Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
In dieser Maße empsiehltdie Deputation der Kammer die Annahme. Bürgermeister Wehner: Es ist gegen den Antrag der Deputation der Einwand gemacht worden, daß es sehr schwierig sein würde, diesen Vorschlag auszuführen, und es ist namentlich sich bezogen worden aufdie Spruchcollegien. Ich muß vorausbe merken, daß ich allerdings die Ansicht habe, daß eine solche Ko- stenMvderation nur von dem Referenten geschehen kann, aus dem Grunde, weil ein andrer, der die Acten genau nicht gelesen hat, schwerlich beurtheilen möchte, was die Arbeit eines Advoca- -ten werth sei oder nicht. Allein daß es so schwierig sei, eine Moderation so zu bewirken, wie die Deputation vorgeschlagen hat, das kann ich nicht zugeben. Denn wenn eine Liquidation moderirt wird, so bleibt dem, der sie moderirt, jedenfalls nichts weiter übrig, als die einzelnen Ansätze durchzugehen, um zu se hen, was er bei einem Satze etwa in Wegfall bringen, und bei dem andern stehen lassen muß. Geschieht das einmal, so ist es auch nicht schwierig, wenn ein Strich gemacht und die Minde rung mit rother Dinte dazu gesetzt und die moderirte Summe zusammen gezogen wird, und das glaube ich, muß geschehen, wenn nicht über Bausch und Bogen moderirt wird, was, wie mir nun nicht unwahrscheinlich ist, hier und da bei Spruchcolle- gien der Fall gewesen sein mag. Allein es ist hier nicht blos von Spruchcollegien die Rede, sondern man muß auch hier in Betracht ziehen, daß die Moderationen der Untergerichte hier mit ins Auge zu fassen sind. Nun ist bisweilen in manchen Ge richten, besonders in Aemtern, es sehr schlimm, indem solche Moderationen nur Viceactuarien überlassen werden, die eigent lich das, was dazu gehört, gar nicht verstehen. Es ist daher nicht zu verdenken, wenn die Advocaten sich darüber beschwert haben, daß die Moderationen manchmal sehr auffallend sind, und daß man manche Moderation gar nicht hat begreifen kön nen, und wenn sie nunmehr dem abgeholfen sehen wollen, so finde ich das ganz in der Ordnung, und die Schwierigkeiten, die dabei sich Herausstellen könnten, find sehr leicht zu überwinden, da der Gewissenhafte das, was er'bei Moderation zu thun hat, von selbst thün wird, nämlich was die Deputation verlangt, na mentlich daß er bei dem Durchsehen bei jedem Satze mit Bleistift oder rotherDinte bemerkt, wie viel jeder Satzvermindertworden ist, um dann das Facit zu ziehen. Staatsminisier v. Könneritz: Ich verkenne nicht, daß es den Dicasterien und Appellationsgerichten mehr Mühe macht, wenn sie die einzelnen Sätze, die sie moderirt haben, ge nau bezeichnen, und ich will es auch gar nicht den Behörden zum Vorwurf machen, wenn sie zeither vielleicht in Bausch und Bogen moderirten, da sogar die Proceßordnung auch eine Mo deration ex aequo et bono vorschreibt; allein die Gerechtigkeit erheischt es doch, daß, wenn Sätze gestrichen oder herabgesetzt werden, man diese genau bezeichne. Es hat zugleich die bishe rige Art zu modernen den Nachtheil, daß, wenn der Sachwal ter, oder das Gericht sich über die Moderation bei den höhe ren Behörden beschweren wollen, man nun nicht weiß, warum die Liquidation um so viel moderirt worden ist. Bürgermeister v. Groß: Auf das, was Herr Bürger meister Wehner äußerte, habe ich zu entgegnen, daß ich bei meinen Bemerkungen nur die Spruchcollegien vor Augen ge habt habe. Ich gebe gern zu, dqß, wie bereits der Herr Staats minister erinnerte, in manchen Fällen bei diesen mehrfach in Bausch und Bogen moderirt worden ist, und man nicht immer die einzelnen Satze einer Liquidation ganz streng berücksichtigt hat; allein ich sollte glauben, daß das nicht zum Nachtheil, son dern eher zum Vortheil der Advocaten gereicht hat, indem darin das Mittel lag, bei werthvoller, dem Clienten vortheilhafter Arbeit, dem Advocaten ein Mehres, als nach der Taxordnung eigentlich angesetzt werden konnte, passiren zu lassen, und ihn für manche zu niedrige Ansätze zu entschädigen. Ob es übri gens ausführbar sein wird, die Moderation in dieser Weise in allen Fallen bewirken zulasten, muß ich dem Ermessen des hohen Ministerium überlassen, allein ich bekenne, - daß es mir sehr schwierig zu sein scheint, wenn nicht die Geschaftsbeschleu- nigung dadurch wesentlich leiden soll. Domherr v. S chilling: Ich verkenne zwar keineswegs, daß, wenn der Vorschlag der Deputation zu Nr. V. angenom men wird, dadurch für die Urthelsverfasser einige Mühe mehr, als bisher, bei der Kostenmoderation herbeigeführt werden wird. Indessen kann ich dies doch nicht sehr hoch anschlagen; denn ein Urthelsverfasser, der gewissenhaft bei der Kostenmoderation verfährt, mußte schon zeither die einzelnen Satze durchgehen und mit sich aufs Reine kommen, ob dieser oder jener Satz pas- sirlich oder zu modernen sei. Zu diesem bisherigen Verfahren kommt jetzt nach dem in Frage stehenden Antrag nur noch das hinzu, daß der Urthelsverfasser die zu hoch angesetzte Post zu durchstreichen und die Summe, die an deren Stelle treten soll, an die Seite zu schreiben hat. Es scheint mir aber ein solches Verfahren nicht nur, wie der Herr Staatsminister vorhin be merkte, in den Forderungen der Gerechtigkeit begründet zu sein, daIeder wissen muß, welcher Lheil seiner Gesammtliquidation eine Minderung zu erleiden habe, sondern es scheint daraus auch ein Vortheil für die Advocaten, und nach dem erweiterten Vorschläge der Deputation auch für die Unterrichter hervorzu gehen, nämlich der Vortheil, daß sie künftig sich in Acht nehmen werden, eben so hohe Sätze zu verzeichnen, wie diejenigen waren, welche ihnen moderirt wurden. Wird in Bausch und Bogen moderirt, so weiß der Advocat, oder der betreffende Unterrichter nicht, bei welchen Posten er zu viel angesetzt habe, da in der Taxordnung nicht alle Ansätze genau bestimmt, sondern bis weilen nur ein maximum und Minimum angegeben ist. Da durch aber, daß der verminderte Posten ausgestrichen und die passirliche Summe an die Seite gesetzt wird, wird Jeder auf merksam gemacht, wo er das Maß überschritten hat, und er kann in Zukunft seine Liquidation darnach einrichten. ReferentBürgermeisterRitterstädt: Es sind dieGründe für die Ansicht der Deputation durch mehre Sprecher auöeinan- dergesetzt worden, namentlich überhebt mich das, was Herr Bürgermeister Wehner, Se. Excellenz der Herr Staatsminister
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder