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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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11) Bericht der ersten Deputation, den Entwurf einer Ar- menordnung betreffend. — Präsident v. Gersdorf: Auch dieser Gegenstand ist, ungeachtet er noch nicht vollständig vorlag, theilweise der Be schleunigung wegen in die Druckerei gegeben worden. Ich werde am Ende der Session auf denselben noch zurück kommen. 12) Bericht der vierten Deputation, über die unter Nr. 291 und 292 der Hauptregistrande eingegangenen Petitionen des Amtmann Helmers zu Penig betreffend. — Präsident v.Gersdorf: Ich glaube, daß es in der Ab sicht der vierten Deputation liege, daß dieser Bericht unge druckt auf die Tagesordnung kommen könnte, und ich erlaube mir deshalb eine Anfrage an den Hrn. VicepräsidentLn. Viceprasident v. Carlowitz: Allerdings erschien der Deputation der Druck nicht nöthig. 13) Bericht derselben Deputation, die Petition des Priva- tus Robert von Heldreich um Ergreifung von geeigneten Maß regeln g-gen die staatsgefährliche ausländische dramatische After kunst betreffend. — Präsident v. Gersdorf: Ich glaube vernommen zu haben, daß auch dieser Bericht vielleicht ungedruckt auf die Tagesordnung gebracht werden könnte. Ich habe zu verneh men, ob der Hr. Vicepräsident damit übereinstimmt? Vicepräsident v. Carlowitz: Ja. Präsident v. Gersdorf: Es würde also zu seiner Zeit der Bericht auf die Tagesordnung gebracht werden. Es sind mehre Herren abgehalten, heute hier zu erscheinen. Der Gehei' merath v. Minkwitz wegen Dienstgeschäften, Bischof Mauer mann, Generallieutenant v. Miltitz, Domherr v. Leipziger sind wegen Kränklichkeit abgehalten. Um Urlaub hat Kammer herr v. Pflugk von heute an bis mit dem 9. Mai gebeten, und die Kammer ist wohl gemeint, den Urlaub zu bewilligen? Wir würden nun zur Tagesordnung übergehen können, und zwar zunächst zu dem Vortrage des Berichtes der zweiten De putation sub I. über das allerhöchste Decret, die Bewilligung eines anderweiten Vorschußfonds zu Unterstützung gewerblicher Unternehmungen betreffend. Ich ersuche den Bürgermeister Hübler, als Referent die Rednerbühne zu betreten und erlaube mir nur nachträglich zu bemerken, daß der Maler, Hr.Lutherer, ein lithographirtes Portrait auf dem Tische mit dem Wunsche ausgelegt hat, daß Herren sich zur Subscription finden möch ten, und ich erlaube mir daher, dieselben darauf aufmerksam zu machen. Referent Bürgern,. Hübler trägt zuvörderst das betref fende königl. Decret vor (s. dasselbe in Nr. 65 der Verhand lungen der zweiten Kammer, S. 1W4) und geht sodann zum Vortrage des Berichts über. Dieser lautet: Für die, in dem vorliegenden, zunächst an die jenseitige Kammer gelangten und nach dort erfolgter Berathung, von der hohen ersten Kammer, der Deputation zur Berichtser stattung überwiesenen allerhöchsten Decrete, angegebenen Zwecke, sind im Laufe der beiden letzten Finanzperioden Vierzigtausend Thaler als Vorschuß und Sechstausend Thaler zu Deckung der bei der Leistung der fraglichen Unterstützungen etwa möglichen Verluste, von den Ständen bereits bewilligt worden, mit dem Anträge: ») daß für die Rückzahlung der zu leistenden Vorschüsse kür zere Fristen gestellt, und d) bei Bewilligung solcher Vorschüsse, nach Befinden eine entweder sofort oder nachVerfluß einiger Jahre eintretende Verzinsung bis zu 3 st jährlich bedungen werden möge. Vergl. Landt.-Act. vom Jahre 1837 l. Abthl. 3. Bd. S. 198. Die Staatsregierung hat im Decrcte selbst darauf hinge wiesen, wie sie mit Berücksichtigung der eben bemerkten ständi schen Wünsche, den Vorschußfonds, in Beziehung auf die ein zelnen Gewerbszweige, seiner Bestimmung gemäß, zeither ver wendet habe, wie die Rückzahlung der daraus entnommenen Darlehne in den nächsten Finanzperioden zu erwarten stehe und wie der Fonds bis auf den Betrag von 1,200 Thlr. er ¬ schöpft sei, sie hat aber auch zugleich die nochmalige und zwar letzte Bewilligung eines Vorschußkapitalbetrages von Zwanzigtausend Thaler in der Ueberzeugung beantragt, daß diese letzte Bewilligung genügen werde, um ihr die Mittel zu fortwährender Darrei chung gewerblicher Vorschüsse in dem bisherigen Umfange, un ter Wiederbenutzung der Eingänge zu sichern. Nach der in den Unterlagen zum Ausgabebudjet ertheilten Auskunft, steht Übrigens ein Verlust, welcher den Deckungsfonds der 6,000 Thlr. übersteigen dürfte, bei der Sicherheit der Außen ¬ stände , nicht zu besorgen, eben darum aber macht sich, wenig stens für die nächste Finanzperiode, die Postulirung einer ferne ren Summe zu Verstärkung jenes Fonds entbehrlich. Von der zweiten Kammer ist die geforderte Vorschußsum me der 20,000 Thlr. einstimmig bewilligt, bei dieser Bewilligung aber aufAnrathen ihrer Deputation ebenfalls einhellig beschlossen worden, in der Schrift zu beantragen und beziehendlich die Voraussetzung niederzulegen, 1) daß diese Bewilligung für die vorliegenden Zwecke die letzte sein, und 2) die Staatsregicrung die beiden früher angedeuteten stän dischen Wünsche auch ferner beachten werde, ferner: 3) daß sie die 6,000 Thlr. in der Art verwenden möge, daß, wenn aller bei Bewilligung von Vorschüssen ange- wendeteu Vorsicht ungeachtet, Verluste an selbigen ent stehen sollten, mit dieser Summe und bis zu deren Be trage der Vorschußfonds von 60,000 Thlr. - - >— immer vollzählig erhalten werde, und 4) daß sie der Ständeversammlung bei dem nächsten Landtage sowohl, über die Verwendung des Vorschußfonds von 60,000 Thlr. als auch über die Summe von 6,000 Thlr. zu Deckung der dabei möglichen Verluste, Nachweisung ertheilen möge.
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