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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und Herr Domherr v. Schilling für die Sache angeführt haben, eines weiteren Eingehens auf dieselbe. Auf das, was Hr. Bürgermeisters. Groß entgegengestellt hat, bemerke ich nur im Allgemeinen, daß eine Ermäßigung in Bausch und Bogen nicht mehr an der Zeit zu sein scheint, denn sie widerspricht den Ansichten, die man in neuerer Zeit in der Gesetzgebung gewon nen hat, welche überall dahin wirkt, daß ein Zeder, der sich dem Aussprüche einer Behörde unterwerfen soll, auch wissen muß, warum er sich zu unterwerfen hat. Es sollen Gründe dafür angeführt werden. Das, was von der Deputation beantragt worden, ist am Ende nichts weiter als ein Entscheidungsgrund; es sollen die einzelnen Sätze bezeichnet werden, welche die Mo deration herbeigeführt haben und um deswillen kann auch ich das Beantragte nur eine Forderung der Gerechtigkeit nennen. Vicepräsident v. Carlowitz: In der Hauptsache ist auch hier die Deputation den jenseitig gefaßten Beschlüssen beige treten, nur damit kann sie sich micht befreunden, daß in Be zug auf das bei der Kostenermäßigung zu beobachtende Ver fahren Vorschläge, die so sehr in das Detail eingehen, in den Antrag mit ausgenommen seien, wie dies nach dem jenseitigen Beschlüsse geschehen soll. Ihr Gutachten ist enthalten in dem- Schlußsätze des Berichts, in den Worten: „man ersuche die. hohe Staatsregierung, den Behörden des Landes mittelst Verordnung des Baldigsten Anweisung zugehen zu lassen, daß sie bei nöthig befundener Ermäßigung der von Advocaten oder niederen Behörden zu den Acten verzeichneten, oder be züglich sonst berechneten Kosten, dergleichen Ermäßigungen in der Art bewirken sollen, daß aus den ermäßigten Kostenrech nungen deutlich zu ersehen sek, welche einzelne Ansätze einer Abminderung unterlegen haben." Ich habe die Kammer zu fra gen, ob sie diesen Antrag ihrer Deputation genehmigen wolle? — Wird mit 29 Stimmen gegen 1 bejaht. — Vicepräsident v. Garlowitz: Da es sich um einen An trag handelt, der an die hohe Staatsregierung gestellt werden soll und dieser Antrag durch einen Bericht der dritten Deputa tion veranlaßt wird, so beabsichtige ich die Abstimmung durch Namensaufruf eintreten zu lassen. Nach dem Abtreten des Herrn Staatsministcrs fahrt der Vicepräsident fort: Ich habe demnach an die Kam mer die Frage zu richten, ob sie die im einzelnen gefaßten Beschlüsse in ihrer Gesammtheit genehmigen wolle? — Wird durch nachstehende 31 Mitglieder einstimmig bejaht: Secret. ».Biedermann, Secret. Ritterstädt, Prinz Johann, v. Car- lowitz-Maxen, Domherr v. Schilling, Graf Einsiedel, Ober hofprediger 0. v. Ammon, Bischof Mauermann, Fürst Schönburg, v. Thielau, v. Metzsch, Graf Vitzthum, v. Po lenz, Wehner, Pflugk, v. Wclck, v. Crusius, v. Beust, Graf Hoh.enthal (Püchau), Schill, Starke, v. Watzdorf, v. Zedtwitz, Gottschald, v. Posern, Meinhold, v. Ziegler ».Klipphausen, v.Hartitzsch, Hüblcr, ».Groß, Viceprä sident v. Carlowitz. — Dieses Resultat wird dem wiederein tretenden Hrn. Staatsmknister.bekannt gemacht. ! Vicepräsident v. Carlowitz: Wir können nun zum Vor trag des zweiten Gegenstandes übergehen, der Petition Hrn. Gruner's zu Leipzig, die, aus der Zutheilung der Chausseehäuscr an die nächsten Heimathsbe- zirke, diesen letztem erwachsenden Prägravationen betreffend. Referent ist Hr. v. Welck. Referent v. Welck: Der Bericht der dritten Deputation über die Petition Hrn. Johann Rudolph Ferdinand Gruner's zu Leipzig lautet so: . Der Petent führt in seiner, unterm 30. Januar dieses Jahres an die Ständeversammlung gerichteten Vorstellung, welche er zunächst bei der ersten Kammer eingereicht hat, im Wesentlichen Folgendes an:. Er erkenne zwar an, daß die Bestimmungen der §§. 2 und 3 des Heimathsgesetzcs vom 26. November 1834, nach wel chen einzeln liegende, oder solche andere Grundstücke, welche frü her zu einer Gemeinde weder überhaupt, noch in besonderer Be ziehung auf die Armenversorgung gehört haben, einem Hei- mathsbezirkzuzutheklensind,.auch aufdie, im Staatseigenthum befindlichen Chausseehauser, von denen der größere Lheil ent fernt von den Städten und Dörfern, an den Orten errichtet worden sind, wo solches die Abgabenregie erfordere, Anwendung leiden, und sonach, sowohl die bereits auf diesen Häusern haf tenden Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, gemeinschaft liche des ganzen betreffenden Bezirks werden, als auch diese, im Staatseigenthum befindlichen Grundstücke mit ihren Be sitzern und Bewohnern in alle Versorgungsverbindlichkeiten des.Bezirks eintreten müßten, allein es werde bei dergleichen vorkommenden Fallen, Seiten des Staats, in Folge erman gelnder ausdrücklicher Bestimmungen, eindoppelter Grund satz festgehalten, wodurch eben die Zutheilung der Chausseehäu ser an die benachbarten Heimathsbezirke,. eine Prägravation der letzteren zur Folge habe. Es sollten nämlich a. die Staatsdiener nicht gehalten sein, nach §. 17desHeimaths- gesetzes, Heimaths- und Berhaltsscheine vor ihrer Niederlas sung an einem Ort beizubringen und . b. werde bei dergleichen Zuteilungen kein Vertreter für den Staat bestellt, an welchen die übrigen Verpflichteten des Heimaths- bezirks wegen der dem Staat als Grundbesitzer treffenden Bei tragspflicht und der Repartition derselben, sich zu halten ver möchten. Der erstere Grundsatz entziehe den übrigen Mitgliedern des Heimathsbezirks das Einzige, gesetzlich nachgelassene Si cherungsmittel dagegen, daß aus der jetzt geltenden Freizügig keit ihnen nicht eine übermäßige Versorgungsverbindlichkeit er wachse, durch den zweiten Grundsatz werde es unmöglich ge macht, den Staat, als solchen, bei der Aufbringung der Ver sorgungsbeiträge gehörig zuzuziehen. Obgleich nun diese letz tere Ungleichheit, bei den klar entgegenstehenden Bestimmun gen der §. 7 des Heimathsgesetzcs und §. 2 der Verordnung vom 27. Juni 1835, welche die Beiziehung der Cigenthümer aller verpflichteten Grundstücke ausdrücklich vorschreiben, in der Lhat nur als eine bei.der Ausführung des Gesetzes vorkom mende Abweichung von den vorhandenen Vorschriften erschei ne , so werde dieselbe demohngeachtet von der Staatsverwal tung als Princip festgehalten, was sich daraus folgern lasse, daß z. B. bei Zuweisung des, unweit des Dorfes Wiederitzsch
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