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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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das Punch auch aufgeben könne und selbst aufgeben.müsse. ° Es handelt sich aber hier ganz einfach von der Frage, ob ein Standemitglied nicht blos eine Petition zuerst in seiner Kam mer einbringen, sondern ob sie überhaupt an die andere Kammer gelangen könne, falls ihr die erstberathende Kammer nicht Folge giebt und diese Frage, ist sie einmal verneint, muß durch alle Confeguenzen hindurch gleich beantwortet werden, wenn man sich nicht wieder in Inkonsequenzen verwickeln und damit neuen Streit Hervorrufen will. Ziegler und Klipphausen scheint aber noch immer mit dem Deputationsgutachen nicht einver standen zu sein, und wird, wenn ich anders seine Rede richtig, gefaßt habe, gegen das Deputationsgutachten stimmen. Ich bin früher, als der Fall hier vorkam, der zunächst die Veran lassung zum Verfahren der zweiten Kammer und damit zum Decrete der Staatsregierung gab, einer und derselben Meinung mit ihm gewesen. Aus welchem Grunde er damals meinem Rathe- die Petition an die andereKammer zu bringen, gefolgt, das weiß ich' zur Zeit noch nicht, kümmere mich auch nicht darum. Ich selbst ward von der Ueberzeugung geleitet, daß Vorgänge der Art schon da gewesen wären, und ich muß, der Entgegnung des Hrn. Staatsministers ungeachtet, bei dieser Ansicht noch beharren. Einmal schwebte mir der Fall vor, wo Hr. Ziegler und Klipphausen die Zulassung der Frauen auf den Tribunen beantragte, ob ich zwar zugeben muß, daß der Be schluß der andern Kammer nicht ganz so lautete, als daß man ihn hätte als einen- unbestrittenen Vorgang ansehen können. Dann ging mir noch ein anderer Fall bei, wo ein Mitglied der zweiten Kammer sich auf verwichenem Landtage mit einer Ein gabe an die erste Deputation der ersten Kammer wendete, auf die diese Deputation allerdings keine Rücksicht weiter nahm, die sie aber doch auch nicht zurückwieß. Es geschah dies bei Berathung des Gesetzentwurfs über Aufhebung derBannrechte. Wie dem indeß auch sei , so will ich g rn jetzt bekennen, daß ich im Irrthume gewesen bin und auf den Aus spruch provocire: errsre Irumkmum est. Mit meiner und des Hrn. v. Ziegler Einigkeit hat es also fortan ein Ende. Unsre Wege trennen sich. Was nun die Bemerkung des Herrn v. Polenz anlangt, so weiß ich zwar, daß sein Antrag keine Unterstützung erhalten hat; allein ich muß mir doch erlau ben, einige Worte auf seine Bemerkung zu entgegnen, weil es allerdings möglich wäre, daß eben die nicht erfolgte Unterstützung dem Deputationsgut-achten bei der Abstimmung einige Stim men entziehen könnte, was für die Deputation nicht erwünscht sein kann. Wie bereits bemerkt worden ist, so scheint der Herr v. Polenz in einen Zrrthum gefallen zu sein, hinsichtlich der Frage, wie dieser Berathungsgegenstand weiter zu behandeln ist. Es ist hier ein Fall ganz eigenthümlicher Art; es handelt sich hier nämlich keineswegs um die Nothwendigkeit eines zwischen bei den Kammern herzustellenden Einverständnisses über die Fassung des Beschlusses, eben weil, wie ich schon erinnert habe, keine Schrift abzulassen ist. Genug, daß beide Kammern wissen, wie sie bei vorkommenden Fällen sich zu verhalten haben; das ist am Ende alles, woraufes hier ankommt. Nimmt man an, daß die Ansicht des Dekrets die richtige sei, so kann man auch an den betreffenden Worten des Deputationsgutachtens keinen Anstoß nehmen, sie sind weiter Nichts als die Motive , und zwar eine leicht zu rechtfertigende Motive. Denn wenn die Ansicht der Regierung als die richtige anerkannt wird, so weiß ich auch nicht, was uns hätte abhaltcn sollen, dies offen auszusprechen. Es hat die Deputation es vorgezogen, sich klar und unumwunden Huszusprechen, und. zwar um so mehr, als die Fassung der zwei ten Kammer ihr nicht ganz bestimmt vorkam. Sollte man aber hinter einer Fassung eine Mentalreservation suchen wollen, so halte ich dies nicht für angemessen. Uebrigens muß ich be merken, daß, hätte man dem Anträge des Herrn v. Polenz ge mäß auch diese Worte fallen lassen, man immer noch nicht zu einem völligen Einverständnisse mit der zweiten Kammer ge langt wäre. Es ist bekannt, daß die zweite Kammer dem De putationsantrage noch einen Zusatz hinzugefügt, dem die Depu tation der ersten Kammer nicht beigepffichtet hat, einen Zusatz, der auf den Antrag eines Mitglieds der zweiten Kammer be ruht, und der fast die Sache in suspenso zu lassen geeignet ge wesen wäre, wenn man nicht aus der Diskussion selbst zu ent nehmen hätte, daß dieAnsicht der zweiten Kammer in der Haupt sache ganz dieselbe sei, wie die der Deputation der ersten Kammer und der Regierung. Diesen Zusatz aufzunehmen, hat aber Herr v. Polenz nicht besonders beantragt. Ich muß aber auch be merken, daß jene Worte, wie sie im Schlußantrage des Deputa tionsberichts enthalten sind, durchaus keine Präjudiz für die der- einstige Berathung der Landtagsordnung abgeben und insofern unverfänglich sind, weil es sich gar nicht handelt um eine Aus legung der Landtagsordnung. Es handelt sich vielmehr von einer Auslegung der Verfassungsurkunde, und dabei binden wir uns die Hände für die künftige Zeit nicht. Die Verfassungs urkunde steht fest; soll sio ja geändert werden, so muß das auf verfassungsmäßigem Wege geschehen. Jedenfalls werden wir also ganz freie Hand haben, die Landtagsordnung zu berathen und nach Befinden zu amendiren, wenn wir gleich dem Depu tationsgutachten heute beipflichten. Ich glaube also allerdings, daß die Ansicht der Deputation gegen alle Einwürfe vollkommen gerechtfertigt dastehe, und ich meine, daß die Deputation nur wohl daran gethan hat, das Princip so speciell durchzuführen, als dies von ihr geschehen ist. Wollte selbst die zweite Kamrner an die von uns erfolgte Beantwortung der einzelnen Fragen sich nicht binden, so haben wir dadurch doch das erreicht, daß derlei Streitfragen nicht hier in der ersten Kammer mehr auf tauchen können, sondern daß wir fortan eine feste Norm haben werden. Und daran liegt der Deputation vor Allem. Präsident v. Gersdorf: Es scheint im Deputationsgut achten nur zu einer Frage Veranlassung gefunden zu werden, nämlich auf dasjenige, was die Deputation am Ende ihres Gutachtens sagt. Indeß muß ich mir erlauben, auf Etwas aufmerksam zu machen, ehe ich zur Frqgstellung selbst überge hen kann. Im Protokolle der zweiten Kammer vom 13. März habe ich gefunden, daß dort erst eine Frage mit Ja und Nein zu beantworten darauf gestellt worden ist, ob die Kammer nach
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