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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und es wird sich sofort fragen, ob man über den ersten Punkt eine allgemeine Berathung eintreten lass en will. Domherr v. Schilling: Ich fühle mich um so mehr ge drungen, den im Deputationsberichte unter I. II. und V. ausge sprochenen Ansichten und gestellten Anträgen beizutreten, und mich für sie zu verwenden, da sie, wenigstens in den Hauptpunk ten schon bei der Berathung des Gesetzentwurfs, das Liquidiren der Advocaten betreffend, in der ersten Deputation zur Sprache kamen und man schon damals geneigt war, ähnliche Anträge zu Gunsten der Advocaten zu stellen, um ihnen für die neue Ver bindlichkeit, die ihnen durch jenes Gesetz auferlegt wurde, einige Entschädigung zu gewahren; doch überzeugte man sich, daß sie . nicht unmittelbar in das damals zur Berathung vorliegende Gesetz gehörten. Mir scheinen die Anträge der Deputation, sowohl der zunächst in Frage stehende unter I., als auch die un ter II. und V., theils in den Forderungen der Gerechtigkeit, theils in Rücksichten der Billigkeit ihre volle Begründung und Recht fertigung zu finden, und auch in Ansehung der veränderten Form, welche die Deputation beantragt, stimme ich mit ihr überein. Bürgermeister v. Groß: Was die von der Deputation erwähnten Anträge unter I. und II. betrifft, so bin ich mit dem letzten Sprecher ganz einverstanden. Dagegen muß ich bemer ken, daß ich gegen den Antrag und Beschluß der zweiten Kam mer unter V., dem die Deputation beitreten will, mehrfache Be denken trage. Die Modalität, welche von der zweiten Kammer in Vorschlag gebracht worden ist, wegen Moderation der Ge bühren durch rechtsprechende Behörden, ist diesebe, welche schon gegenwärtig bei dem Sportelfiscalat, bei der Moderation der von den königlichen Aemtern und Gerichten eingerechneten Kosten . beobachtet wird. Ich muß aber bemerken, daß diese Modalität dort sehr wohl ausführbar ist, da zu diesem Zwecke mehre Cal- culatoren besonders angestellt find. Eine andere Sache ist es in den Dicasterien, sowohl den eingegangenen als auch in dem noch gegenwärtig bestehenden, da ist die Moderation Säche der Referenten. Eine Moderation in der Art, wie sie von der zwei ten Kammer beantragt ist, durch die Referenten bewirken zu lassen, würde nun wenigstens in dem vormaligen Schöppen stuhle, wie ich nach meiner vieljährigen Kenntniß von dem Ge- schästsumfange desselben vollkommen überzeugt bin, rein un möglich gewesen sein, wenn nicht die Zahl der ausgearbeiteten Urthel um ein Drittheil, vielleicht um die Hälfte sich hätte ver mindern sollen. Inwiefern in den Juristenfacultäten es den Referenten möglich sein würde, ohne nachtheiligen Einfluß auf die Geschäftsbeschleunigung eine solche Moderation selbst vorzu nehmen, will ich dahin gestellt sein lassen. Wie die Praxis bei den gegenwärtigen Appellationsgerichten ist, ist mir nicht ganz genau bekannt. Ich glaube, daß dieRäthe selbst der Moderation sich unterziehen, aber dann ist mir zweifelhaft, ob sie diese in ei ner so speciellen Maße vornehmen können, ohne der Besolde-., rung ihrer übrigen Arbeiten Eintrag zu thun. Sollte nun die Moderation nicht von dem Referenten selbst übernommen wer- r. 42. den können, sondern andern Personen überlassen werden müssen, so fürchte ich, daß dadurch das Interesse des Advocatenstandes selbst benachtheiligt werden dürfte. Der Referent berücksichtigt bei der Moderation zugleich den innern Werth der Arbeit, -die ihm durch das Studium der Sache bekannt geworden ist. Er folgt die Moderation von andern Personen, so werden in der Regel diese sich nur nach der Taxordnung richten, und höchstens den äußern Umfang der Arbeit einigermaßen erwägen. Neber- Haupt aber sollte ich wohl denken, daß die Beschwerden über zu starke und unangemessene Moderation der Advocatengebüh- ren wohl in Civilsachen und überhaupt in Parteisachen sehr sel ten vorkommen möchten. Man hat wohl öfters Beschwerden darüber sgehört, daß selbst in geringfügigen Sachen die Par teien zu sehr mit Advocatengebühren belästigt worden sind, und es ist mir aus meinem frühem Geschäftskreise nicht erinnerlich, daß über Moderation der Advocatengebühren in CivilsachenBe schwerden geführt worden sind; wohl aber sind mir Criminal- sachen vorgekommen, rvo die Moderation) besonders der Gebüh ren für Defensionen, auffallend stark war. Man muß aber auch hier bedenken, daß gerade die Defensionen öfters mit un gemeiner nutzloser Weitläufigkeit geführt werden, und nicht sel ten selbst in unbedeutenden JnjuriensacheN höchst überflüssige und wortreiche Vorstellungen eingereicht werden, und es ist dem Referenten dann nicht zu verargen, weün er in solchen Fällen eine starke Moderation der Gebühren eintreten laßt. Meiner Ueberzeugung nach liegt es selbst im Interesse des Advocatenstan des eine solche Moderation, wie sie vorgeschlagen ist, nicht ins Leben treten zu lassen, und die Bedenken dagegen sind mir so wichtig, daß ich mich nicht entschließen kann, der Ansicht der geehrten Deputation beizutreten. Vicepräsident v. Carlowitz:, Es ist durch Stillschwei gen die Ansicht des Referenten von der Kammer genehmigt worden, daß man sich zunächst auf Punkt I zu beschränken habe. Ich kann daher allerdings den Wunsch nicht unter drücken, daß die Debatte sich zur Zeit auf den unter I. in Vor trag gebrachten Punkt auch wirklich beschränke, und diese Grenze innehalte. Die Bemerkungen des letzten geehrten Sprechers beziehen sich aber auf Punkt V., der noch nicht ein mal vo'rgetragen worden ist. Bürgermeister v. Groß: Ich erlaube mir zu bemerken, daß sich der Sprecher vor mir ebenfalls schon über den I., II. und V. Punkt äußerte, wodurch meine Bemerkung über den. letztem Punkt veranlaßt wurde. Ich bescheide mich aber sehr gern, daß eine Berathung über diesen Gegenstand vor jetzt nicht fortzusetzen ist. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ich werde mir als Referent Vorbehalten, auf die Bemerkungen des Herrn Bür germeister v. Groß erst bei dem V. Punkte zu antworten. Vicepräsident v. Carlowrtz: Wenn über den I. Punkt nichts weiter bemerkt wird, so würde ich nun auf die Fragstel lung selbst überzügehen haben. Die zweite Kammer hat vor- 1*
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