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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Graf Hd Henry al (Königsbrück): Dann trete ich, so leid es mir auch ist, der Ansicht der Deputation bei. Präsident v. Gersdorf: Es.ist von dem hochgestellten Herrn Referenten ausgesprochen worden, daß, wenn sich Nie mand dagegen erhebt, das bisher Vorgetragene durch eine Fra ge aufgelöst werden könne, und ich würde dieser Ansicht zu Folge an die Kammer die Frage richten, ob sie dem von der Deputation ausgesprochenen Gutachten ihren Beifall schenken wolle? — Einstimmig Za. — Referent Prinz Iohann: Der zweite Differenzpunkt be trifft die II. Z. Zu dieser hatte die zweite Kammer folgenden Zusatz beschlossen: „Sind übrigens binnen Acht Wochen, vom Eingänge der nach §. 8 der Commission zu ertheilenden Nach sicht gerechnet, die Actewan letztere noch nicht gelangt, so hat die Commission wegen deren Einsendung mit dem betreffenden Ministerium zu communiciren." Es wird Ihnen erinnerlich sein, daß auf den Antrag der zweiten Kammerden Unterbe hörden vorgeschrieben werden soll, nicht nur an die Ministerien, sondern auch an die Commission die Anzeige zu erstatten. Nun sollte die Commission ausdrücklich ermächtigt werden, mit den Ministerien zu communiciren, wenn binnen acht Wochen die Acten an dieselbe noch nicht gelangt waren. Es schien das nicht ganz schicklich zu sein. Zn der Sache selbst war man ein verstanden. Wir schlugen daher den Wegfall des Zusatzes vor, und die Kammer genehmigte den Antrag. In der Vereini gungsdeputation hat man sich nun dahin vereinigt, diesen Zu satz bestehen zu lassen, aber anstatt daß gesagt wird: „hat — zu communiciren," soll gesetzt werden: „kann — communici ren." Der Zusatz schien uns sonach unbedenklich, und wir können ihn der Kammer zur Annahme empfehlen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie auch hierin dem Gutachten ihrer Deputation beistimmt? — Wird einstimmig besaht.— Referent Prinz Johann: Zn Hoffnung der Genehmi gung der Kammer habe ich mir bereits erlaubt, die Schrift über diesen Gegenstand zu fertigen; dabei muß ich jedoch be merken, daß in der Zusammenstellung unsererseits einige Fehler vorkamen, die entweder Schreibfehler meinerseits oder Druck-, fehler in Folge meiner fehlerhaften Schrift waren. Zch habe diese Fehler auf den Antrag des jenseitigen Referenten berich tigt, und werde mir erlauben, mit., dieser Berichtigung die Schrift vorzütragen. (Die Schrift wird vorgetragen.) — Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fra gen: ob sie sich mit dieser Schrift einverstanden erklärt? — Einstimmig Ja. — Referent Prinz Johann: Ich hätte nun noch den letz ten Gegenstand, das kleine Gesetz über Wegfall des jähr-, liehen Kanons für die Verleihung der Schristsäs- sigkeir betreffend, vorzütragen. Referent trägt nun das allerhöchste Decret (s. dasselbe in Nr. 66 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 1247) vor und äußert dann: Wenn das Ministerium nichts dagegen hat, würden Sie mir wohl den Vortrag der Motiven (s. die selben a. a. O.) erlassen. Staatsminister v.Könneritz: Das Ministerium kann unbedenklich auf das Vorlesen der Motiven verzichten. Referent Prinz Johann: Zch glaube, daß man besser thut, wenn nichts über eine Sache zu sagen ist, auch nichts darüber zu sagen, welchen Grundsatz die Deputation befolgt hat, indem sie sich in ihrem Berichte nur ganz kurz faßt. Letz terer lautet, wie folgt: Durch allerhöchstes Decret vom 18. Februar dieses Jah res ist der Ständeversammlung der obgenannte Gesetzentwurf zügtgangen und von der zweiten Kammer, an die er zuerst ge langt, ohne Abänderung angenommen worden. Die Deputationkann nicht umhin ihrer geehrten Kam mer aus den in den Motiven und in dem jenseitigen Berichte näher entwickelten Gründen eine gleiche Beschlußfassung anzu empfehlen, indem auch sie überzeugt ist, daß — höchstens die Bestimmung §,6 und Z.8 des Gesetzes über die höheren Justiz behörden und den Jnstanzenzug abgerechnet — alle übrigen Attribute der Schriftsässigkeit seit dem Jahre 1835 gänzlich aufgehoben seien. Referent Prinz Johann': Was die letzte Bemerkung be trifft, so bleibt noch das einzige zu erwähnen übrig, daß d:e schriftsässigen Güter bei den obersten Lehnhöfen, die Appella tionsgerichte zu Dresden und Budissin, zur Lehn gehen, und das das einzige Recht ist, welches ihnen bleibt, obgleich es auch streng genommen nicht auf die Schriftsässigkeit geführt wird. Präsident v. Gersdorf: Es ist hier blos eine Frage zu stellen, und diese könnte, wenn nichts über die Sache gesprochen wird, sofort mit Namensaufruf abgethan werden. Zch frage demnach: ob die Kammer den vorliegenden Gesetzentwurf ge nehmige ? ' Die anwesenden Hrn. Staatsminister v. Lindenau und Könneritz verlassen den Sitzungssaal, und es ergiebt sich bei dem nunmehr erfolgten Namensaufruf folgendes Resultat: Sämmtliche Kammermitglieder und zwar namentlich: Vice präsident v. Carlowitz, Secretair v. Biedermann, Secretair Bürgermstr. Rittersiädt, v. Schilling, Graf Hohenthal (Kö nigsbrück), v. v. Ammon, Bischof Mauermann, Fürst Schön burg, v. Lhielau, v. Hartitzsch, Graf Vitzthum, v. Schönberg, v. Polenz, Bürgermstr. Wehner, v. Zcdtwitz, v. Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Bürgermstr. Starke, Bürgermstr. Schill, v. Miltitz, Graf Hohenrhal (Püchau), v. Beust, v. Minkwitz, Bürgermstr. Gottschald, v. Posern, Meinhold, Ziegler und Klipphausen, v. Metzsch, Bürgermstr. Hübler, Bürgermstr. v. Groß, Referent Prinz Johann und Präsident v. Gersdorf erklären sich mit Ja. Nach erfolgtem Wiedereintritt der obengenannten Hrn. Staatsminister eröffnet diesen das Präsidium bas Ergebnis- der
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