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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-er Kammer verwenden möge. Die detaillirte Schilderung -es Unglückes, welches die Stadt Neukirchen betroffen hat, ist in demHülferuf, welcher der ausliegenden Subscriptionsliste beiliegt, enthalten, und ich kann mich einer ausführlichen Schilderung des Elendes dieser Stadt für überhoben halten. Nur soviel erwähne ich, daß durch dieses Brandunglück 179 -Wohnhäuser, darunter die Kirche, die geistlichen und Schul gebäude, das Rathhaus und andere Commungebäude, außer dem 251 Wohn- und Wirthschaftsgebäude vernichtet, und 266 Familien brot-und obdachlos geworden sind. Durch drungen von der Theilnahme an diesem Unglück, komme ich dem Wunsch um Verwendung um so bereitwilliger entgegen, als die Lage der Abgebrannten eine wirklich jammervolle ist, und als sie der reichlichsten Unterstützung ebenso würdig als bedürf tig sind. Ich erwähne nur, daß die Neukirchner stets ein ge nügsames, thätiges und betriebsames Völkchen gewesen sind, und namentlich haben sie sich durch ihre Industrie, durch die Verfertigung von musikalischen Instrumenten aller Art einen Ruf nicht nur im In - und Auslande, sondern auch in andern Weltteilen erworben. Das Unglück wird gesteigert dadurch, daß sw durch diesen Brand sämmtlich ihr Handwerkszeug ver loren haben, wodurch sie zur Zeit, und vielleicht auf längere Zeit an Arbeit und Verdienst gehindert sind. Die Theilnahme und menschenfreundlichen Gesinnungen, welche Sie bei andern Gelegenheiten schon auf eine so edelmüthige Weise an den Tag gelegt haben, gewährt mir die zuversichtliche Hoffnung, daß die unglücklichen Neukirchner nicht vergebens ihre Blicke auch auf Sie werden gerichtet haben. Präsident v. Gersdorf: Wenn einer der Herren etwas anzuzeigen hat, so bitte ich dies jetzt zu thun. Bürgermeister Ritterstad t zeigt im Namen der dritten Deputation an, daß zwei in der jenseitigen Kammer von der dritten Deputation begutachtete und deshalb auch hier an diese Deputation gewiesene Petitionen an die vierte Deputation ab gegeben werden möchten, weil die zweite Kammer der darin enthaltenen Anträge keine Folge gegeben habe, demnach aber, dem bestehenden Principe gemäß, diese Petitionen, welche wegen -er eingetretenen ständischen Verwendung in der zweiten Kammer als ständische Petitionen behandelt worden waren, diesseits als Anbringen von Nichtständen zu betrachten seien. Es sind erstens eine fünf verschiedenartige Gegenstände umfas sende Petition von 25 Gemeinderäthen der Oberlausitz, an deren Spitze der zu Neugersdorf steht, und zweitens eine Peti tion der Commun zu Wehlen und 20 Consörten, die Beför derung des Hopfenbaues betreffend. Dem Anträge des Herrn Referenten gemäß beschließt die Kammer diese Petitionen an die vierte Deputation abzu geben. Domherr v. Schilling trägt nun die ständische Schrift über das Liquidiren der Advocaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor. — Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer, ob sie' bei dem Inhalte der Schrift etwas zu bemerken hat ? Es scheint dies nicht der Fall zu sein, daher würde die Schrift nun ab gehen können. — Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß die Herren v. Leipziger, Bischoff Mauermann und v. Miltitz, welche durch Krankheit abgehalten worden, zu erscheinen, sich noch unwohl befinden. Wir gehen nun zur Tagesordnung über, und ich ersuche den Herrn Bürgermeister O. Groß, die Rednerbühne zu betreten und das allerhöchste Decret, den Entwurf einer Armenordnung betreffend, vorzutragen Referent Bürgerin, v. Groß: Das allerhöchste De kret, wodurch der Ständeversammlung der Entwurf einer Ar menordnung mitgetheilt worden ist, lautet-folgendergestalt: Se. Königliche Majestät haben, um dem in der auf das allerhöchste Decret vom 10. November 1839, die Revision der Gesetze über das Armen- und Bettelwesen betreffend, un- term 12. März dieses Jahres eingereichten Schrift ausgedrück ten Wunsche der getreuen Stande zu willfahren, die sofortige Ausarbeitung einer Armenordnung für hiesige Lande, nach Anleitung der in der Beilage sub A,. zu obgedachtem De crete ausgesprochenen Grundsätze beschlossen, lassen solche den getreuen Ständen in beiliegendem Entwürfe nebst dazu gehöri gen Motiven zugehen, und sehen nach erfolgter Berathung darüber, von welcher zu wünschen ist, daß sie vorzugsweise vorgenommen und beschleunigt werden möge, derselben Erklä rung und resx. Gutachten darüber entgegen, indem Sie den getreuen Ständen mit Huld und Gnaden stets wohl beiaethan verbleiben. Dresden, den 23. März 1840. Friedrich August. Eduard Gottlob Nostitz und Iänckendorf. Der Eingang des Entwurfs lautet: Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben für zeitgemäß befunden, die bisher wegen des Armen- und Bettelwesens im Lande bestandenen Gesetze und An ordnungen einer Revision zu unterwerfen, und die noch an wendbaren Bestimmungen derselben in Verbindung mit den für nöthig erachteten neuen Vorschriften in eine allgemeine Armenordnung zusammen zu fassen, verordners-aher nach vernommenem Er achten und, so weit nöthig, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Die allgemeinen Motiven zum Entwurf lauten so: Die in der Beilage snd zum allerhöchsten Decrete vom 10. November 1839, die Revision des Armen- und Bettelwe sens betreffend, von der Regierung ausgesprochenen Ansichten und die daraus am Schluffe der erster« S. 260flgd. der Land tags-Acten 1. Abtheil. 1. Bd. unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5 gezo genen Resultate haben bei der ständischen Berathung Inhalts der unterm 12. März d. A eingegangenen Erklärung beider Kammern in der Hauptsache deren Zustimmung gefunden, ins besondere haben sie sich mit der Beibehaltung des sogenann ten Communalprincips, als der bisherigen gesetzlichen Basis der Armenpflege, einverstanden. Bei Bearbeitung des vorstehenden Entwurfs einer Ar-
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