigkeit durchaus berichtigen zu müssen glaube und daß er durch diese Berichtigung sich nun vollständig für gerechtfertigt halte. Es ist ausdrücklich der Wunsch beigefügt, dies der hohen Kammer zu eröffnen und es würde nun die Sache auf -sich beruhen können, da das Schreiben überhaupt nur an das Directorium selbst gerichtet worden ist. Vom Kammerherrn v. Pflugk ist angezeigt wor den, daß derselbe durch Krankheit behindert worden sei, hier zu > erscheinen. Vom Hrn. Bürgermeister Bernhardt ist vom 16. April bis mit 2. Mai um Urlaub gebeten worden; eben so hat Herr Fürst Neuß auf die Tage vom 21. bis mit 25. d. M. um Urlaub gebeten. Ferner ist von dem Herrn Kammcrhcrrn v. Lüttichau auf die Zeit vom 22. bis 23. April wegen dringen der Ablösungsangelegenheit uni Urlaub angesucht worden. Ich habe sämmtlichen Herren diesen Urlaub gewahren müssen, weil sie nicht auf den Zusammentritt der Kammer warten konnten. Vom Hrn. Geheimen Rath v. Wietersheim sind an die hohe Kammer Programme von den Gewerbsschulen zu Zittau, Chemnitz und endlich Plauen eingereicht worden, die Zahl der selben ist nur gering, sie können daher nicht vcrtheilt, sondern ->
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder