Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer : ob sie dembeistimmt?— Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: nä c. würde zu fragen sein: ob sie der zweiten Kammer beitreten wolle? Einstimmig Za. — Präsident v. Gersdörf: Ich frage aä 6, (s.oben): ob sie der zweiten Kammer beitreten wolle, jedoch mit der Bemerkung, daß nach dem Worte: „Art" die Worte: „von der Regierung" eingeschaltet werden möchten? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Ferner würde ich zu fragen ha ben : ob sie sub 2 beitreten wolle bis zu dem Worte: „kömmt" und statt der folgenden, die Worte zu setzen: „die von —— brin gen"? (f. oben.) Referent Bürgermeister starke: Würde es vielleicht dem geehrten Präsidio gefällig sein, die Frage auf 2 so zu stel len , daß zwar der Antrag in die ständische Schrift ausgenom men würde, jedoch ohne dadurch die hohe Staatsregierung in der Art und Weise zu hindern, wie er zur Ausführung gebracht werden solle? weil nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer die Bescheidung der Patrimonialgerichte in der Ausführungs- Verordnung erfolgen soll, dem aber nach der Aeußerung des Hrn. königl. Commissars Bedenken entgegen treten. Prinz Johann: Es geht dies nicht auf den Beschluß sud 2, sondern auf den Antrag in die Schrift suk K und dieser ist bereits angenommen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde mich zunächst an das, was im Deputationsgutachten §. 10s<Z 2 bemerkt ist, zu halten haben, und die Kammer fragen, ob sie dem, was die Depu tation uns da vorschlägt, beitrktt? -- Einstimmig Za. — Präsident v. Gersdorf: Sämmtliche Vorschläge sind also einstimmig. genehmigt worden. Referent Bürgerm. Starke: Dix zweite Kammer hqtte folgende §. 12 b. beschlossen: Die Handwerker auf dem Lande sollen, wenn sie das Ar beitsgebiet ihrer Profession auf andere, dieser verwandte Hand werke erstrecken wollen, darin nicht beschränkt sein. Beschluß der ersten Kammer zu tz. 12b: Abzulehnen, jedoch in der ständischen Schrift die Voraus setzung auszusprechen: daß den Dorfhandwerkern die Bearbei tung eines ihrem Metier eigentlich nicht zuständigen Gegenstan des, wie zeither werde nachgelassen werden. Anderspeiter Beschluß der zweiten Kammer zu §. 12b: - Beibehaltung der §. unter folgender Fassung: „die Handwerker auf dem Lande sind, wenn sie auch aus dem Arbeitsgebiete ihrer Profession in ein anderes, mif der erstem technisch verwandtes Handwerk, zu Befriedi gung des nothwendiqeu Ded.arfs der Pyrfbe- -wohner übergreifen, daran, wie zeither, nicht zü be hindern." Gutachten der Deputation zu §. 12 b. Beizutreten, weites a) im Effect gleich ist, ob die Genehmigung in der Schrift oder im Gesetz ausgesprochen wird; b) weil es zweckmäßiger erscheint, die Grenzlinie durch eine gesetzliche Bestimmung,' die jeden Zweifel hebt, auszusprechen, und . > o) durch die Bezeichnung: „zü Befriedigung des noth- wendigen Bedarfs der Dorfbewohner" und „wie zeither" (wo durch nur die Tendenz der Erhaltung des Mains gnv unzwei deutig ausgesprochen wird, keineswegs aber neue oder.größere- Rechte hervorgerufen werden) jedem Mißverhältnisse in der ' Stellung der Dorfhandwerker zu den Jnnungsgenossen der Städte vorgebeugt wird. — . Referent Bürgerm-Starke: Was diese §. ausdrückt, und warum man sich für deren Annahme erklärt/ das, ist im Deputationsgutachten enthalten und im Berichte daher nichts - zu bemerken, sondern nur die Hoffnung auszüsprechen gewe sen, daß es der Kammer gefallen möchte, sich damit einzu verstehen. - Präsident v. G er s d o rf: Ich habe die Kammer zu fra gen, ob sie aä 12 b. nach dem Beirathe ihrer Deputation beitreten wolle ? —- Der Beitritt erfolgt e i n st i m m i g. — Referent Bürgerm. Starke: Im Gesetzentwürfe lau tet tz. 13: „Die in §. 8 genannten Dorfhandwerker haben es mit der nächsten städtischen Innung als Meister zu halten. " B eschluß der zweften Kammer zu 13: Folgende Fassung : > „Die in der §. 8 genannten Dorfhandwerker ebenso, wie die nach §. 9 aufzunehmenden Handwerker haben es mit einer der nächsten städtischen Innungen als'Meistex zu halten." , Beschluß der xrsten Kammer zu 8-13: Abänderung nach-folgender Fassung: „Die in der §. 8 genannten Dorfhandwerker cbenso, wie die nach §. 10 und 12 aufzunehmenden Handwerker haben es mit der nächsten städtischen Innung als Meister zu halten." Anherweiter Beschluß der zweites! Kammer zu Z. 13: Der frühern Faffung jedoch unter Aufnahme der Verände rung in den angezogenen Paragraphenzahlen zu inhärirest. Gutachten der Deputation zu tz, 13: Beizutreten. . Bürgermeister Wehn er: Zch muß aufrichtig bekennen, daß ich mich mit diesem Vorschläge nicht so ganz eiüverstanden erklären kann. Ich hätte zwar dagegen nichts, daß nicht gerade bestimmt würde,daffdie Handwerker in die nächste Innung der Meister ausgenommen werden, sondern in eine der Nächsten. Aber nur möchte noch eine andere Bestimmung bekgefügt wer den, nämlich die, daß die Meister von denselben Handwerken nicht zu verschiedenen Innungen sich begeben, und daß, wenn in einem Dorfe zwei Meister von einem Handwerke vorhanden sind, der eine sich nicht zu der, dxr andere zu jenex Innung bekenne, denn dann würde dies zu großer Unordnung führen, und wegen der Gesellen namentlich die polizeilichen Einrich-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder