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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tete Petition ist mir von dem Concipienten derselben, dem Pro« fefsor v. Lindner zu Leipzig, im Namen der dasigen Hand werksinnungen überschickt worden, mit dem Auftrage, sie der geehrten Kammer zur geneigten Berücksichtigung zu übergeben. Indem ich mich dieses Auftrags hierdurch entledige, bemerke ich zugleich, daß es zweckmäßig sein dürfte, diese Petition sofort an die zweite Kammer gelangen zu lassen, weil der ersten De putation derselben eben jetzt, wie ich höre, der Gesetzentwurf, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend, zur Begutach tung vorliegt, und nun gerade ein Theildieser Petition sich gegen eine zu große Begünstigung des Gewerbsbetriebs aufdem Lande ausspricht. Damit- nun diese Petition bei der Begutachtung jenes Gesetzentwurfs mit berücksichtigt werden könne und damit ein und derselbe Gegenstand nicht doppelt in den Kammern ver handelt zu werden brauche, scheint mir die Annahme meines Antrags rathsam zu sein. Präsident v. Gersdorf: Ich würde demnach die geehrte Kammer zu fragen haben', ob sie dem Anträge zufolge die vor liegende Petition an die zweite Kammer abgeben lassen wolle? — Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Gersdorf: Vorzutragen hätte ich noch, daß verschiedene Sektionen der geognostischen Karte von Sachsen nebst dazu gehörigen Uebersichten und Erläuterungen anher ge langt sind. Die Karten und Beilagen sind dort auf jenem Tische zu Ihrer Einsichtnahme ausgelegt; wen der Gegenstand sonst interessirt, der würde die Güte haben, sich näher mit ihm bekannt zu machen; späterhin würden diese Sachen zu unserem Archiv zu nehmen sein. Um Urlaub haben gebeten der Fürst Neuß auf die Zeit vom 9. bis 12. d. M., ferner ist von dem Grafen v. Vitzthum gebeten worden, wegen Unwohlseins sein Außenbleiben für heute zu entschuldigen; ebenso hat der Bischof Mauermann wegen eingetretener Amtsgeschäfte sich entschuldigt zu sehen gebeten. v. Carlowitz: Ich bitte um das Wort in einer Angele genheit, die in den Geschäftskreis der vierten Deputation ein schlägt. Wie Ihnen bekannt, enthält §. 118. der Landtags ordnung die Gründe, aus denen Reclamanten von der Depu tation sofort zurückgewiesen werden können. Ich muß zunächst um Erlaubniß bitten, Ihnen einige dieser Gründe in das Ge- dächtniß zurückrufen zu dürfen. „Unzulässig ist eine Beschwerde: (denn a. kommt hier nicht in Betracht) b. wenn sie im Namen oder in der Sache eines Dritten angebracht und dessen legale Vollmacht nicht beigefügt ist; c-. wenn sie beleidigende Aus drücke enthält; 6. wenn sie mehre nicht im engen Zusammen hänge stehende Gegenstände umfaßt; e. wenn der Inhalt nicht zusammenhängend und klar dargestellt ist." — Schon auf dem ersten konstitutionellen Landtage hatte man nun die Ansicht ge wonnen, daß es angemessen sei, wenn die vierte Deputation bei Handhabung dieser Bestimmungen der Landtagsordnung mit möglichster Schonung und Milde zu Werke gehe, und dies hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Landtagsordnung dem Publikum nicht bekannt, sonach Verstöße gegen die Bestim mungen derselben wohl verzeihlich erscheinen. Die Deputation "wurde daher ermächtigt, jene Rücksichten vorwalten zu lassen. Damit wurde zu gleicher Zeit noch eine weitere Ermächtigung ertheilt: Nicht nur wirkliche Reklamationen, sondern auch Pe-. titionen von Unterthanen, die nicht Ständemitglieder seien, sollten nämlich angenommen und in Berathung gezogen werden und endlich sollte über Eingaben, welche blos an-eine andere Deputation zu verweisen, nach Befinden nur ein mündlicher Bericht erstattetwerden. Z)iese Ermächtigungen sind bisher jedes mal für dieDauer des Landtags zuAnfange desselben der vierten Deputation ertheilt worden und Letztere nimmt nunmehr diese Berechtigung wiederum von Neuem auch für diesen Landtag in Anspruch. Es ist von Seiten des Präsidii die Frage am vori gen Landtag in der gedachten Beziehung so gestellt worden: Will dieKammer ihre vierte Deputation ganz in eben der Maße instruiren und ermächtigen, wie solches bei voriger Stände versammlung geschehen ? Ich halte dafür, daß auch jetzt wie der die Frage eben so gestellt werden könne. Prinz Johann: Unter denjenigen Punkten, wegen welcher der vierten Deputqtion damals besondere Ermächtigung gegeben wurde, befindet sich einer, bei dem es allerdings zwei felhaft erscheinen möchte, ob er mit der Verfassungsurkunde in Einklang zu bringen sein dürfte. Es ist dies der Punkt, wo auch Petitionen von Personen außerhalb der Kammern auf diesem Wege zu ständischen Angelegenheiten gemacht werden können. Ich hin der festen Ueberzeugung, daß dergleichen Petitionen blos dann als ständische Angelegenheit behandelt werden können, wenn ein Mitglied der Kammern sie zu der seini- gen macht, und würde daher Vorschlägen, in diesem Punkte die der vierten Deputation gegebene Autorisation wieder zurück zunehmen, weil ich glaube, die Erfahrung habe bereits zur Genüge gelehrt, daß auf diese Weise viele unnütze Sachen in der Kammer zur Berathung kommen und dadurch ein nicht un bedeutender Zeitverlust verursacht wird. v. Aedtwitz: Irre ich nicht ganz , so ist auch auf dem letzten Landtage diese Frage bereits aufgeworfen worden. Man. hat aber damals angenommen, daß, wenn die 5 Mitglieder der vierten Deputation eine solche Eingabe bevorworten, sie dann füglich als ständische Petition betrachtet werden könne, und daß, wenn die Kammer nicht sofort auf den Bericht der vierten Deputation Beschluß zu fassen sich veranlaßt sähe, die Sache sodann an die dritte Deputation gelangen müsse. v. Carlowitz: Wer die Landtagsnachrichten und Proto kolle des ersten konstitutionellen Landtags nachzulesen Gelegen heit nehmen wollte, der würde finden, daß ich damals in den ersten Lagen unseres Zusammenseins mehr als irgend ein an deres Mitglied derKammermich für die so eben von Sr.Königl. Hoheit ausgesprochene Ansicht erklärt habe. Ich war ebenfalls der Ansicht, daß die Verfassungsurkunde das Petitionsrecht im Gegensätze vom Neclamationsrechte eigentlich nur den Mit-, gliedern der Ständeversammlung habe zugestehen wollen; allein ich bin damals überstimmt worden. Das jetzige Verfahren ist nun zwei Landtage hindurch beobachtet worden, ich glaube da her nicht, daß jetzt ohne Weiteres davon zurückgegangen
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